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Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Fristen · Prüfung · Folgeschreiben

Nach der Anfrage

Die erste Antwort ist selten vollständig. Hier berechnen Sie, bis wann geantwortet werden muss, prüfen die Antwort Punkt für Punkt und finden die passenden Schreiben für die nächsten Schritte.

Was jetzt? Der Wegweiser

Suchen Sie die Lage aus, die zu Ihnen passt. Jede führt zum passenden Schreiben.

Es kam gar nichts.

Ist die Frist abgelaufen (Fristenrechner), schicken Sie eine Erinnerung mit zwei Wochen Nachfrist. Kommt dann weiter nichts, folgt die Beschwerde bei der Aufsicht.

Die Antwort ist unvollständig.

Prüfen Sie sie mit der Checkliste und verlangen Sie das Fehlende mit der Nachforderung.

Man will erst einen Ausweis oder eine Meldebescheinigung.

Das ist nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität zulässig. Antworten Sie mit dem Muster Ausweis oder Meldebescheinigung verlangt, bei Polizei und Staatsanwaltschaft mit den eigenen Mustern dafür.

Die gespeicherten Daten sind falsch.

Verlangen Sie die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Bei Auskunfteien lohnt sich das besonders, weil falsche Daten den Score verschlechtern können.

Die Daten dürften dort gar nicht sein.

Verlangen Sie die Löschung nach Art. 17 DSGVO, etwa bei erledigten Altforderungen oder Werbedaten ohne Einwilligung.

Ich will keine Werbung und keine Weitergabe.

Ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO wirkt gegen Werbung immer. Gegen Auskünfte aus dem Melderegister hilft der Widerspruch bei der Meldebehörde.

Die Stelle weigert sich ganz.

Dann ist die Beschwerde bei der Aufsicht der richtige Weg. Sie ist kostenlos. Wer zuständig ist, steht auf der Seite Aufsicht.

Es geht um Google, Meta, Amazon oder einen anderen Konzern.

Dort gibt es meist einen Daten-Download. Was er enthält und was fehlt, steht auf der Seite Große Konzerne.

Wie reagieren andere Stellen?

Unser Behörden-Zeugnis zeigt, wie 25 Behörden und Unternehmen auf unsere eigenen Anfragen geantwortet haben.

Fristenrechner

Die Berechnung folgt der EU-Fristenverordnung 1182/71: Die Frist endet am gleichen Kalendertag des Folgemonats; fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser.

Das Datum ist Bei normaler Post rechnen wir dann mit drei Tagen bis zum Zugang. Maßgeblich ist rechtlich der tatsächliche Zugang; beim Einschreiben steht er im Sendungsverlauf.

Geben Sie ein Datum ein.

Checkliste: Ist die Antwort vollständig?

Haken Sie ab, was die Antwort enthält. Was offen bleibt, gehört in die Nachforderung.

Typische Ausflüchte und was dagegen spricht

Formulierungen, die in Antworten immer wieder auftauchen, und die passende Erwiderung.

Wir speichern nur Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Das ist selten vollständig. Fragen Sie gezielt nach Protokollen, Vermerken, Herkunft und Empfängern. Auch die Information, dass und wann Ihre Daten an jemanden gegangen sind, ist ein Datum über Sie.

Ihre Daten wurden an Dienstleister und Partner weitergegeben.

Kategorien genügen nicht. Nach dem EuGH (C-154/21) sind die Empfänger grundsätzlich namentlich zu nennen.

Eine Kopie ist nicht vorgesehen, anbei eine Übersicht.

Die Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist ein eigener Anspruch. Der EuGH (C-487/21) verlangt eine originalgetreue Wiedergabe, notfalls auch ganzer Dokumente.

Die Berechnung des Scores ist ein Geschäftsgeheimnis.

Ein pauschaler Hinweis reicht nicht. Nach dem EuGH (C-203/22) muss das Verfahren verständlich erklärt werden; geschützte Details prüft notfalls die Aufsicht oder ein Gericht.

Bitte senden Sie uns zunächst eine Ausweiskopie.

Nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität zulässig (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Fragen Sie nach, worin die Zweifel bestehen, und nennen Sie stattdessen Geburtsdatum und frühere Anschrift. Das Muster dafür steht unten. Wenn Sie doch eine Kopie schicken, schwärzen Sie alles Unnötige.

Ohne Kopie Ihres Personalausweises wird Ihr Antrag zurückgestellt.

So antworten bei uns eine bayerische Polizeidienststelle und eine Staatsanwaltschaft. Auch dort gilt: Zusatzangaben nur bei begründeten Zweifeln (Art. 12 Abs. 5 RL 2016/680, § 59 Abs. 4 BDSG). Weisen Sie die Kopie zurück, bieten Sie die Zustellung an Ihre Meldeanschrift an und verlangen Sie einen förmlichen Bescheid. Muster „Polizei verlangt Ausweiskopie“ und „Staatsanwaltschaft verlangt Ausweiskopie“ unten.

Ihre Anschrift stimmt nicht mit unseren Daten überein. Bitte senden Sie eine Meldebescheinigung.

Meist ist dort nur noch eine alte Anschrift gespeichert. Ein amtliches Dokument ist dafür nicht nötig: Nennen Sie Geburtsdatum und frühere Anschrift und verlangen Sie zugleich die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Muster „Ausweis oder Meldebescheinigung verlangt“ unten.

Dafür sind wir nicht zuständig.

Wer Daten selbst verarbeitet, muss Auskunft geben. Bei gemeinsam Verantwortlichen, etwa Rundfunkanstalt und Beitragsservice, können Sie sich an jeden von ihnen wenden (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Eine Weiterleitung an einen Dienstleister ist zulässig, die Pflicht bleibt.

Wir benötigen mehr Zeit.

