[Vorname Nachname] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] [Name der Stelle] [Abteilung, z. B. Datenschutz] [Straße Hausnummer oder Postfach] [PLZ Ort] [Ort], [TT.MM.JJJJ] [Ihr Aktenzeichen] – Mein Auskunftsersuchen nach § 57 BDSG vom [TT.MM.JJJJ], Zurückweisung der Forderung nach einer Ausweiskopie Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom [TT.MM.JJJJ] bitten Sie mich vor der Bearbeitung meines Auskunftsersuchens um eine Möglichkeit zur Identifizierung, beispielsweise durch die Kopie meines Personalausweises. Eine Ausweiskopie werde ich nicht vorlegen. Meine Identität steht bereits fest. Nach § 59 Abs. 4 BDSG, der für die Staatsanwaltschaft über § 500 StPO gilt, darf der Verantwortliche zusätzliche Informationen nur anfordern, wenn er begründete Zweifel an der Identität der betroffenen Person hat, und nur solche, die zur Bestätigung ihrer Identität erforderlich sind. Die Vorschrift setzt Art. 12 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2016/680 um. Begründete Zweifel haben Sie nicht dargelegt. Mein Ersuchen enthielt meinen vollständigen Namen, meine Anschrift und mein Geburtsdatum, und Ihr Schreiben hat mich unter dieser Anschrift erreicht. Zur Zuordnung nenne ich Ihnen zusätzlich meine frühere Anschrift: [frühere Anschrift, sonst Satz streichen]. Eine Ausweiskopie ginge über das Erforderliche hinaus, weil sie zusätzlich Lichtbild, Unterschrift und Ausweisnummer enthält. Personenbezogene Daten dürfen nach § 47 Nr. 3 BDSG nur verarbeitet werden, soweit dies für den Zweck erforderlich ist und nicht außer Verhältnis zu ihm steht. Ein Personalausweis darf außerdem nach § 20 Abs. 2 PAuswG nur mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden. Diese Zustimmung erteile ich nicht. Dass die Auskunft nur mich erreicht, ist gewährleistet, wenn Sie sie an meine im Melderegister eingetragene Wohnanschrift senden, die Sie selbst abgleichen können. Wenn Sie den Zugang dokumentieren möchten, ist ein Einwurf-Einschreiben möglich. Ich fordere Sie auf, mir die Auskunft nach § 57 BDSG bis zum [TT.MM.JJJJ, etwa drei Wochen ab heute] zu erteilen. Sollten Sie an der Forderung festhalten, bitte ich um eine schriftliche Entscheidung, in der Sie die konkreten Zweifel an meiner Identität benennen. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann ich Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG beim Oberlandesgericht stellen, nach § 27 EGGVG auch dann, wenn über mein Ersuchen ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wird. Daneben behalte ich mir vor, den Datenschutzbeauftragten des Landes einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] --- Musterschreiben von Datenspur. Unverbindliche Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Nutzung auf eigene Verantwortung. Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern.