Datenschutz
Hellmuth-Hirth-Straße 1
73760 Ostfildern
Geltendmachung des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Eigenschaft als betroffene Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend DSGVO) nehme ich Sie als Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO in Anspruch und mache hiermit den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO seinem gesamten Umfange nach geltend. Das Ersuchen betrifft ausschließlich meine Person als Privatperson.
Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob eine Verarbeitung mich betreffender personenbezogener Daten bei Ihnen erfolgt. Für den Fall, dass eine solche Verarbeitung zu bejahen ist, wird um erschöpfende Auskunft über sämtliche Verarbeitungszwecke, die jeweils in Anspruch genommene Rechtsgrundlage, die betroffenen Datenkategorien sowie über einen jeden zu meiner Person geführten Datensatz in seiner konkreten inhaltlichen Ausprägung ersucht. Das Ersuchen erstreckt sich ausdrücklich auf sämtliche Daten, die meiner Person zugeordnet sind oder zugeordnet werden können, einschließlich solcher Daten, die über die Zuordnung zu Fahrzeugen, deren Halter oder Eigentümer ich bin oder war, einen Bezug zu meiner Person aufweisen, insbesondere Fahrzeug-, Ausstattungs-, Bewertungs- und Historiendaten, Schadenskalkulationen und Gutachten, Restwert- und Wiederbeschaffungswertermittlungen sowie Daten aus Kalkulations- und Bewertungsvorgängen Dritter, die über Ihre Systeme abgewickelt wurden. Ich weise darauf hin, dass ich Ihnen von mir aus keine Fahrzeugidentifikationsnummern mitteile; die Prüfung, welche Daten meiner Person zugeordnet sind, obliegt Ihnen als Verantwortlichem. Soweit die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO gestützt wird, wird um Benennung dieses Interesses im Einzelnen sowie um Darlegung der vorgenommenen Interessenabwägung ersucht; soweit sie auf eine Einwilligung gestützt wird, wird um Vorlage des Einwilligungsnachweises nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO ersucht.
Das Auskunftsersuchen erstreckt sich ferner auf sämtliche Empfänger, gegenüber denen eine Offenlegung der mich betreffenden Daten erfolgt ist oder künftig vorgesehen ist, insbesondere gegenüber Versicherungsunternehmen, Sachverständigen, Werkstätten, Händlern, Leasing- und Finanzierungsgesellschaften sowie sonstigen Nutzern Ihrer Systeme, und zwar nach Maßgabe des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Januar 2023 (C-154/21) unter namentlicher Benennung der einzelnen Empfänger und nicht lediglich ihrer Kategorien, jeweils unter Angabe des Zeitpunktes, des Zwecks sowie des sachlichen Umfanges der jeweiligen Übermittlung. Sofern eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern oder an internationale Organisationen stattgefunden haben sollte, wird um Mitteilung der insoweit nach Art. 45 beziehungsweise Art. 46 DSGVO herangezogenen Übermittlungsgrundlage ersucht.
Darüber hinaus wird um Auskunft über sämtliche verfügbaren Informationen betreffend die Herkunft der Daten ersucht, soweit deren Erhebung nicht bei mir selbst erfolgt ist, und zwar unter namentlicher Benennung der jeweiligen Datenquelle, insbesondere von Versicherungsunternehmen, Sachverständigen, Werkstätten, Händlern, Herstellern und Zulassungsdaten, des Zeitpunktes der Erlangung sowie des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses. Weiterhin wird um Mitteilung der geplanten Dauer der Speicherung eines jeden Datums ersucht, hilfsweise der für deren Festlegung maßgeblichen Kriterien, einschließlich der jeweils angewandten Prüf- und Löschfristen.
Weiterhin wird um Auskunft darüber ersucht, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO stattfindet, und bejahendenfalls um aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie über die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung, und zwar nach Maßgabe der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Dezember 2023 (C-634/21) und vom 27. Februar 2025 (C-203/22) in einer Weise, die das tatsächlich angewandte Verfahren nachvollziehbar macht.
Schließlich wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Überlassung einer vollständigen Kopie sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten verlangt, einschließlich sämtlicher Protokoll- und Abrufdaten sowie interner Vermerke. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 4. Mai 2023, C-487/21) in der Übersendung einer bloßen Zusammenfassung keine Erfüllung findet und dass die Auskunft nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zu erteilen ist.
Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie die Erhebung eines Widerspruchs nach Art. 21 DSGVO bleiben nach Kenntnisnahme des Auskunftsinhalts ausdrücklich vorbehalten.
Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen], mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar. Die Anforderung zusätzlicher Nachweise ist nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO nur bei begründeten Zweifeln an der Identität zulässig, die hier nicht bestehen; eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden. Die mitgeteilten Angaben dürfen ausschließlich zur Identitätsprüfung und zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs verarbeitet werden; einer Übernahme in Ihren Datenbestand wird ausdrücklich widersprochen.
Die Auskunftserteilung hat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens, zu erfolgen. Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs werde ich ohne weitere Erinnerung Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg erheben.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]