Generation City
Kostenfalle Nicht alles bezahlen, was gefordert wird

§ 41 Abs. 5 EnWG; § 57 TKG; BGH EnVR 75/23, EnZR 97/23

Preiserhöhung bei Strom, Gas, Handy und Internet

Erhöht der Anbieter die Preise, dürfen Sie in der Regel sofort aus dem Vertrag. Und eine Erhöhung, die nicht ordentlich angekündigt oder begründet wurde, ist oft gar nicht wirksam.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Strom und Gas: Kündigung bis zum Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Telefon und Internet: Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung (§ 57 TKG).

Worum es geht

Bei Sonderverträgen für Strom und Gas muss der Anbieter eine Preiserhöhung in der Regel spätestens einen Monat vorher brieflich mitteilen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig vom Grund der Erhöhung. Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an die Mitteilung verschärft: Sie muss Anlass, Umfang und Voraussetzungen der Änderung nennen; „operative Gründe“ reichen nicht, und eine Nachricht nur im Kundenportal genügt nicht (Urteil vom 21.10.2025, EnZR 97/23). Kommt die Mitteilung zu spät, ist die Erhöhung in Sonderverträgen in der Regel unwirksam (Beschluss vom 10.10.2024, EnVR 75/23). Bei Telefon, Handy und Internet können Sie nach einer einseitigen Vertragsänderung wie einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 TKG).

So wehren Sie sich

  • Prüfen Sie Datum und Inhalt der Mitteilung: Kam sie rechtzeitig, per Brief oder vereinbarter E-Mail, und nennt sie konkrete Gründe?
  • Wenn nicht: Widersprechen Sie der Erhöhung schriftlich und zahlen Sie den erhöhten Teil nur unter Vorbehalt. Zu viel gezahlte Beträge können Sie zurückfordern.
  • Wenn ja und Sie wechseln wollen: Kündigen Sie selbst rechtzeitig vor dem Wirksamwerden. Vergleichen Sie vorher, ob ein Wechsel tatsächlich günstiger ist, auch wegen möglicher Boni.
  • Bei Telefon und Internet: Kündigen Sie innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung. Der Anbieter muss Sie in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.

Wann es hilft

  • Preiserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen bei Strom, Gas, Telefon, Handy und Internet.

Wann nicht

  • Änderungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil oder solche, die unmittelbar durch ein Gesetz vorgeschrieben sind, etwa eine Mehrwertsteuererhöhung, lösen bei Telefon und Internet kein Kündigungsrecht aus.

Typische Fehler

  • Die Frist verpassen: Bei Strom und Gas endet das Sonderkündigungsrecht mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.
  • Einfach weniger überweisen, ohne schriftlich zu widersprechen.

Wo Sie Hilfe bekommen

Die Verbraucherzentralen bieten eine Energieberatung an. Für Streit mit Energieversorgern gibt es die Schlichtungsstelle Energie, für Telefon und Internet die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Widerspruch gegen eine Preiserhöhung und Sonderkündigung

Nur die passende Variante verwenden. Bei Strom und Gas muss die Kündigung vor dem Wirksamwerden der Erhöhung beim Anbieter eingehen.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name des Anbieters]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Ihre Preisänderungsmitteilung vom [TT.MM.JJJJ], Kunden- oder Vertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [TT.MM.JJJJ], bei mir eingegangen am [TT.MM.JJJJ], haben Sie eine Preiserhöhung zum [TT.MM.JJJJ] angekündigt.

[Variante Widerspruch:] Der Erhöhung widerspreche ich. Ihre Mitteilung [ist verspätet eingegangen / nennt keinen konkreten Anlass und Umfang der Änderung / wurde mir nur im Kundenportal bereitgestellt]. Die Erhöhung ist deshalb nicht wirksam geworden (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2025, EnZR 97/23). Den erhöhten Teil zahle ich nur unter Vorbehalt der Rückforderung.

[Variante Sonderkündigung Strom/Gas:] Ich kündige den Vertrag nach § 41 Abs. 5 EnWG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. [Variante Telefon/Internet:] Ich kündige den Vertrag nach § 57 Abs. 1 TKG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

Bitte bestätigen Sie mir [den Widerspruch / die Kündigung und das Vertragsende] in Textform.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]