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Anspruchsdenken Holen, was Ihnen zusteht

Holen, was Ihnen zusteht

Fristen 2026

Diese Ansprüche verfallen, wenn Sie sie nicht rechtzeitig geltend machen. Besonders wichtig ist der 31. Dezember 2026: Dann endet unter anderem die Frist für die freiwillige Steuererklärung 2022.

  • 31.12.2026Freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 169 AOZum Thema
  • 31.12.2026Arbeitnehmersparzulage für das Anlagejahr 2022§ 14 5. VermBG, § 169 AOZum Thema
  • 31.12.2026Wohnungsbauprämie für das Sparjahr 2024§ 4 Abs. 2 WoPGZum Thema
  • 31.12.2026Erstattung von Zuzahlungen aus 2022, soweit die Belastungsgrenze überschritten war§ 62 SGB V, § 45 Abs. 1 SGB IZum Thema
  • MonatsendeWohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter: Antrag noch im laufenden Monat stellen§ 25 WoGG, § 5 BKGG, § 44 SGB XIIZum Thema
  • 4. LebensmonatElterngeld: am besten in den ersten drei Lebensmonaten beantragen, spätestens im vierten§ 7 BEEGZum Thema
  • 6 MonateKindergeld: höchstens sechs Monate rückwirkend§ 70 EStGZum Thema
  • 3 Monate vorherArbeitsuchend melden vor Ende des Arbeitsverhältnisses§ 38 SGB IIIZum Thema
  • 31.12.2026Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung aus 2026 vorsorglich noch in diesem Jahr verbrauchen. Nach geltendem Recht ginge es bis 30.06.2027, die geplante Pflegereform könnte das aber verkürzen§ 45b SGB XI, Entwurf PflegeneuordnungsgesetzZum Thema

Maßgeblich ist jeweils der Eingang bei der zuständigen Stelle. Angaben ohne Gewähr; im Zweifel früher handeln.