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Kostenfalle Nicht alles bezahlen, was gefordert wird

§§ 13a, 13e RDG; § 43d BRAO; § 286 BGB; §§ 692, 694, 700 ZPO

Inkassobrief: was erlaubt ist und wie Sie widersprechen

Ein Inkassobrief klingt bedrohlich, ist aber nur eine Zahlungsaufforderung eines Dienstleisters. Was er enthalten muss, welche Kosten erlaubt sind und wie Sie eine unberechtigte Forderung zurückweisen.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Für die Antwort auf einen Inkassobrief gibt es keine gesetzliche Frist. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen (§ 692 ZPO), gegen einen Vollstreckungsbescheid ebenfalls innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Worum es geht

Inkassounternehmen müssen beim Bundesamt für Justiz registriert sein und im Rechtsdienstleistungsregister stehen. Seit 2021 sind ihre Pflichten deutlich strenger. Schon im ersten Schreiben müssen sie unter anderem angeben, für wen sie handeln, worauf die Forderung beruht, wann der Vertrag geschlossen wurde, wie sich Zinsen und Kosten zusammensetzen und welche Behörde sie beaufsichtigt (§ 13a RDG; für Anwälte gilt Entsprechendes nach § 43d BRAO). Inkassokosten darf der Gläubiger nur verlangen, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug waren, und nur bis zur Höhe dessen, was ein Anwalt verlangen dürfte (§ 13e RDG).

So wehren Sie sich

  • Prüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob das Unternehmen registriert ist. Fehlt der Eintrag, ist Vorsicht geboten; es kann sich um Betrug handeln.
  • Prüfen Sie, ob die Pflichtangaben vollständig sind. Fehlen sie, fordern Sie sie an. Eine berechtigte Hauptforderung bleibt trotzdem fällig; im Zweifel zahlen Sie sie direkt an den ursprünglichen Gläubiger.
  • Prüfen Sie, ob Sie überhaupt in Verzug waren. Ohne Mahnung tritt Verzug bei Verbrauchern frühestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, und nur, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Wurde das Inkassobüro schon vorher eingeschaltet, sind die Kosten nicht erstattungsfähig.
  • Prüfen Sie die Höhe: Bei Forderungen bis 500 Euro liegt die erstattungsfähige Inkassogebühr bei einem einfachen, unbestrittenen Fall regelmäßig bei rund 31 Euro, sonst in der Regel bei höchstens rund 56 Euro, jeweils netto mit Auslagen; nur in schwierigen Fällen ist mehr möglich (eigene Rechnung nach dem RVG). Für Forderungen bis 50 Euro ist es noch weniger.
  • Ist die Forderung unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie kurz. Seriöse Auskunfteien melden eine bestrittene Forderung ohne Gerichtsurteil in der Regel nicht.
  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenvereinbarung, bevor Sie die Forderung geprüft haben. Das Inkassobüro muss Sie vorher auf die Folgen hinweisen.

Wenn Post vom Gericht kommt

  • Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag vom zentralen Mahngericht. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung stimmt. Widersprechen Sie innerhalb von zwei Wochen mit dem beiliegenden Formular, wenn Sie die Forderung nicht anerkennen; eine Begründung ist nicht nötig. Danach muss der Gläubiger klagen, wenn er weitermachen will.
  • Reagieren Sie nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dagegen ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich. Danach droht die Zwangsvollstreckung.
  • Vorsicht vor gefälschten Mahnbescheiden per E-Mail: Echte Mahnbescheide kommen nur per Post vom Gericht.

Verjährung

  • Die meisten Forderungen aus Verträgen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Ist eine Forderung verjährt, können Sie die Zahlung verweigern; Sie müssen sich aber ausdrücklich darauf berufen.

Wann es hilft

  • Schreiben von Inkassounternehmen oder Anwälten, die für ein Unternehmen eine Forderung eintreiben.

Wann nicht

  • Forderungen, die bereits gerichtlich festgestellt sind. Dann geht es nur noch um die Vollstreckung; siehe Paragrafen-Judo.

Typische Fehler

  • Den gerichtlichen Mahnbescheid wie einen Inkassobrief behandeln und liegen lassen.
  • Am Telefon Zahlungen zusagen oder die Forderung anerkennen.
  • Inkassokosten zahlen, obwohl gar kein Verzug vorlag.

Wo Sie Hilfe bekommen

Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen helfen kostenlos oder günstig. Beschwerden über Inkassounternehmen nimmt das Bundesamt für Justiz entgegen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Widerspruch gegen eine Inkassoforderung

Nur die zutreffenden Gründe verwenden. Ist die Forderung berechtigt, zahlen Sie besser die Hauptforderung direkt und widersprechen nur den überhöhten Kosten.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name des Inkassounternehmens]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Ihr Schreiben vom [TT.MM.JJJJ], Ihr Zeichen [Aktenzeichen], angebliche Forderung der [Name des Auftraggebers]

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mit Ihrem Schreiben geltend gemachte Forderung über [Betrag] Euro bestreite ich [dem Grunde nach / der Höhe nach].

Begründung: [z. B. Ein Vertrag mit Ihrer Auftraggeberin ist nicht zustande gekommen. / Ich habe den Vertrag am [TT.MM.JJJJ] wirksam widerrufen. / Die Rechnung wurde am [TT.MM.JJJJ] bezahlt; ein Beleg liegt bei.]

Ihr Schreiben enthält nicht alle Angaben, die nach § 13a des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderlich sind, insbesondere [den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses / eine nachvollziehbare Berechnung der Zinsen und Kosten / die zuständige Aufsichtsbehörde]. Bitte holen Sie diese Angaben nach.

Inkassokosten erkenne ich nicht an. Ich befand mich nicht in Verzug [bzw.: Die Kosten übersteigen die nach § 13e RDG erstattungsfähige Höhe].

Die Forderung ist bestritten. Eine Meldung an Auskunfteien halte ich daher für unzulässig. Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass Sie die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]