Art. 15 DSGVO · Auskunftsrecht
Wer speichert was über Sie?
Auskunfteien, Adresshändler, Behörden und Sicherheitsdienste führen Daten über fast jeden Menschen in Deutschland, meist ohne dass man je zugestimmt hat. Mit diesen Musterschreiben fragen Sie nach, was dort steht, woher es kommt und an wen es ging.
Gerade bei öffentlichen Stellen lohnt der Blick. Meldebehörden geben Daten regelmäßig an andere Ämter, an den Rundfunkbeitrag und auf Anfrage an Unternehmen weiter. Polizei, Zoll und Nachrichtendienste führen eigene Datenbanken, Kontenabrufe laufen im Hintergrund, und bei jeder Flugreise werden Buchungsdaten fünf Jahre lang gespeichert. Wer nicht nachfragt, erfährt davon in der Regel nichts.
Das Recht auf Auskunft gilt gegenüber Unternehmen ebenso wie gegenüber dem Staat. Erst wenn Sie wissen, was über Sie geführt wird, können Sie falsche Einträge berichtigen, überholte löschen lassen und Weitergaben widersprechen. Behörden antworten allerdings oft knapp, verweisen auf andere Stellen oder verlangen zusätzliche Nachweise. Es hilft, die eigenen Rechte genau zu kennen und präzise zu fragen. Genau dafür sind diese Muster gedacht.
- 78Musterschreiben
- 16Bundesländer abgedeckt
- 0 €Die Auskunft ist kostenlos
- 0Cookies und Tracker auf dieser Seite
Bitte vor der Nutzung lesen
Die Musterschreiben sind unverbindliche Formulierungshilfen und keine Rechtsberatung. Sie wurden sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Prüfung im Einzelfall. Ob ein Schreiben zu Ihrer Situation passt, rechtlich zutrifft und ob Sie es verschicken wollen, entscheiden und prüfen Sie selbst. Gesetze, Anschriften und Zuständigkeiten können sich ändern.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Muster sowie für Folgen ihrer Verwendung wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.
So gehen Sie vor
Muster wählen
Laden Sie das Schreiben für die Stelle herunter, die Sie anfragen möchten. Für eigene Anpassungen gibt es jedes Muster auch als Textdatei.
Platzhalter ersetzen
Alle Stellen in eckigen Klammern, im PDF rot markiert, ersetzen Sie durch Ihre Angaben, etwa [Vorname Nachname] oder [TT.MM.JJJJ].
Prüfen und unterschreiben
Lesen Sie das Schreiben vollständig, streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft, und unterschreiben Sie es.
Verschicken und Frist notieren
Normale Post genügt. Wer den Zugang beweisen will, nimmt ein Einschreiben. Den Fristablauf berechnet der Fristenrechner.
Anschriften mit KI ergänzen
Einige Muster lassen die Anschrift offen, weil sie vom Wohnort abhängt: Meldebehörde, Finanzamt, Staatsanwaltschaft, Krankenkasse oder Landesrundfunkanstalt. Ein KI-Assistent wie Claude oder ChatGPT findet die zuständige Stelle und ihre Postanschrift in wenigen Sekunden und kann prüfen, ob eine im Muster genannte Vorschrift inzwischen geändert wurde.
Kopieren Sie dazu die Anfrage rechts, setzen Sie das Muster und Ihren Wohnort ein und schicken Sie sie ab.
Prüfen Sie jede Anschrift auf der offiziellen Website der Behörde, bevor Sie den Brief abschicken, denn auch KI-Antworten können veraltet oder falsch sein. Geben Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift erst ganz zum Schluss selbst ein und nicht in den KI-Chat.
Ich möchte ein Auskunftsersuchen nach dem Muster „[Name des Musters]“ von Datenspur verschicken. Ich wohne in [Ort, Bundesland]. 1. Welche Stelle ist für meinen Wohnort zuständig? Nenne die vollständige Postanschrift und die offizielle Website, auf der ich sie prüfen kann. 2. Gilt die im Muster genannte Rechtsgrundlage „[Vorschrift aus dem Muster]“ in dieser Fassung noch? Falls nein, welche Vorschrift gilt heute? 3. Gibt es bei dieser Stelle Besonderheiten, etwa ein eigenes Formular oder einen Online-Antrag?
