Selbstversuch · Stand 01.11.2026
Behörden-Zeugnis
Im Oktober 2026 haben wir mit den Mustern dieser Seite 25 Stellen angeschrieben, von der Stadtverwaltung über Auskunfteien bis zu Polizei, Verfassungsschutz und Europol. Hier steht, wer wie geantwortet hat. Die Liste wächst mit jeder neuen Antwort.
Bilanz
Bewertet wird die Art der Antwort, nicht ihr Inhalt. Dass eine Stelle keine Daten gespeichert hat, ist weder gut noch schlecht; entscheidend ist, ob sie das schnell, klar und ohne Hürden mitteilt.
- VorbildlichSchnell, konkret und vollständig.
- In OrdnungFristgerecht und klar, ohne Umwege.
- Mit LückenGeantwortet, aber Teile fehlen oder werden verweigert.
- Hürde aufgebautErst ein Ausweis oder amtliches Dokument, dann vielleicht die Auskunft.
- AusweichendDie Zuständigkeit wird bestritten.
Die Antworten
Sortiert von vorbildlich bis ausweichend. Personennamen von Sachbearbeitern nennen wir nicht.
- Bundesjustiz
Der Generalbundesanwalt
VorbildlichAntwort nach zwei Tagen: Es sind keine Daten gespeichert. Erfasst wird nur die Anfrage selbst, mit Angabe der Aufbewahrungsdauer von drei Jahren und dem Hinweis, dass nichts weitergegeben wird.
Unser nächster Schritt: Erledigt. Unser Muster
- Adresshandel
Deutsche Post Direkt GmbH
VorbildlichKonkret und nachvollziehbar: Keine Werbedaten. Die aktuelle Anschrift wird nur im Auftrag der Deutschen Post AG für die Anschriftenprüfung verarbeitet, mit Löschfrist, Datum der letzten Prüfung und Rechtsgrundlage.
Unser nächster Schritt: Erledigt. Unser Muster
- Kommune
Meldebehörde einer oberbayerischen Kreisstadt
VorbildlichDie erste Antwort kam nach fünf Tagen, mit vollständigem Auszug aus dem Melderegister, aber nur allgemeinen Merkblättern zu den Übermittlungen. Auf unsere Nachforderung folgte eine ausführliche zweite Antwort: keine Melderegisterauskünfte an Dritte, Übermittlungssperren eingetragen, sämtliche Ausweisdaten mit Lichtbild und Unterschrift offengelegt. Offen räumt die Behörde ein, dass Daten zweier längst abgelaufener Ausweise noch gespeichert sind, weil die Software sie nicht löschen kann.
Unser nächster Schritt: Antrag auf Löschung der alten Ausweisdaten (§ 23 Abs. 4 PAuswG), Benennung der Empfänger der Bestandsabzüge und Frage nach Lichtbildabrufen am 29.10.2026, Frist 27.11.2026. Unser Muster
- Auskunftei
Regis24 GmbH
In OrdnungKeine Daten gespeichert und keine Anfragen Dritter zur Person.
Unser nächster Schritt: Erledigt. Unser Muster
- Adresshandel
AZ Direct GmbH
In OrdnungKeine Daten gespeichert, die Person wurde zusätzlich in die Werbesperrdatei aufgenommen.
Unser nächster Schritt: Erledigt. Unser Muster
- Verfassungsschutz
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
In OrdnungZuerst wollte das Amt eine Kopie des Personalausweises. Nach unserer Zurückweisung kam die Auskunft eine Woche später ohne Ausweis: Es sind keine Daten gespeichert. Ein besonderes Auskunftsinteresse sah das Amt zwar nicht, erteilte die Auskunft aber nach Ermessen trotzdem.
Unser nächster Schritt: Erledigt. Zurückweisen hat sich gelohnt. Unser Muster
- Auskunftei
CRIF GmbH
In OrdnungEine echte Auskunft auf sechs Seiten: gespeicherte Anschriften mit Datenquelle, ein an ein Telekommunikationsunternehmen übermittelter Score mit Erklärung, dazu die Abfragen der Sonderdatenbanken für Telekommunikation und Betrugsprävention. Lücken: Statt eines Löschdatums nur ein Verweis auf Verhaltensregeln, und eine längst veraltete Anschrift stammt von einem Adresshändler. Bemerkenswert: Laut eigenem Merkblatt übernimmt CRIF auch Daten aus dem Auskunftsersuchen selbst in den Bestand.
