Generation City
Kostenfalle Nicht alles bezahlen, was gefordert wird

Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5, 7; Verordnung (EU) 2026/2202

Flug verspätet oder annulliert: bis zu 600 Euro

Kommt Ihr Flug mit drei Stunden Verspätung oder mehr an oder fällt er kurzfristig aus, steht Ihnen je nach Strecke ein pauschaler Ausgleich von 250, 400 oder 600 Euro zu, zusätzlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Nach geltendem Recht verjähren die Ansprüche in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende. Nach der beschlossenen EU-Reform soll künftig eine deutlich kürzere Frist von neun Monaten gelten; sie ist aber nach den uns vorliegenden Angaben erst ab Oktober 2027 anzuwenden.

Worum es geht

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen und für Flüge einer europäischen Airline in die EU. Der Ausgleich beträgt 250 Euro bei Strecken bis 1.500 km, 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, und 600 Euro bei allen übrigen Flügen. Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an, die nur wenig später ankommt, kann sich der Betrag halbieren. Der Europäische Gerichtshof hat Ankunftsverspätungen ab drei Stunden der Annullierung gleichgestellt. Keinen Ausgleich gibt es bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beherrschen konnte, etwa Unwetter oder Fluglotsenstreiks; der Streik des eigenen Personals oder ein technischer Defekt gelten in der Regel nicht als solche. Die EU hat die Verordnung 2026 reformiert (Verordnung (EU) 2026/2202). Nach den uns vorliegenden Berichten bleiben die Drei-Stunden-Schwelle und die Beträge erhalten; neu ist unter anderem eine Frist von neun Monaten für die Geltendmachung. Anzuwenden sind die neuen Regeln nach Sekundärquellen erst ab dem 23. Oktober 2027. Bis dahin gilt das bisherige Recht.

So wehren Sie sich

  • Notieren Sie Flugnummer, planmäßige und tatsächliche Ankunftszeit, also wann die Tür geöffnet wurde, und fotografieren Sie Anzeigetafeln. Bewahren Sie Bordkarten und Buchungsbestätigung auf.
  • Fordern Sie den Ausgleich zuerst selbst bei der Airline, schriftlich und mit Frist. Portale übernehmen das gegen eine Provision; direkt bekommen Sie den vollen Betrag.
  • Lehnt die Airline ab oder antwortet nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder, wenn die Airline dort nicht Mitglied ist, an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Die Schlichtung ist für Fluggäste kostenlos.
  • Unabhängig vom Ausgleich hat die Airline Sie bei langen Wartezeiten mit Mahlzeiten, Getränken und, wenn nötig, einer Übernachtung zu versorgen. Heben Sie Belege auf, wenn Sie selbst zahlen müssen.

Wann es hilft

  • Flüge ab einem EU-Flughafen, egal mit welcher Airline, und Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU.

Wann nicht

  • Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Vulkanasche, Sicherheitsrisiken oder Fluglotsenstreiks.
  • Annullierungen, die mindestens 14 Tage vor dem Abflug mitgeteilt wurden.

Typische Fehler

  • Einen Gutschein annehmen, obwohl Sie Geld wollten.
  • Ausgleich und Erstattung verwechseln: Der pauschale Ausgleich kommt zur Erstattung des Tickets oder zur Ersatzbeförderung hinzu.

Wo Sie Hilfe bekommen

Die Schlichtungsstellen sind kostenlos und meist der beste Weg. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft bei Airlines aus anderen EU-Staaten.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Ausgleichsforderung an die Airline

Jeder Passagier hat einen eigenen Anspruch, auch Kinder mit eigenem Sitzplatz. Bleibt die Zahlung aus, geht es kostenlos weiter bei der Schlichtungsstelle.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name der Fluggesellschaft]
– Kundenservice / Fluggastrechte –
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort, Land]

Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Flug [Flugnummer] am [TT.MM.JJJJ], Buchungscode [Code]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war Passagier des Fluges [Flugnummer] von [Abflugort] nach [Zielort] am [TT.MM.JJJJ] mit der Buchungsbestätigung [Buchungscode].

[Der Flug wurde annulliert; dies wurde mir erst am [TT.MM.JJJJ] mitgeteilt. / Der Flug erreichte das Ziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden: planmäßige Ankunft [Uhrzeit], tatsächliche Ankunft [Uhrzeit].]

Nach Art. 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof steht mir eine Ausgleichszahlung von [250 / 400 / 600] Euro zu. Außergewöhnliche Umstände, die Sie entlasten würden, sind mir nicht bekannt; sollten Sie sich darauf berufen, bitte ich um konkrete Darlegung und Nachweise.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, etwa 14 Tage] auf folgendes Konto: [Kontoinhaber, IBAN]. Einen Gutschein lehne ich ab.

Kopien von Buchungsbestätigung und Bordkarte liegen bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]