Rundfunkbeitrag
Was die Landesrundfunkanstalt und der Beitragsservice über Sie gespeichert haben, einschließlich der Daten aus dem Meldedatenabgleich.
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Landesrundfunkanstalt (Rundfunkbeitrag)
Die für Ihr Bundesland zuständige Landesrundfunkanstalt (z. B. BR, WDR, SWR, NDR)
Die Anstalt leitet die Anfrage in der Regel an den Beitragsservice in Köln weiter, der für sie antwortet. Das ist zulässig. Die Auskunft wird meist auf den Katalog des § 11 Abs. 8 RBStV beschränkt. Datenschutzaufsicht ist der gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte für ARD, ZDF und Deutschlandradio in Leipzig. Anschriften aller Anstalten auf der Seite Aufsicht.
Art. 15 DSGVO, § 11 Abs. 8 RBStV
Auskunfteien und Datenhändler
Unternehmen, die ohne Ihre Einwilligung Profile, Scorewerte und Adressdaten führen und an Dritte weitergeben.
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SCHUFA
SCHUFA Holding AG
Die SCHUFA bietet auch ein Online-Formular für die kostenlose Datenkopie an.
Art. 15 DSGVO -
infoscore (Experian)
infoscore Consumer Data GmbH, inklusive der früheren Boniversum
Die frühere Creditreform Boniversum ist seit September 2025 mit infoscore verschmolzen; ein Schreiben genügt.
Art. 15 DSGVO -
CRIF
CRIF GmbH, inklusive der früheren Bürgel
Die frühere CRIF Bürgel ist in der CRIF GmbH aufgegangen.
Art. 15 DSGVO -
Art. 15 DSGVO
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Deutsche Post Direkt
Deutsche Post Direkt GmbH
Adresshändler mit Daten aus Nachsendeaufträgen und Umzugsmitteilungen.
Art. 15, 21 DSGVO -
Art. 15, 21 DSGVO
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Art. 15, 21 DSGVO
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HIS der Versicherer
Besurance HIS GmbH (früher informa HIS)
Warndatei der Versicherungswirtschaft; seit Oktober 2025 von Besurance betrieben.
Art. 15 DSGVO -
Deutsche Automobil Treuhand
DAT GmbH (Fahrzeugbewertung)
Nennen Sie von sich aus keine Fahrgestellnummern; die Zuordnung ist Sache der DAT.
Art. 15 DSGVO
Behörden und Register
Melderegister, Fahrzeug- und Punkteregister, Telefon- und Kontenabrufe, der Zoll sowie ein Widerspruch gegen Weitergaben aus dem Melderegister.
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Meldebehörde
Ihre Stadt oder Gemeinde (Bürgerbüro)
Fragt Melderegister, Ausweis- und Passregister sowie alle Weitergaben ab. Wichtig: auch nicht automatisierte Melderegisterauskünfte und Auskünfte an Parteien erfragen.
Art. 15 DSGVO, § 10 BMG -
Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Umfasst Fahreignungsregister (Punkte), Fahrerlaubnis- und Fahrzeugregister sowie Halterauskünfte an Dritte.
Art. 15 DSGVO, §§ 30, 58 StVG -
Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur, Referat Automatisiertes Auskunftsverfahren
Behördliche Abfragen zu Ihren Telefonanschlüssen werden nur ein Jahr protokolliert; früh anfragen.
Art. 15 DSGVO, § 173 TKG -
BaFin (Kontenabrufe)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betrifft Kontenabrufe durch Strafverfolgungsbehörden. Abrufe durch Finanzämter laufen über das Bundeszentralamt für Steuern.
Art. 15 DSGVO, § 57 BDSG, § 24c KWG -
Zoll, FIU und Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Generalzolldirektion, Bonn
Ein Schreiben für alle Stellen des Zolls. Die FIU darf bei laufenden Verfahren die Auskunft einschränken.
