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Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Musterschreiben · Art. 8 Abs. 2 GRCh

Polizei verlangt Ausweiskopie

Kostenloses Musterschreiben als PDF und als Textdatei zum Bearbeiten. Empfänger: Die Polizeidienststelle, die eine Kopie fordert. Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 2 GRCh, Art. 12 Abs. 5 RL (EU) 2016/680, Polizeigesetz des Landes bzw. § 59 Abs. 4 BDSG.

Hinweise zu diesem Muster

Für die Polizei eines Landes gilt das jeweilige Polizeigesetz, in Bayern Art. 65 PAG; für Bundespolizei und BKA § 57 und § 59 Abs. 4 BDSG. Das Schreiben weist die Kopie zurück, bietet die Zustellung an die Meldeanschrift an und verlangt einen förmlichen Bescheid, falls die Polizei bei ihrer Forderung bleibt. Gegen den Bescheid ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Der vollständige Text

Ersetzen Sie alle rot markierten Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft.

[Name der Stelle]
[Abteilung, z. B. Datenschutz]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Mein Auskunftsersuchen vom [TT.MM.JJJJ] [Ihr Zeichen] – Zurückweisung der Forderung nach einer Ausweiskopie

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [TT.MM.JJJJ] haben Sie mitgeteilt, die Bearbeitung meines Auskunftsersuchens werde bis zum Eingang einer Kopie meines Personalausweises oder Passes zurückgestellt. Diese Forderung weise ich zurück. Eine Ausweiskopie werde ich nicht übersenden.

Das Recht auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten ist ein Grundrecht. Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht, Auskunft über die sie betreffenden Daten zu erhalten. Für den polizeilichen Bereich gilt die Richtlinie (EU) 2016/680, umgesetzt durch [das Polizeigesetz des Landes, in Bayern Art. 65 PAG / § 57 BDSG]. Nach Art. 12 Abs. 5 der Richtlinie darf der Verantwortliche zusätzliche Informationen nur anfordern, wenn er begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person hat, und nur solche, die zur Bestätigung der Identität erforderlich sind. Eine Ausweiskopie als Regelvoraussetzung für jede Auskunft ist dort nicht vorgesehen.

Begründete Zweifel an meiner Identität haben Sie nicht dargelegt. Mein Ersuchen enthielt meinen vollständigen Namen, meine Wohnanschrift und mein Geburtsdatum, und Ihr Schreiben hat mich unter dieser Anschrift erreicht. Zur Zuordnung nenne ich Ihnen zusätzlich meine frühere Anschrift: [frühere Anschrift, sonst Satz streichen]. Eine Ausweiskopie ginge weit über das Erforderliche hinaus, weil sie Lichtbild, Unterschrift, Ausweisnummer und weitere Merkmale enthält. Ein Personalausweis darf zudem nach § 20 Abs. 2 PAuswG nur mit Zustimmung des Inhabers abgelichtet werden. Diese Zustimmung erteile ich nicht.

Ihrem berechtigten Anliegen, Auskünfte nicht an Unbefugte zu geben, ist Genüge getan, wenn Sie die Auskunft an meine im Melderegister eingetragene Anschrift senden, die Sie selbst abgleichen können. Ein Dritter, der sich als ich ausgibt, erhielte die Auskunft auf diesem Weg nicht. Wenn Sie den Zugang dokumentieren möchten, steht Ihnen das Einwurf-Einschreiben offen.

Ich fordere Sie auf, mir die Auskunft bis zum [TT.MM.JJJJ, etwa drei Wochen ab heute] auf dieser Grundlage zu erteilen. Sollten Sie an der Forderung nach einer Ausweiskopie festhalten, erwarte ich bis zu diesem Datum einen förmlichen Bescheid, in dem Sie die konkreten Zweifel an meiner Identität benennen, die Rechtsgrundlage angeben und eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen. Andernfalls werde ich mich an [den Datenschutzbeauftragten des Landes / den Bundesbeauftragten für den Datenschutz] wenden und mir vorbehalten, meinen Anspruch vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen, gegebenenfalls im Wege der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]