Datenschutzbeauftragte/r
An der Küppe 1
53225 Bonn
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, insbesondere zur Identifikationsnummer und zu Kontenabrufen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend DSGVO) nehme ich das Bundeszentralamt für Steuern als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Anspruch und mache hiermit den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO seinem gesamten Umfange nach geltend. Mir ist bekannt, dass das Auskunftsrecht gegenüber Finanzbehörden nach § 32c der Abgabenordnung (AO) eingeschränkt sein kann; eine Einschränkung ist mir gegenüber nach § 32c Abs. 4 AO zu begründen.
Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob mich betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für den Fall, dass dies zu bejahen ist, wird um Auskunft über die Daten selbst, die Zwecke ihrer Verarbeitung und die jeweilige Rechtsgrundlage, die Kategorien der Daten, die Empfänger, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, die geplante Speicherdauer beziehungsweise die Kriterien für deren Festlegung, sämtliche verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, soweit sie nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling ersucht. Die Empfänger sind nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Januar 2023 (C-154/21) grundsätzlich namentlich zu benennen. Soweit Daten an Empfänger in Drittländern übermittelt werden, bitte ich um Unterrichtung über die geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO.
Ausdrücklich erstreckt sich das Ersuchen auf sämtliche zu meiner steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gespeicherten Daten einschließlich der Angaben für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und der nach § 139b Abs. 3a AO gespeicherten Bankverbindung, auf die Herkunft dieser Daten, insbesondere die übermittelnden Meldebehörden, sowie auf sämtliche Stellen, an die diese Daten übermittelt oder von denen sie abgerufen wurden. Es umfasst ferner Mitteilungen über Freistellungsaufträge sowie Daten, die das Bundeszentralamt im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten zu meiner Person erhalten hat.
Weiter erstreckt sich das Ersuchen auf sämtliche Kontenabrufe nach § 93 Abs. 7 und 8 AO, die das Bundeszentralamt zu meiner Person für Finanzbehörden oder andere ersuchende Stellen durchgeführt hat, jeweils unter Angabe des Zeitpunktes, der ersuchenden Stelle und der übermittelten Kontostammdaten. Soweit die Auskunft hierüber nach Ihrer Auffassung allein der ersuchenden Stelle obliegt, bitte ich jedenfalls um Benennung dieser Stellen, damit ich mein Auskunftsrecht dort geltend machen kann.
Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO verlange ich ferner die Überlassung einer Kopie sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten. Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 (C-487/21) ist hierunter eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller Daten zu verstehen, die auch Auszüge aus Dokumenten oder ganze Dokumente umfassen kann. Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zu erteilen.
Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen] mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar. Eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden.
Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens, zu erteilen. Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs bleibt die Erhebung einer Beschwerde bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]