Art. 15 DSGVO, § 57 BDSG, § 49 GwG -
Melderegister: Widersprüche und Übermittlungssperren
Ihre Stadt oder Gemeinde (Bürgerbüro)
Gebührenfrei. Der frühere Widerspruch gegen die Übermittlung an die Bundeswehr ist seit 1. Januar 2026 entfallen. Vollständigen Schutz vor Melderegisterauskünften bietet nur eine Auskunftssperre nach § 51 BMG, die eine konkrete Gefahr voraussetzt.
§§ 42, 44, 50 BMG -
Bundeszentralamt für Steuern: Kontenabrufe
Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
Fragt, ob Behörden über das Kontenabrufverfahren Ihre Kontostammdaten abgerufen haben. Kontostände und Umsätze werden dabei nie übermittelt. Das Bundeszentralamt verweist bei Fragen zu einem einzelnen Abruf oft an die Behörde, die ihn veranlasst hat; deshalb fragt das Muster ausdrücklich nach ihr. Verweigert das Amt die Auskunft, können Sie verlangen, dass sie dem Bundesdatenschutzbeauftragten erteilt wird.
Art. 15 DSGVO, § 32c AO, §§ 93, 93b AO
Weitere Stellen
Steuer, Sozialversicherung, Bank, Telefonanbieter, Arbeitgeber, Vermieter sowie Bundes- und Gewerbezentralregister.
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Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
Umfasst die Steuer-ID-Datenbank und die Kontenabrufe. Über einen Kontenabruf informiert grundsätzlich die abrufende Behörde, nicht das BZSt; das Muster fragt deshalb nach den ersuchenden Stellen. Anschrift aus Sekundärquelle, alternativ Kontaktformular Datenschutz auf bzst.de.
Art. 15 DSGVO, § 32c AO -
Finanzamt
Ihr Wohnsitzfinanzamt
Aufsicht über Finanzämter ist nach § 32h AO der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, nicht die Landesbehörde. Ihre Steuernummer steht auf jedem Steuerbescheid.
Art. 15 DSGVO, § 32c AO -
Gesetzliche Krankenkasse
Ihre Krankenkasse
Fragt auch die abgerechneten Leistungen und Diagnosen ab. Falsche Diagnosen lassen sich nach § 305 SGB V mit ärztlichem Nachweis berichtigen. Bundesweite Kassen beaufsichtigt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, regionale Kassen wie die AOK die Landesbehörde.
Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X, § 305 SGB V -
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund oder Ihr Regionalträger
Welcher Träger Ihr Konto führt, steht auf Ihrer Renteninformation. Anschrift der DRV Bund aus Sekundärquelle. Den reinen Versicherungsverlauf bekommen Sie auch formlos.
Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X -
Bank oder Sparkasse
Ihr Kreditinstitut
Fragt auch interne Bonitätsbewertungen und Meldungen an Auskunfteien ab. Über Geldwäsche-Verdachtsmeldungen darf die Bank nach § 47 GwG keine Auskunft geben.
Art. 15 DSGVO -
Telefon- und Internetanbieter
Ihr Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetanbieter
Verkehrsdaten werden nur kurz gespeichert, Abrechnungsdaten bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen ist im Gesetzgebungsverfahren, Stand Oktober 2026 aber noch nicht in Kraft. Aufsicht ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Art. 15 DSGVO, § 172 TKG, §§ 9, 10 TDDDG -
Arbeitgeber
Ihr derzeitiger oder früherer Arbeitgeber
Das Recht auf Einsicht in die Personalakte besteht zusätzlich. Wer später auf Kopien bestimmter E-Mails klagen will, muss sie genau bezeichnen (BAG, Urteil vom 27.04.2021, 2 AZR 342/20). Im öffentlichen Dienst gelten statt § 83 BetrVG die Regeln des Beamten- bzw. Tarifrechts.
