[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO – Mietverhältnis [Anschrift der Wohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend DSGVO) nehme ich Sie als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Anspruch und mache hiermit den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO seinem gesamten Umfange nach geltend.
Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob mich betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für den Fall, dass dies zu bejahen ist, wird um Auskunft über die Daten selbst, die Zwecke ihrer Verarbeitung und die jeweilige Rechtsgrundlage, die Kategorien der Daten, die Empfänger, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, die geplante Speicherdauer beziehungsweise die Kriterien für deren Festlegung, sämtliche verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, soweit sie nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling ersucht. Die Empfänger sind nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Januar 2023 (C-154/21) grundsätzlich namentlich zu benennen. Soweit Daten an Empfänger in Drittländern übermittelt werden, bitte ich um Unterrichtung über die geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO.
Ausdrücklich erstreckt sich das Ersuchen auf Daten aus der Mieterselbstauskunft und dem Bewerbungsverfahren, auf Bonitätsabfragen bei Auskunfteien unter Benennung der Auskunftei und des Zeitpunktes, auf Vorvermieterauskünfte, auf Zahlungs- und Verbrauchsdaten, auf Daten, die an Messdienstleister, Hausverwaltungen, Handwerker, Versicherer oder Inkassounternehmen übermittelt wurden, auf Aufnahmen etwaiger Videoüberwachung sowie auf Korrespondenz und Vermerke zu meiner Person. Soweit Daten aus der Mietbewerbung nicht mehr benötigt werden, bitte ich um deren Löschung nach Art. 17 DSGVO.
Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO verlange ich ferner die Überlassung einer Kopie sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten. Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 (C-487/21) ist hierunter eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller Daten zu verstehen, die auch Auszüge aus Dokumenten oder ganze Dokumente umfassen kann. Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zu erteilen.
Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen] mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar. Eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden.
Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens, zu erteilen. Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs bleibt die Erhebung einer Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]