Generation City
Kostenfalle Nicht alles bezahlen, was gefordert wird

§§ 312g, 312j, 355, 356, 356a BGB

Widerruf und Abofalle: 14 Tage, Widerrufsbutton, Zahlungsbutton

Online geschlossene Verträge können Sie in der Regel 14 Tage lang ohne Grund widerrufen. Seit Juni 2026 müssen Händler dafür einen eigenen Widerrufsbutton anbieten. Und wer eine Bestellung nicht ausdrücklich als zahlungspflichtig erkennen konnte, hat gar keinen Vertrag geschlossen.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

14 Tage, bei Waren ab Erhalt. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Worum es geht

Beim Kauf im Internet, am Telefon oder an der Haustür haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, ohne Begründung. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online verkaufen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB): eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ und eine Bestätigung wie „Widerruf bestätigen“. Danach muss der Händler den Eingang unverzüglich bestätigen. Gegen Abofallen gilt seit 2012 die Button-Lösung: Die Bestellschaltfläche muss eindeutig sagen, dass die Bestellung etwas kostet, etwa „zahlungspflichtig bestellen“. Sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j BGB).

So wehren Sie sich

  • Widerrufen Sie über den Widerrufsbutton oder schriftlich, etwa per E-Mail. Eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt, dass der Widerruf innerhalb der Frist abgeschickt wird.
  • Heben Sie die Eingangsbestätigung auf, die der Händler nach einem Widerruf über den Button schicken muss.
  • Abofalle: Prüfen Sie, wie die Bestellschaltfläche beschriftet war. Stand dort nur „weiter“ oder „anmelden“, ist kein Vertrag zustande gekommen. Bestreiten Sie die Forderung und widerrufen Sie vorsorglich zusätzlich.
  • Bei kostenlosen Testphasen, die in ein bezahltes Abo übergehen: Kündigen Sie rechtzeitig und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.

Wann es hilft

  • Verträge im Internet, per Telefon, per E-Mail oder an der Haustür mit einem Unternehmen.

Wann nicht

  • Käufe im Laden: Dort gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, nur freiwillige Umtauschangebote.
  • Bestimmte Waren, etwa versiegelte Hygieneartikel nach dem Öffnen, verderbliche Lebensmittel und Sonderanfertigungen.
  • Käufe von Privatleuten.

Typische Fehler

  • Ware einfach zurückschicken, ohne zu erklären, dass widerrufen wird. Die bloße Rücksendung ist nicht immer ein Widerruf.
  • Bei einer Abofalle aus Angst zahlen.

Wo Sie Hilfe bekommen

Die Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum bei Händlern im EU-Ausland helfen kostenlos oder gegen geringes Entgelt.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Widerruf eines Online-Vertrags

Rechtzeitig absenden genügt. Wenn der Händler einen Widerrufsbutton anbietet, ist das der einfachste Weg; dieses Schreiben geht aber immer.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name des Unternehmens]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Widerruf meiner Bestellung / meines Vertrags vom [TT.MM.JJJJ], Bestell- oder Vertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über [Ware / Dienstleistung / Abonnement], bestellt am [TT.MM.JJJJ], erhalten am [TT.MM.JJJJ].

[Optional bei Abofalle:] Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Bestellschaltfläche nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat. Ein Vertrag ist deshalb nach § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande gekommen. Ihre Forderung bestreite ich.

Bitte erstatten Sie bereits gezahlte Beträge innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, von dem gezahlt wurde, und bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]