Art. 15 DSGVO, § 83 BetrVG -
Vermieter oder Hausverwaltung
Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder ein Wohnungsunternehmen
Gerade bei größeren Wohnungsunternehmen lohnt die Frage nach Bonitätsabfragen und nach Daten, die an Messdienstleister und Handwerker gehen. Private Vermieter sind ebenfalls auskunftspflichtig.
Art. 15 DSGVO -
Bundeszentralregister
Bundesamt für Justiz, Bonn
Die Mitteilung wird nicht zugeschickt, sondern an ein Amtsgericht Ihrer Wahl gesandt, wo Sie sie persönlich mit Ausweis einsehen; danach wird sie vernichtet. Hier sind Geburtsort und Geburtsname nötig, weil das Register danach sucht. Anschrift nach Angaben eines Fachportals, bitte auf bundesjustizamt.de prüfen.
§ 42 BZRG -
Gewerbezentralregister
Ihre Meldebehörde bzw. Ihr Bürgerbüro
Kostet 13 Euro. Schriftlich nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift; einfacher geht es persönlich im Bürgerbüro oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz mit Online-Ausweis.
§ 150 GewO
Polizei und Justiz
Polizeiliche Datenbanken des Bundes, Fluggastdaten, Staatsanwaltschaften und Europol. Muster für die Polizei aller 16 Länder stehen auf der Seite Bundesländer.
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Polizeipräsidium (Bayern)
Das für Ihren Wohnort zuständige Polizeipräsidium in Bayern
Nur für Bayern. Muster für die übrigen Länder finden Sie auf der Seite Bundesländer.
Art. 65 PAG (Bayern) -
Bayerisches Landeskriminalamt
Bayerisches Landeskriminalamt, München
Nur für Bayern. Muster für die Landeskriminalämter der übrigen Länder finden Sie auf der Seite Bundesländer.
Art. 65 PAG (Bayern) -
Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Umfasst INPOL, Schengener Informationssystem, Interpol und Europol-Austausch.
§ 84 BKAG, § 57 BDSG -
BKA: Fluggastdaten
Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt
Lohnt sich für alle, die in den letzten fünf Jahren in die EU oder aus der EU geflogen sind.
§ 57 BDSG, FlugDaG -
§ 57 BDSG
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Staatsanwaltschaft
Die für Ihren Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft
Welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, richtet sich nach dem Landgerichtsbezirk Ihres Wohnorts.
§ 500 StPO, § 57 BDSG -
Generalbundesanwalt
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bundesweit zuständig für Staatsschutz und Terrorismus.
§ 500 StPO, § 57 BDSG -
Europol
Europol, Den Haag
Europol konsultiert vorher die Mitgliedstaaten und verlangt in der Regel einen Ausweisnachweis. Antworten dauern oft mehrere Monate.
Art. 36 VO (EU) 2016/794, Art. 80 VO (EU) 2018/1725 -
Polizei: automatische Kennzeichenerfassung
Landeskriminalamt oder Polizeipräsidium Ihres Landes
Bei einem Nichttreffer wird das Kennzeichen sofort gelöscht; gespeichert bleibt es nur bei einem Treffer oder einer Meldung an die Einsatzzentrale. Gerade dazu fragt das Muster. Die richtige Norm Ihres Landes steht auf der Seite Bundesländer. Ein Kennzeichen eines Firmen- oder Leasingwagens gehört nicht Ihnen; fragen Sie dann nur zu Ihrer Person.
Polizeigesetz des Landes (in Bayern Art. 39 und Art. 65 PAG), § 163g StPO, § 57 BDSG -
Polizei: automatisierte Datenanalyse (Palantir)
Landeskriminalamt Ihres Landes
Für Länder, deren Polizei Daten mit einer Analyseplattform verknüpft, etwa Hessen (Hessendata), Nordrhein-Westfalen (DAR), Bayern (VeRA) oder Baden-Württemberg. Wer nie mit der Polizei zu tun hatte, auch nicht als Zeuge, Opfer oder Anzeigeerstatter, bekommt meist die Antwort, dass nichts gespeichert ist. Auch das ist eine Auskunft. Die Norm Ihres Landes steht auf der Seite Bundesländer.
