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Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Art. 15 und Art. 20 DSGVO · Stand 26.10.2026

Große Konzerne

Bei den großen Plattformen müssen Sie keinen Brief schreiben: Die meisten bieten einen Download Ihrer Daten an. Wo Sie ihn finden, wer verantwortlich ist und warum der Download allein oft nicht reicht.

Download ist nicht gleich Auskunft

Der Daten-Download beruht vor allem auf dem Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Er enthält die Daten, die Sie selbst eingegeben oder erzeugt haben. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO geht weiter.

  1. Download anfordern

    Nutzen Sie zuerst das Werkzeug des Anbieters. Das geht schnell und liefert Fotos, Nachrichten, Bestellungen und Suchverläufe.

  2. Prüfen, was fehlt

    Meist fehlen Zwecke, Rechtsgrundlagen, die konkreten Empfänger, die Herkunft fremder Daten, die Speicherdauer und Angaben zu Profilbildung und Werbeinteressen. Die Checkliste hilft.

  3. Ergänzung verlangen

    Fordern Sie das Fehlende mit der Nachforderung an, über das Datenschutzformular des Anbieters oder schriftlich. Die Frist beträgt einen Monat.

  4. Beschweren

    Bleibt die Antwort aus, können Sie sich immer bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes beschweren. Sie leitet an die zuständige Behörde in Irland oder Luxemburg weiter. Für Telefon- und Internetanbieter ist teilweise der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig, siehe Aufsicht.

Die Anbieter

Menübezeichnungen ändern sich häufig. Die Zeitangaben stammen aus Erfahrungsberichten und Tests, nicht aus verbindlichen Zusagen; gesetzlich gilt immer ein Monat.

  • Google

    Verantwortlich
    Google Ireland Limited, Dublin (für Nutzer im EWR)

    So geht es: Google Takeout: takeout.google.com. Dienste auswählen, Format ZIP oder TGZ, Link per E-Mail. Zur Seite

    Dauer: Je nach Umfang Stunden bis einige Tage; der Download bleibt eine Woche verfügbar.

    Den Standortverlauf von Google Maps (Zeitachse) speichert Google seit 2025 nur noch auf dem Handy. Exportieren lässt er sich nur dort; Takeout liefert ihn nicht mehr. Wer bei der Umstellung nichts getan hat, hat ältere Daten verloren.

  • Meta: Facebook und Instagram

    Verantwortlich
    Meta Platforms Ireland Limited, Dublin

    So geht es: Kontenübersicht, „Deine Informationen und Berechtigungen“, „Deine Informationen herunterladen“. Zeitraum, Format (HTML oder JSON) und Qualität wählen.

    Dauer: Kurze Zeiträume oft in Minuten, vollständige Exporte bis zu zwei Tage; der Link gilt vier Tage.

    WhatsApp gehört ebenfalls zu Meta, Verantwortliche ist die WhatsApp Ireland Limited; dort heißt die Funktion in der App „Account-Info anfordern“.

  • Amazon

    Verantwortlich
    Amazon Europe Core S.à r.l.; Datenschutzkontakt in München

    So geht es: Datenschutzeinstellungen im Kundenkonto, Daten anfordern, Kategorie wählen. Direkt: amazon.de/hz/privacy-central/data-requests/preview.html Zur Seite

    Dauer: Laut Erfahrungsberichten einige Tage, teils bis zu 30 Tage. Die Daten kommen als ZIP, überwiegend als CSV-Tabellen, Alexa-Aufnahmen als Audiodateien.

    Stiftung Warentest bemängelte schon 2019, dass Amazon im Export weder Zwecke noch Speicherdauer noch Profilbildung erklärte. Genau das gehört aber zur Auskunft nach Art. 15.

  • Apple

    Verantwortlich
    Apple Distribution International Ltd., Cork

    So geht es: privacy.apple.com, anmelden, „Kopie deiner Daten anfordern“. Alles oder einzelne Kategorien wie iCloud oder Apple Music. Zur Seite

    Dauer: Nach aktuellen Berichten meist ein bis zwei Tage.

