Art. 15 und Art. 20 DSGVO · Stand 26.10.2026
Große Konzerne
Bei den großen Plattformen müssen Sie keinen Brief schreiben: Die meisten bieten einen Download Ihrer Daten an. Wo Sie ihn finden, wer verantwortlich ist und warum der Download allein oft nicht reicht.
Download ist nicht gleich Auskunft
Der Daten-Download beruht vor allem auf dem Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Er enthält die Daten, die Sie selbst eingegeben oder erzeugt haben. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO geht weiter.
Download anfordern
Nutzen Sie zuerst das Werkzeug des Anbieters. Das geht schnell und liefert Fotos, Nachrichten, Bestellungen und Suchverläufe.
Prüfen, was fehlt
Meist fehlen Zwecke, Rechtsgrundlagen, die konkreten Empfänger, die Herkunft fremder Daten, die Speicherdauer und Angaben zu Profilbildung und Werbeinteressen. Die Checkliste hilft.
Ergänzung verlangen
Fordern Sie das Fehlende mit der Nachforderung an, über das Datenschutzformular des Anbieters oder schriftlich. Die Frist beträgt einen Monat.
Beschweren
Bleibt die Antwort aus, können Sie sich immer bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes beschweren. Sie leitet an die zuständige Behörde in Irland oder Luxemburg weiter. Für Telefon- und Internetanbieter ist teilweise der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig, siehe Aufsicht.
Die Anbieter
Menübezeichnungen ändern sich häufig. Die Zeitangaben stammen aus Erfahrungsberichten und Tests, nicht aus verbindlichen Zusagen; gesetzlich gilt immer ein Monat.
Google
So geht es: Google Takeout: takeout.google.com. Dienste auswählen, Format ZIP oder TGZ, Link per E-Mail. Zur Seite
Dauer: Je nach Umfang Stunden bis einige Tage; der Download bleibt eine Woche verfügbar.
Den Standortverlauf von Google Maps (Zeitachse) speichert Google seit 2025 nur noch auf dem Handy. Exportieren lässt er sich nur dort; Takeout liefert ihn nicht mehr. Wer bei der Umstellung nichts getan hat, hat ältere Daten verloren.
Meta: Facebook und Instagram
So geht es: Kontenübersicht, „Deine Informationen und Berechtigungen“, „Deine Informationen herunterladen“. Zeitraum, Format (HTML oder JSON) und Qualität wählen.
Dauer: Kurze Zeiträume oft in Minuten, vollständige Exporte bis zu zwei Tage; der Link gilt vier Tage.
WhatsApp gehört ebenfalls zu Meta, Verantwortliche ist die WhatsApp Ireland Limited; dort heißt die Funktion in der App „Account-Info anfordern“.
Amazon
So geht es: Datenschutzeinstellungen im Kundenkonto, Daten anfordern, Kategorie wählen. Direkt: amazon.de/hz/privacy-central/data-requests/preview.html Zur Seite
Dauer: Laut Erfahrungsberichten einige Tage, teils bis zu 30 Tage. Die Daten kommen als ZIP, überwiegend als CSV-Tabellen, Alexa-Aufnahmen als Audiodateien.
Stiftung Warentest bemängelte schon 2019, dass Amazon im Export weder Zwecke noch Speicherdauer noch Profilbildung erklärte. Genau das gehört aber zur Auskunft nach Art. 15.
Apple
So geht es: privacy.apple.com, anmelden, „Kopie deiner Daten anfordern“. Alles oder einzelne Kategorien wie iCloud oder Apple Music. Zur Seite
Dauer: Nach aktuellen Berichten meist ein bis zwei Tage.
Microsoft
So geht es: Datenschutzdashboard unter account.microsoft.com/privacy, Export unter account.microsoft.com/privacy/export, „Neues Archiv erstellen“. Zur Seite
Dauer: Minuten bis Stunden; der Link gilt 30 Tage.
TikTok
So geht es: In der App: Einstellungen und Datenschutz, Konto verwalten, „Deine Daten herunterladen“. Format TXT oder JSON.
Dauer: Mehrere Tage; die ZIP-Datei steht vier Tage bereit.
PayPal
So geht es: Einstellungen, „Daten und Datenschutz“, „Daten herunterladen“. Nicht für Geschäftskonten.
Dauer: Keine offizielle Angabe.
Telekom
So geht es: Einsicht im Kundencenter unter „Meine Daten“. Eine vollständige Auskunft nach Art. 15 beantragen Sie über das Kontaktformular der Telekom. Zur Seite
Dauer: Keine offizielle Angabe.
Vodafone
So geht es: Kein eigenes Auskunftsformular gefunden. Schriftlicher Antrag an die Anschrift Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf, mit dem Datenspur-Muster.
Dauer: Keine offizielle Angabe.
O2 (Telefónica)
So geht es: Eigenes Formular für das Auskunftsrecht: meine-daten.telefonica.de/de/aureq Zur Seite
Dauer: Keine offizielle Angabe.
Payback
So geht es: Kein Self-Service-Export gefunden. Antrag per Kontaktformular oder schriftlich; beide Verantwortliche sitzen an der Theresienhöhe 12, 80339 München.
Dauer: Keine offizielle Angabe.
Gerade bei Payback lohnt die Frage, an welche Partnerunternehmen Einkaufsdaten weitergegeben wurden.
Zalando
So geht es: Kein Export-Tool. Antrag per E-Mail an datenschutz@zalando.de.
Dauer: Keine offizielle Angabe.
Fragen Sie ausdrücklich auch nach Bonitätsprüfungen beim Kauf auf Rechnung.
Bußgelder zu Auskunft und Identitätsprüfung
Unvollständige Auskünfte und schlampige Identitätsprüfung sind kein Kavaliersdelikt. Netflix und Spotify betrafen das Auskunftsrecht selbst, 1&1 und Vodafone die Frage, wie sicher Kunden am Telefon oder online identifiziert werden.
Netflix: 4,75 Mio. Euro
Niederländische Datenschutzbehörde, Dezember 2024. Antworten auf Auskunftsanfragen waren unvollständig und unklar. Netflix hat Einspruch eingelegt.
Spotify: 58 Mio. Kronen
Schwedische Datenschutzbehörde, Juni 2023. Spotify lieferte die Daten, erklärte aber nicht verständlich genug, wie und wofür sie verwendet werden.
1&1: zunächst 9,55 Mio., später rund 900.000 Euro
Bundesdatenschutzbeauftragter 2019, Landgericht Bonn 2020. Am Telefon konnten Anrufer allein mit Name und Geburtsdatum Auskünfte über Kunden bekommen.
Vodafone: 45 Mio. Euro
Bundesdatenschutzbeauftragter, Juni 2025. Mangelhafte Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitslücken bei der Anmeldung über Kundenportal und Hotline.
Angaben nach Behörden- und Presseberichten; nicht alle Entscheidungen sind rechtskräftig. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.