[Frau / Herrn] [Vorname Nachname], MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin [Ort], [Datum] Persönliche Haftung von Bundesministern Sehr geehrte[r] [Frau / Herr] [Nachname], als Bürger[in] Ihres Wahlkreises wende ich mich mit einer Frage an Sie, die mich beschäftigt. Wer ein Unternehmen führt, haftet für Pflichtverletzungen persönlich, oft schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Auch Beamte müssen Schäden ersetzen, die sie grob fahrlässig verursachen (§ 75 BBG). Für Bundesminister gibt es keine vergleichbare Regel. Wie teuer das werden kann, hat die gescheiterte Pkw-Maut gezeigt: Rund 270 Mio. € Steuergeld sind verloren, persönliche Folgen hatte das für niemanden. Beim Petitionsausschuss des Bundestages liegt eine Petition, die verlangt, das Bundesministergesetz um eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden zu ergänzen, begrenzt auf zwei Jahresbezüge aus Amt und Mandat. Ob ein Rückgriff erfolgt, soll eine unabhängige Stelle wie der Bundesrechnungshof prüfen. Gewöhnliche Fehler und politische Ermessensentscheidungen blieben haftungsfrei. [Ein Satz, warum Ihnen das Thema wichtig ist.] Mich interessiert Ihre persönliche Haltung dazu. Halten Sie eine solche Regel für richtig, und wären Sie bereit, das Anliegen in Ihrer Fraktion anzusprechen? Falls Sie Bedenken haben, wüsste ich gern, welche. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] [Straße Hausnummer, PLZ Ort] --- Unverbindliche Formulierungshilfe von Generation City (generationcity.de), keine Rechtsberatung. Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen. Nutzung auf eigene Verantwortung.