Polizeigesetz des Landes (in Bayern Art. 61a und Art. 65 PAG), Art. 14 RL (EU) 2016/680, Art. 8 GRCh
Verfassungsschutz
Inlandsnachrichtendienste in Bayern und beim Bund. Hier gelten strengere Voraussetzungen als bei allen anderen Stellen. Muster für die übrigen Länder stehen auf der Seite Bundesländer.
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Landesamt für Verfassungsschutz (Bayern)
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Verlangt ein besonderes Interesse mit konkreten Tatsachen. Fehlt es, muss das Amt nach Ermessen entscheiden (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayVSG). Das Amt fordert regelmäßig eine Ausweiskopie; alternativ geht der Antrag über das BayernPortal mit Online-Ausweis.
Art. 23 BayVSG -
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln
Verlangt einen konkreten Sachverhalt und ein besonderes Interesse; eine Ermessensklausel wie in Bayern gibt es nicht. Das Amt verlangt laut BfDI eine Ausweiskopie, bei der nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeit sichtbar sein müssen.
§ 15 BVerfSchG
Häufige Fragen
Kostet die Auskunft etwas?
Nein. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO ist die Auskunft unentgeltlich. Auch Behörden dürfen für die Auskunft über die eigenen Daten in der Regel keine Gebühr verlangen. Eine Ausnahme ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die 13 Euro kostet.
Wie lange dürfen sich die Stellen Zeit lassen?
Unternehmen und die meisten Behörden müssen innerhalb eines Monats nach Zugang antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In komplizierten Fällen kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, das muss Ihnen aber innerhalb des ersten Monats mitgeteilt und begründet werden. Bei Polizei, Nachrichtendiensten und Europol gelten eigene Regeln und es dauert oft länger. Das genaue Datum berechnet der Fristenrechner auf der Seite Nach der Anfrage.
Muss ich eine Ausweiskopie mitschicken?
Grundsätzlich nur, wenn begründete Zweifel an Ihrer Identität bestehen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Die Muster sehen deshalb keine Kopie vor. Einige Stellen, vor allem Verfassungsschutzbehörden, die Polizei Berlin und Europol, verlangen trotzdem regelmäßig einen Nachweis. Wenn Sie eine Kopie schicken, dürfen Sie alles schwärzen, was nicht zur Identifizierung nötig ist.
Was mache ich, wenn keine Antwort kommt?
Erinnern Sie nach Fristablauf einmal schriftlich mit dem Muster „Erinnerung nach Fristablauf“, am besten per Einschreiben. Bleibt es dabei, beschweren Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsicht. Welche das ist, steht auf der Seite Aufsicht.
Warum verlangen die Muster so viel Detail?
Viele Stellen antworten zunächst nur mit einer knappen Zusammenfassung. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Sie eine vollständige Kopie der Daten verlangen können und die einzelnen Empfänger namentlich genannt werden müssen. Die Muster greifen diese Rechtsprechung auf, damit die erste Antwort möglichst vollständig ausfällt.
Gelten die Behördenmuster in jedem Bundesland?
Die Muster für Bundesbehörden, Unternehmen und Europol gelten bundesweit. Polizei und Verfassungsschutz richten sich nach Landesrecht. Für jedes der 16 Länder gibt es auf der Seite Bundesländer eigene Muster mit der dort geltenden Vorschrift und Anschrift.
Kann ich verhindern, dass das Melderegister meine Daten weitergibt?
Teilweise. Gegen Weitergaben an Parteien vor Wahlen und an Presse und Mandatsträger bei Jubiläen können Sie gebührenfrei widersprechen, und in Auskünfte für Werbung und Adresshandel müssen Sie nicht einwilligen. Das Muster „Melderegister: Widersprüche und Übermittlungssperren“ fasst das zusammen. Einfache Melderegisterauskünfte an Dritte lassen sich nur mit einer Auskunftssperre bei konkreter Gefahr verhindern.