  • Microsoft

    Verantwortlich
    Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin

    So geht es: Datenschutzdashboard unter account.microsoft.com/privacy, Export unter account.microsoft.com/privacy/export, „Neues Archiv erstellen“. Zur Seite

    Dauer: Minuten bis Stunden; der Link gilt 30 Tage.

  • TikTok

    Verantwortlich
    TikTok Technology Limited, Dublin

    So geht es: In der App: Einstellungen und Datenschutz, Konto verwalten, „Deine Daten herunterladen“. Format TXT oder JSON.

    Dauer: Mehrere Tage; die ZIP-Datei steht vier Tage bereit.

  • PayPal

    Verantwortlich
    PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg

    So geht es: Einstellungen, „Daten und Datenschutz“, „Daten herunterladen“. Nicht für Geschäftskonten.

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

  • Telekom

    Verantwortlich
    Telekom Deutschland GmbH, Bonn

    So geht es: Einsicht im Kundencenter unter „Meine Daten“. Eine vollständige Auskunft nach Art. 15 beantragen Sie über das Kontaktformular der Telekom. Zur Seite

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

  • Vodafone

    Verantwortlich
    Vodafone GmbH und Vodafone West GmbH, Düsseldorf, gemeinsam verantwortlich

    So geht es: Kein eigenes Auskunftsformular gefunden. Schriftlicher Antrag an die Anschrift Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf, mit dem Datenspur-Muster.

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

  • O2 (Telefónica)

    Verantwortlich
    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München

    So geht es: Eigenes Formular für das Auskunftsrecht: meine-daten.telefonica.de/de/aureq Zur Seite

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

  • Payback

    Verantwortlich
    PAYBACK Rabattverein e.V. und PAYBACK GmbH, München

    So geht es: Kein Self-Service-Export gefunden. Antrag per Kontaktformular oder schriftlich; beide Verantwortliche sitzen an der Theresienhöhe 12, 80339 München.

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

    Gerade bei Payback lohnt die Frage, an welche Partnerunternehmen Einkaufsdaten weitergegeben wurden.

  • Zalando

    Verantwortlich
    Zalando SE, Berlin; für Zahlung und Bonität Zalando Payments GmbH

    So geht es: Kein Export-Tool. Antrag per E-Mail an datenschutz@zalando.de.

    Dauer: Keine offizielle Angabe.

    Fragen Sie ausdrücklich auch nach Bonitätsprüfungen beim Kauf auf Rechnung.

Bußgelder zu Auskunft und Identitätsprüfung

Unvollständige Auskünfte und schlampige Identitätsprüfung sind kein Kavaliersdelikt. Netflix und Spotify betrafen das Auskunftsrecht selbst, 1&1 und Vodafone die Frage, wie sicher Kunden am Telefon oder online identifiziert werden.

Netflix: 4,75 Mio. Euro

Niederländische Datenschutzbehörde, Dezember 2024. Antworten auf Auskunftsanfragen waren unvollständig und unklar. Netflix hat Einspruch eingelegt.

Spotify: 58 Mio. Kronen

Schwedische Datenschutzbehörde, Juni 2023. Spotify lieferte die Daten, erklärte aber nicht verständlich genug, wie und wofür sie verwendet werden.

1&1: zunächst 9,55 Mio., später rund 900.000 Euro

Bundesdatenschutzbeauftragter 2019, Landgericht Bonn 2020. Am Telefon konnten Anrufer allein mit Name und Geburtsdatum Auskünfte über Kunden bekommen.

Vodafone: 45 Mio. Euro

Bundesdatenschutzbeauftragter, Juni 2025. Mangelhafte Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitslücken bei der Anmeldung über Kundenportal und Hotline.

Angaben nach Behörden- und Presseberichten; nicht alle Entscheidungen sind rechtskräftig. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.