Verordnung (EU) 2021/782, Art. 18, 19
Zug verspätet: 25 oder 50 Prozent zurück
Kommen Sie mit dem Zug mindestens 60 Minuten zu spät an, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Seit 2023 entfällt die Entschädigung allerdings bei höherer Gewalt wie Unwettern.
Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen
Innerhalb von drei Monaten beantragen, bei Zeitkarten nach Ende ihrer Gültigkeit.
Worum es geht
Seit dem 7. Juni 2023 gilt in der ganzen EU die neue Fahrgastrechteverordnung. Bei einer Verspätung am Zielort von 60 bis 119 Minuten stehen Ihnen 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten 50 Prozent. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Neu ist, dass die Bahn keine Entschädigung zahlen muss, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückgeht, etwa extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen, Gesundheitskrisen oder Störungen durch Dritte wie Personen im Gleis. Ein Streik des eigenen Personals gilt nicht als höhere Gewalt. Das Recht auf Weiterreise mit einer anderen Verbindung bleibt auch bei höherer Gewalt bestehen.
So wehren Sie sich
- Beantragen Sie die Entschädigung in der App oder online im Kundenkonto, oder mit dem Fahrgastrechte-Formular im Reisezentrum.
- Ist absehbar, dass Sie mindestens 20 Minuten zu spät ankommen, dürfen Sie in Deutschland in der Regel auch einen anderen Zug nehmen, bei Flex- und Sparpreisen ohne Zugbindung.
- Deutschlandticket: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 1,50 Euro pro Fall; ausgezahlt wird ab 4 Euro, höchstens 25 Prozent des Ticketpreises. Fernzüge dürfen Sie damit grundsätzlich nicht nutzen. Ausnahmen gelten für die letzte Verbindung des Tages und bei nächtlicher Ankunft; dann werden Kosten bis 120 Euro erstattet, etwa für ein Fernverkehrsticket. Die Einzelheiten stehen auf bahn.de.
- Lehnt die Bahn ab, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr kostenlos für Sie.
Wann es hilft
- Fern- und Nahverkehrszüge in der EU, auch mit Zeitkarten und dem Deutschlandticket.
Wann nicht
- Verspätungen durch höhere Gewalt wie Unwetter oder Personen im Gleis; das Recht auf Weiterreise bleibt aber.
Typische Fehler
- Den Antrag vergessen, weil der Betrag klein ist. Bei Zeitkarten summiert sich das.
- Ohne Beleg ein Taxi nehmen.
Wo Sie Hilfe bekommen
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr und das Europäische Verbraucherzentrum helfen kostenlos.