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Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Musterschreiben · Art. 15 DSGVO

Zoll, FIU und Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Auskunft verlangen

Kostenloses Musterschreiben als PDF und als Textdatei zum Bearbeiten. Empfänger: Generalzolldirektion, Bonn. Rechtsgrundlage: Art. 15 DSGVO, § 57 BDSG, § 49 GwG.

Hinweise zu diesem Muster

Ein Schreiben für alle Stellen des Zolls. Die FIU darf bei laufenden Verfahren die Auskunft einschränken.

Der vollständige Text

Ersetzen Sie alle rot markierten Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft.

Generalzolldirektion
Datenschutzbeauftragte/r
Am Propsthof 78a
53121 Bonn

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO und § 57 BDSG an die Zollverwaltung einschließlich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Eigenschaft als betroffene Person nehme ich die Generalzolldirektion als Verantwortliche in Anspruch und mache hiermit den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sowie, soweit Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verarbeitet werden, nach § 57 BDSG seinem gesamten Umfange nach geltend. Das Ersuchen richtet sich an sämtliche Organisationseinheiten der Zollverwaltung, insbesondere die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter sowie die Hauptzollämter. Soweit eine dieser Stellen eigenständig verantwortlich sein sollte, bitte ich um interne Weiterleitung und um Mitteilung, an welche Stelle das Ersuchen weitergeleitet wurde.

Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob personenbezogene Daten zu meiner Person in der Zollverwaltung verarbeitet werden. Für den Fall, dass eine solche Verarbeitung zu bejahen ist, wird um erschöpfende Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten selbst und die Kategorien, denen sie angehören, über die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, über sämtliche verfügbaren Informationen zur Herkunft der Daten, über die Empfänger beziehungsweise Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind, insbesondere Empfänger in Drittstaaten und internationale Organisationen, sowie über die vorgesehene Speicherdauer beziehungsweise die geltenden Aussonderungsprüffristen ersucht. Ich bitte um Übersendung einer vollständigen Aufstellung der gespeicherten Daten.

Hinsichtlich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen erstreckt sich das Ersuchen ausdrücklich auf sämtliche Meldungen nach dem Geldwäschegesetz, in denen meine Person, auch in einer etwaigen beruflichen Funktion, etwa als Geschäftsführer eines Unternehmens, erfasst ist, auf die hierzu durchgeführten Analysen und Abgleiche, auf Informationsersuchen an Dritte sowie auf Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden und ausländische Zentralstellen. Mir ist bekannt, dass die Auskunft nach § 49 Abs. 3 GwG beschränkt sein kann, solange ein Sachverhalt an eine Strafverfolgungsbehörde abgegeben und das Verfahren nicht abgeschlossen ist; in diesem Fall bitte ich um Auskunft über alle hiervon nicht erfassten Vorgänge.

Hinsichtlich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erstreckt sich das Ersuchen auf sämtliche Prüfungen, Ermittlungs- und Bußgeldverfahren, in denen meine Person, auch als Arbeitgeber oder Geschäftsführer, erfasst ist. Hinsichtlich der übrigen Zollverwaltung umfasst es insbesondere Daten aus Kontrollen bei Ein- und Ausreise, Bargeldanmeldungen und -kontrollen, Zollfahndungsvorgängen sowie Einträge in zollinternen Informationssystemen.

Soweit die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Überlassung einer Kopie sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten verlangt. Die Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen.

Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen], mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar; eine Zuordnung ist Ihnen sowohl möglich als auch zumutbar. Die Anforderung zusätzlicher Nachweise ist nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO beziehungsweise § 59 Abs. 4 BDSG nur bei begründeten Zweifeln an der Identität zulässig, die hier nicht bestehen. Eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden.

Sollte die Auskunft ganz oder teilweise unterbleiben, wird um Mitteilung der hierfür herangezogenen Rechtsgrundlage ersucht, soweit dies den Zweck der Einschränkung nicht gefährdet, sowie um den Hinweis, dass ich mein Auskunftsrecht in diesem Fall nach § 57 Abs. 7 BDSG auch über den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausüben kann. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung bleibt nach Kenntnisnahme des Auskunftsinhalts ausdrücklich vorbehalten.

Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens, zu erteilen. Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs werde ich ohne weitere Erinnerung Beschwerde bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erheben.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]