Unser nächster Schritt: Berichtigung und Löschung der veralteten Daten, konkrete Speicherdauer und Widerspruch gegen die Übernahme der Daten aus der Selbstauskunft. Unser Muster
- Bundesbehörde
Kraftfahrt-Bundesamt
Mit LückenDas Amt bestätigt das Auskunftsrecht, gibt die Protokolle, wer die Fahrzeug- und Führerscheindaten abgefragt hat, aber nicht heraus. Begründung: Die Protokolle dürften nur zur Kontrolle verwendet werden, und eine solche stehe „nicht im Raum“. Die Sperrung der Protokolle hat das Amt dagegen umgesetzt, sie werden nicht gelöscht. Die Auskunft zu den gespeicherten Registerdaten steht noch aus. Zur Meldung
Unser nächster Schritt: Widerspruch vom 31.10.2026, Antwort bis 30.11.2026 erwartet, Registerdaten bis 13.11.2026. Unser Muster
- Rundfunk
Bayerischer Rundfunk und Beitragsservice
Mit LückenZuerst hielt sich der Sender für nicht zuständig. Nach unserer Zurückweisung antwortete der Beitragsservice im Namen der Landesrundfunkanstalt: Stammdaten, Bankverbindung, Herkunft der Anschrift („Einwohnermeldebehörde, anlassbezogen“) und allgemeine Datenschutzhinweise. Die Auskunft beschränkt sich aber auf den engen Katalog des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Kontohistorie, Schriftwechsel und die Daten der Meldeabgleiche fehlen, obwohl sie laut den eigenen Hinweisen gespeichert werden.
Unser nächster Schritt: Nachforderung einer vollständigen Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Unser Muster
- Auskunftei
SCHUFA Holding AG
Hürde aufgebautStatt einer Auskunft die Bitte um eine Meldebescheinigung, weil die angegebene Anschrift nicht zu den gespeicherten Daten passe. Gespeichert war offenbar eine alte Anschrift.
Unser nächster Schritt: Folgeschreiben ohne Meldebescheinigung, Identifizierung über frühere Anschrift und Geburtsdatum, zugleich Berichtigung nach Art. 16 DSGVO. Unser Muster
- Polizei
Ein bayerisches Polizeipräsidium
Hürde aufgebautAbgabe an die zuständige Kriminalpolizeiinspektion und dort die Forderung nach einer Ausweiskopie, sonst werde der Antrag nicht bearbeitet.
Unser nächster Schritt: Zurückweisung, Angebot der Zustellung an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben, Frist 13.11.2026. Unser Muster
- Justiz
Eine bayerische Staatsanwaltschaft
Hürde aufgebautEbenfalls zuerst eine Ausweiskopie, sonst keine Bearbeitung.
Unser nächster Schritt: Zurückweisung wie bei der Polizei, Frist 13.11.2026. Unser Muster
- EU-Behörde
Europol
Hürde aufgebautEingang bestätigt, aber die Bearbeitung erst nach Kopie von Pass oder Personalausweis. Danach bis zu drei Monate Bearbeitungszeit.
Unser nächster Schritt: Zurückweisung der Ausweiskopie mit Angebot der Identitätsprüfung über die nationale Stelle. Unser Muster
Noch offen
Die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO beginnt mit dem Zugang des Schreibens und kann mit Begründung um zwei Monate verlängert werden. Für Polizei und Justiz gelten eigene Gesetze mit ähnlichen Fristen, für Europol bis zu drei Monate.
- Angeschrieben am 01.10.2026: infoscore Consumer Data GmbH
- Angeschrieben am 14.10.2026: Bundesnetzagentur, BaFin, Generalzolldirektion, Bayerisches Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Fluggastdatenzentralstelle beim BKA, Bundespolizeipräsidium
- Angeschrieben am 15.10.2026: Bundesamt für Verfassungsschutz, Besurance HIS GmbH, Acxiom Deutschland GmbH, Deutsche Automobil Treuhand GmbH
Was wir daraus lernen
Die Ausweiskopie ist die häufigste Hürde.
Vier Stellen wollten vor der Auskunft einen Ausweis oder eine Meldebescheinigung, drei davon ohne Begründung, die SCHUFA mit Verweis auf eine abweichende Anschrift. Der Verfassungsschutz hat nach unserer Zurückweisung darauf verzichtet und ohne Ausweis geantwortet. Zusätzliche Nachweise sind nach allen einschlägigen Gesetzen nur bei begründeten Zweifeln an der Identität zulässig: bei Unternehmen nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO, bei Polizei und Justiz nach den Vorschriften, die die EU-Richtlinie 2016/680 umsetzen (Art. 12 Abs. 5), beim Verfassungsschutz nach dem jeweiligen Landesgesetz. Unsere Muster für die Zurückweisung stehen auf der Seite Nach der Anfrage.
Es geht auch schnell.
Die schnellste Antwort kam vom Generalbundesanwalt, nach zwei Tagen. Sicherheitsbehörden können also zügig und ohne Ausweis antworten, wenn sie wollen.
Die erste Antwort ist selten vollständig.
Auch eine schnelle Antwort kann Lücken haben, etwa bei der Frage, an wen Daten weitergegeben wurden. Prüfen Sie jede Antwort mit der Checkliste.
Höflich bleiben, aber nicht nachgeben.
Ein kurzes, sachliches Folgeschreiben mit Frist wirkt meist mehr als eine Beschwerde. Bei uns hat das zweimal funktioniert: Der Verfassungsschutz antwortete ohne Ausweiskopie, die Meldebehörde lieferte auf die Nachforderung alles Fehlende nach. Die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist der nächste Schritt, wenn die Frist ungenutzt verstreicht.
Dies ist ein Selbstversuch einer einzelnen Person und keine repräsentative Erhebung. Andere Personen können andere Erfahrungen machen. Die Bewertung gibt unsere Einschätzung wieder und ist keine Rechtsberatung.