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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§ 75 VwGO, § 88 SGG, § 347 Abs. 1 Satz 2 AO, § 46 FGO

Untätigkeitsklage und Untätigkeitseinspruch

Nach drei Monaten ohne Entscheidung kann das Gericht die Behörde zum Handeln zwingen.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Verwaltungsgericht frühestens drei Monate nach Antrag oder Widerspruch (§ 75 VwGO). Sozialgericht sechs Monate nach Antrag, drei Monate nach Widerspruch (§ 88 SGG). Finanzamt: Untätigkeitseinspruch jederzeit bei unangemessener Dauer, Klage sechs Monate nach Einspruch (§ 46 FGO).

Worum es geht

Die Untätigkeitsklage ist das schärfste Mittel gegen eine trödelnde Behörde. Sie wird erhoben, ohne dass eine Entscheidung vorliegt, und das Gericht verpflichtet die Behörde zur Entscheidung oder setzt ihr, wenn sie einen zureichenden Grund für die Verzögerung hat, eine Frist. Vor dem Verwaltungsgericht und dem Sozialgericht brauchen Sie in der ersten Instanz keinen Anwalt. Beim Finanzamt gibt es vorher den kostenlosen Untätigkeitseinspruch.

Der Hebel

  • Schon die Zustellung der Klage führt erfahrungsgemäß häufig dazu, dass die Behörde kurzfristig entscheidet. Erledigt sich die Sache so, trägt in der Regel die Behörde die Kosten, wenn sie ohne zureichenden Grund untätig war.
  • Vor dem Sozialgericht ist das Verfahren für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei.
  • Der Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kostet nichts und ist an keine Frist gebunden.

Wann es greift

  • Die Frist von drei beziehungsweise sechs Monaten ist abgelaufen.
  • Die Behörde hat keinen zureichenden Grund für die Verzögerung mitgeteilt, etwa eine noch ausstehende Stellungnahme einer anderen Stelle.

Wann nicht

  • Die Behörde nennt einen zureichenden Grund. Dann setzt das Gericht das Verfahren aus und gibt ihr Zeit.
  • Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Eine verfrühte Klage ist nur bei besonderen Umständen zulässig.

Typische Fehler

  • Vor dem Verwaltungsgericht fallen Gerichtskosten an, die Sie vorstrecken müssen und bei Unterliegen tragen. Lassen Sie sich die voraussichtliche Höhe vorher von der Geschäftsstelle nennen.
  • Klage beim falschen Gericht. Zuständig ist in der Regel das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Behörde sitzt; bei Sozialleistungen das Sozialgericht.

Wann zum Anwalt

Für die erste Instanz ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben. Geht es um viel Geld oder um Ihre Existenz, etwa bei Aufenthaltsrecht oder Sozialleistungen, ist eine Beratung sinnvoll; Sozialverbände und Beratungshilfe können helfen.

Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Untätigkeitsklage an das Verwaltungsgericht

Dreifache Ausfertigung einreichen oder elektronisch über „Mein Justizpostfach“ (Anmeldung mit BundID); eine einfache E-Mail genügt nicht. In der Regel fallen Gerichtskosten an; gerichtskostenfrei sind unter anderem Verfahren der Jugendhilfe und der Ausbildungsförderung (§ 188 VwGO); bei Sozialleistungen statt dessen Klage zum Sozialgericht nach § 88 SGG, dort kostenfrei.

Vollständigen Text anzeigen
Verwaltungsgericht [Ort]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Klage wegen Untätigkeit nach § 75 VwGO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen [Rechtsträger der Behörde, z. B. Freistaat Bayern / Stadt X], vertreten durch [Name der Behörde, Anschrift], wegen Untätigkeit nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Ich beantrage, den Beklagten zu verpflichten, über meinen Antrag vom [TT.MM.JJJJ] auf [Gegenstand] unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden [oder konkret: mir die beantragte ... zu erteilen]. [Bei unbearbeitetem Widerspruch stattdessen: Ich beantrage, den Bescheid vom TT.MM.JJJJ aufzuheben / den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom TT.MM.JJJJ zu verpflichten, mir die beantragte ... zu erteilen.]

Zur Begründung trage ich vor: Am [TT.MM.JJJJ] habe ich bei der genannten Behörde [Gegenstand] beantragt. Trotz Sachstandsanfrage vom [TT.MM.JJJJ] und Untätigkeitsbeschwerde vom [TT.MM.JJJJ] hat die Behörde bis heute nicht entschieden. Seit Antragstellung sind mehr als drei Monate vergangen. Ein zureichender Grund für die Verzögerung ist nicht ersichtlich und wurde mir nicht mitgeteilt.

Kopien des Antrags, der Sachstandsanfrage und der Untätigkeitsbeschwerde [bei Widerspruch: sowie des Bescheids und des Widerspruchs] füge ich bei. Eine weitere Begründung behalte ich mir nach Akteneinsicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt

Kostenlos und an keine Frist gebunden. Gilt nur für Anträge, etwa eine Steuererklärung. Liegt ein Einspruch unbearbeitet, ist kein Untätigkeitseinspruch möglich; nach sechs Monaten können Sie Untätigkeitsklage beim Finanzgericht erheben (§ 46 FGO).

Vollständigen Text anzeigen
Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO – Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch wegen Untätigkeit nach § 347 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) ein.

Am [TT.MM.JJJJ] habe ich [Gegenstand, z. B. meine Einkommensteuererklärung für 20XX / einen Antrag auf ...] eingereicht. Über diesen Antrag ist bis heute nicht entschieden worden, ohne dass mir ein zureichender Grund mitgeteilt wurde. Die Bearbeitungsdauer ist nicht mehr angemessen.

Ich beantrage, über meinen Antrag unverzüglich zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]