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Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Musterschreiben · Art. 15 DSGVO

BaFin (Kontenabrufe): Auskunft verlangen

Kostenloses Musterschreiben als PDF und als Textdatei zum Bearbeiten. Empfänger: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Rechtsgrundlage: Art. 15 DSGVO, § 57 BDSG, § 24c KWG.

Hinweise zu diesem Muster

Betrifft Kontenabrufe durch Strafverfolgungsbehörden. Abrufe durch Finanzämter laufen über das Bundeszentralamt für Steuern.

Der vollständige Text

Ersetzen Sie alle rot markierten Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Datenschutz
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO und § 57 BDSG, insbesondere zu Kontenabrufen nach § 24c KWG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Eigenschaft als betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nehme ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Anspruch und mache hiermit den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO seinem gesamten Umfange nach geltend. Soweit Sie personenbezogene Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verarbeiten, stützt sich mein Ersuchen ergänzend auf § 57 BDSG.

Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob personenbezogene Daten zu meiner Person bei der Bundesanstalt verarbeitet werden. Für den Fall, dass eine solche Verarbeitung zu bejahen ist, wird um erschöpfende Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten selbst und die Kategorien, denen sie angehören, über die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, über sämtliche verfügbaren Informationen zur Herkunft der Daten, über die Empfänger beziehungsweise Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt worden sind, insbesondere Empfänger in Drittstaaten und internationale Organisationen, sowie über die vorgesehene Speicherdauer beziehungsweise die geltenden Aussonderungsprüffristen ersucht. Ich bitte um Übersendung einer vollständigen Aufstellung der gespeicherten Daten.

Ausdrücklich erstreckt sich das Ersuchen auf sämtliche automatisierten Abrufe von Kontoinformationen nach § 24c KWG, die meine Person als Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten betrafen, und zwar jeweils unter Angabe des Zeitpunktes, der ersuchenden Stelle, des angegebenen Anlasses beziehungsweise Aktenzeichens, der abgefragten Kreditinstitute sowie der übermittelten Konto-, Depot- und Schließfachdaten. Erfasst sind auch Abrufe, bei denen ich als Verfügungsberechtigter über Konten Dritter, etwa eines Unternehmens, betroffen war. Ich bitte zugleich um Mitteilung, wie lange die hierüber geführten Protokolle aufbewahrt werden. Das Ersuchen umfasst ferner sämtliche sonstigen Vorgänge, in denen meine Person bei der Bundesanstalt erfasst ist.

Soweit die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung findet, wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Überlassung einer Kopie sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten verlangt. Die Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen.

Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen], mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar; eine Zuordnung ist Ihnen sowohl möglich als auch zumutbar. Die Anforderung zusätzlicher Nachweise ist nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO beziehungsweise § 59 Abs. 4 BDSG nur bei begründeten Zweifeln an der Identität zulässig, die hier nicht bestehen. Eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden.

Sollte die Auskunft ganz oder teilweise unterbleiben, wird um Mitteilung der hierfür herangezogenen Rechtsgrundlage ersucht, soweit dies den Zweck der Einschränkung nicht gefährdet, sowie um den Hinweis, dass ich mein Auskunftsrecht in diesem Fall nach § 57 Abs. 7 BDSG auch über den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausüben kann. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung bleibt nach Kenntnisnahme des Auskunftsinhalts ausdrücklich vorbehalten.

Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens, zu erteilen. Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs werde ich ohne weitere Erinnerung Beschwerde bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erheben.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]