Eine Verlängerung um bis zu zwei Monate ist nur zulässig, wenn sie innerhalb des ersten Monats mitgeteilt und begründet wird (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Ihr Antrag ist offenkundig unbegründet oder exzessiv.

Die Stelle muss das beweisen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Ein erster Antrag ist das praktisch nie, und Gründe für Ihre Anfrage müssen Sie nicht angeben (EuGH C-307/22).

Eine Auskunft ist gesetzlich ausgeschlossen.

Bitten Sie um Benennung der Vorschrift. Bei Polizei, Justiz und Bundesbehörden können Sie die Auskunft dann oft über die Datenschutzaufsicht prüfen lassen, etwa nach § 57 Abs. 7 BDSG.

Es sind keine Daten zu Ihrer Person gespeichert.

Das kann stimmen. Plausibel ist es aber nicht, wenn Sie wissen, dass die Stelle Daten von Ihnen hat, etwa aus einem Vertrag oder einem früheren Schreiben. Dann haken Sie mit konkretem Bezug nach.

Folgeschreiben

Für alle Stellen, die der DSGVO unterliegen. Bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz ersetzen Sie die Normen durch die aus Ihrem ersten Schreiben.

  • Erinnerung nach Fristablauf

    An jede Stelle, die nicht fristgerecht geantwortet hat

    Erst nach Ablauf der Monatsfrist verschicken, Kopie des ersten Schreibens beilegen. Bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz die Norm aus dem ersten Schreiben einsetzen; dort gibt es teils keine feste Frist, eine Erinnerung nach etwa einem Monat ist trotzdem üblich.

    Art. 12 Abs. 3, 4 DSGVO
  • Nachforderung bei unvollständiger Auskunft

    An jede Stelle, deren Antwort lückenhaft ist

    Gleichen Sie die Antwort vorher mit der Checkliste auf dieser Seite ab. Streichen Sie alle Absätze, deren Angaben bereits vollständig vorliegen, und nummerieren Sie die übrigen neu.

    Art. 15 DSGVO, EuGH C-154/21, C-487/21, C-634/21, C-203/22
  • Ausweis oder Meldebescheinigung verlangt

    An jede Stelle, die vor der Auskunft einen Nachweis fordert

    Typisch bei Auskunfteien, wenn dort noch eine alte Anschrift gespeichert ist, und bei Sicherheitsbehörden. Statt eines Dokuments nennen Sie die Merkmale, an denen die Stelle Sie ohnehin erkennt: Geburtsdatum und frühere Anschrift. Den Absatz zur Berichtigung streichen, wenn es nicht um eine veraltete Anschrift geht.

    Art. 12 Abs. 2 und 6, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
  • Polizei verlangt Ausweiskopie

    Die Polizeidienststelle, die eine Kopie fordert

    Für die Polizei eines Landes gilt das jeweilige Polizeigesetz, in Bayern Art. 65 PAG; für Bundespolizei und BKA § 57 und § 59 Abs. 4 BDSG. Das Schreiben weist die Kopie zurück, bietet die Zustellung an die Meldeanschrift an und verlangt einen förmlichen Bescheid, falls die Polizei bei ihrer Forderung bleibt. Gegen den Bescheid ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

    Art. 8 Abs. 2 GRCh, Art. 12 Abs. 5 RL (EU) 2016/680, Polizeigesetz des Landes bzw. § 59 Abs. 4 BDSG
  • Staatsanwaltschaft verlangt Ausweiskopie

    Die Staatsanwaltschaft, die eine Kopie fordert

    Für Staatsanwaltschaften der Länder gilt Teil 3 des BDSG über § 500 StPO entsprechend; an die Stelle des Bundesbeauftragten tritt der Datenschutzbeauftragte des Landes. Gegen eine Ablehnung entscheidet auf Antrag das Oberlandesgericht (§§ 23 ff. EGGVG), bei Untätigkeit nach drei Monaten (§ 27 EGGVG).

    §§ 57, 59 Abs. 4 BDSG i. V. m. § 500 StPO, §§ 23, 27 EGGVG
  • Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht

    Die für die Stelle zuständige Aufsichtsbehörde (siehe Seite Aufsicht)

    Bei Unternehmen ist die Aufsicht am Sitz des Unternehmens zuständig, Sie können sich aber auch an die Aufsicht Ihres Wohnorts wenden. Bei Polizei und Justiz ersetzen Sie Art. 77 DSGVO durch § 60 BDSG bzw. die Norm des Landesrechts. Die meisten Aufsichtsbehörden bieten auch ein Online-Formular an.

  • Berichtigung falscher Daten

    An die Stelle, die unrichtige Daten führt

    Beschreiben Sie den falschen Eintrag möglichst wörtlich und legen Sie einen Nachweis bei, etwa eine Zahlungsbestätigung. Während der Prüfung dürfen die bestrittenen Daten nur noch eingeschränkt verwendet werden.

    Art. 16, 18, 19 DSGVO
  • Löschung von Daten

    An die Stelle, deren Daten nicht mehr gespeichert sein sollen

    Wählen Sie den passenden Löschgrund und streichen Sie die übrigen. Behörden löschen nach eigenen Fachgesetzen, etwa § 14 BMG oder den Aussonderungsfristen der Polizeigesetze; nennen Sie diese, wenn Sie sie kennen.

    Art. 17, 18, 19 DSGVO
  • Widerspruch gegen Werbung und Datenhandel

    An Unternehmen, Adresshändler, Auskunfteien

    Gegen Werbung wirkt der Widerspruch ohne Begründung und ausnahmslos. Gegen andere Verarbeitungen brauchen Sie Gründe aus Ihrer besonderen Situation; den zweiten Absatz streichen, wenn Sie nur Werbung stoppen wollen.