§§ 13, 14 5. VermBG, §§ 2a, 3, 4 WoPG
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Zulagen auf vermögenswirksame Leistungen und Bausparen. Seit 2024 gelten deutlich höhere Einkommensgrenzen, die viele noch nicht kennen.
Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen
Arbeitnehmersparzulage: Antrag mit der Steuererklärung, bis vier Jahre nach dem Anlagejahr. Wohnungsbauprämie: Antrag über die Bausparkasse bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr (§ 4 Abs. 2 WoPG), für 2024 also bis 31.12.2026.
Worum es geht
Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen. Wer sie in einen Fondssparplan oder Bausparvertrag einzahlt, bekommt vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage. Seit dem Anlagejahr 2024 liegt die Einkommensgrenze einheitlich bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Für eigene Bausparbeiträge gibt es zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
So holen Sie es sich
- Arbeitnehmersparzulage: 20 Prozent auf höchstens 400 Euro im Jahr bei Fondssparen, also bis 80 Euro, und 9 Prozent auf höchstens 470 Euro beim Bausparen, also bis 42,30 Euro. Beide Wege lassen sich kombinieren.
- Beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung, indem Sie im Hauptvordruck bzw. in ELSTER die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Eine Anlage VL gibt es seit 2017 nicht mehr; der Anbieter übermittelt die Bescheinigung elektronisch an das Finanzamt, wenn Sie eingewilligt haben.
- Wohnungsbauprämie: 10 Prozent auf höchstens 700 Euro Sparleistung, bei Ehepaaren 1.400 Euro, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 bzw. 70.000 Euro. Der Antrag läuft über die Bausparkasse.
Wer Anspruch hat
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter den Grenzen.
- Sie haben eingewilligt, dass der Anbieter die Daten an das Finanzamt übermittelt.
Wer nicht
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt über den Grenzen.
- Die Beiträge fließen in eine nicht begünstigte Anlage.
Typische Fehler
- Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gar nicht nutzen.
- Keine Steuererklärung abgeben, weil man nicht dazu verpflichtet ist. Die Zulage gibt es nur auf Antrag mit der Steuererklärung.
- Mit den alten, niedrigeren Einkommensgrenzen rechnen.
Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen
Bausparkasse, Fondsanbieter und Lohnsteuerhilfevereine helfen bei Antrag und Bescheinigung.