Generation City
Datenspur Musterschreiben für Ihr Auskunftsrecht

Musterschreiben · § 500 StPO

Staatsanwaltschaft: Auskunft verlangen

Kostenloses Musterschreiben als PDF und als Textdatei zum Bearbeiten. Empfänger: Die für Ihren Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft. Rechtsgrundlage: § 500 StPO, § 57 BDSG.

Hinweise zu diesem Muster

Welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, richtet sich nach dem Landgerichtsbezirk Ihres Wohnorts.

Der vollständige Text

Ersetzen Sie alle rot markierten Angaben in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht auf Sie zutrifft.

Staatsanwaltschaft [Ort]
– Behördenleitung –
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 500 StPO in Verbindung mit § 57 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Eigenschaft als betroffene Person nehme ich Sie als für die Verarbeitung Verantwortliche in Anspruch und beantrage hiermit Auskunft gemäß § 500 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 57 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) seinem gesamten Umfange nach.

Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob personenbezogene Daten zu meiner Person verarbeitet werden. Für den Fall, dass dies zu bejahen ist, wird um Mitteilung ersucht, ob und welche Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Vollstreckungs- oder sonstigen Verfahren gegen mich geführt werden oder geführt wurden oder in denen ich als Zeuge, Anzeigeerstatter, Geschädigter oder in sonstiger Weise erfasst bin, und zwar unter Angabe der Aktenzeichen, des jeweiligen Verfahrensgegenstandes, des Verfahrensstandes beziehungsweise der Art der Verfahrenserledigung. Ausdrücklich umfasst sind Verfahren, in denen ich in einer beruflichen Funktion, etwa als Organ eines Unternehmens, erfasst bin.

Das Auskunftsersuchen erstreckt sich ferner auf sämtliche in den Vorgangsverwaltungs- und Registersystemen der Staatsanwaltschaft zu meiner Person gespeicherten Daten, auf die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, auf sämtliche Empfänger, denen die Daten offengelegt wurden, namentlich Polizeidienststellen, Gerichte, sonstige Behörden und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, auf die vorgesehene Speicherdauer beziehungsweise die Kriterien für deren Festlegung sowie auf die verfügbaren Angaben zur Herkunft der Daten.

Sollte die Auskunft nach § 57 Abs. 4 BDSG ganz oder teilweise unterbleiben, wird um eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der Rechtsgrundlage und, soweit zulässig, der tragenden Gründe ersucht. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung und Löschung sowie die Anrufung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen] mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar.

Ich bitte um Erteilung der Auskunft binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]