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Anspruchsdenken Holen, was Ihnen zusteht

§§ 41 ff., 44, 90, 94 SGB XII

Grundsicherung im Alter: was kleinen Renten zusteht

Für Rentnerinnen und Rentner und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht. Rund sechs von zehn Berechtigten beantragen sie nicht.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 44 Abs. 2 SGB XII). Für frühere Monate gibt es nichts. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate.

Worum es geht

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den Lebensunterhalt, wenn Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen. Sie umfasst den Regelbedarf von 563 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe. Eine Studie des DIW kam zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent der berechtigten Haushalte die Leistung nicht in Anspruch nehmen.

So holen Sie es sich

  • Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, formlos schriftlich noch im laufenden Monat. Die Rentenversicherung nimmt den Antrag ebenfalls entgegen und leitet ihn weiter.
  • Haben Sie keine Angst um Ihre Kinder: Sie werden erst herangezogen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, und das Amt geht zunächst davon aus, dass das nicht der Fall ist.
  • Lassen Sie prüfen, ob Wohngeld oder Grundsicherung für Sie günstiger ist. Bei sehr kleinen Renten ist oft die Grundsicherung die richtige Leistung, bei etwas höheren das Wohngeld.

Was sich 2027 ändert (Stand 26.10.2026)

  • Der Regelsatz für Alleinstehende liegt seit 2024 unverändert bei 563 Euro. Für 2027 rechnen Sozialverbände mit einer dritten Nullrunde; festgelegt ist der Betrag noch nicht. Nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sollen die Regelsätze künftig nur noch nach einem Mischindex aus Preisen und Löhnen angepasst werden, ohne den zusätzlichen Ausgleich für die aktuelle Preisentwicklung.
  • Wer wegen der geplanten Wohngeldkürzung aus dem Wohngeld fällt, sollte prüfen lassen, ob stattdessen Grundsicherung im Alter in Frage kommt.

Wer Anspruch hat

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht (für den Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate) oder sind ab 18 dauerhaft voll erwerbsgemindert.
  • Sie leben in Deutschland und können Ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken.
  • Ihr Vermögen liegt unter dem Schonbetrag von 10.000 Euro pro Person; das selbst bewohnte angemessene Haus oder die Wohnung zählen in der Regel nicht.

Wer nicht

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen für den Lebensunterhalt.
  • Sie haben Ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

Typische Fehler

  • Aus Scham oder Angst vor dem Rückgriff auf die Kinder keinen Antrag stellen.
  • Den Antrag erst im Folgemonat stellen und dadurch einen Monat verlieren.
  • Wohngeld und Grundsicherung verwechseln; beides gleichzeitig gibt es nicht.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Kostenlos beraten Sozialämter, Seniorenberatungsstellen, Sozialverbände wie VdK und SoVD und die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Formloser Antrag auf Grundsicherung im Alter

Schriftlich mit Unterschrift einreichen. Angehörige oder Betreuer können den Antrag mit Vollmacht stellen.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Stadt / Landkreis]
– Sozialamt –
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII. Antragsteller ist [Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, Anschrift wie oben].

Ich beziehe eine [Altersrente / Rente wegen voller Erwerbsminderung] in Höhe von rund [Betrag] Euro netto im Monat. Meine Warmmiete beträgt [Betrag] Euro. [Optional: Weitere Einkünfte: …]

Bitte werten Sie dieses Schreiben als Antrag mit Wirkung ab dem Ersten des Monats seines Eingangs (§ 44 Abs. 2 SGB XII). Die Antragsvordrucke und Nachweise reiche ich unverzüglich nach, sobald Sie sie mir übersenden.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]