§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, §§ 169, 170 AO
Freiwillige Steuererklärung: vier Jahre zurück
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Für 2022 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab.
Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen
Vier Jahre ab Ende des Steuerjahres (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 169 Abs. 2 AO). Die Erklärung für 2022 muss bis zum 31.12.2026 beim Finanzamt eingehen, für 2023 bis zum 31.12.2027.
Worum es geht
Viele Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende mit Nebenjob und Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben und verschenken damit Geld. Für das Jahr 2022 erhielten Steuerpflichtige mit Erstattung nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt 1.240 Euro zurück. Die Abgabe über ELSTER ist kostenlos.
So holen Sie es sich
- Geben Sie die Erklärungen für alle noch offenen Jahre ab, beginnend mit dem ältesten. Für 2022 zählt der Eingang beim Finanzamt bis Silvester 2026.
- Typische Erstattungsgründe sind ein Jobwechsel oder eine Lücke im Jahr, Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Umzug, Spenden, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Ergibt die Berechnung eine Nachzahlung, können Sie eine freiwillige Erklärung durch Einspruch innerhalb eines Monats nach dem Bescheid wieder zurücknehmen. Das gilt nur, wenn Sie wirklich nicht zur Abgabe verpflichtet waren.
- Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen; für Arbeitnehmer kostet das einen einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag.
Wer Anspruch hat
- Sie sind nicht zur Abgabe verpflichtet, etwa als Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte über 410 Euro, ohne Lohnersatzleistungen über 410 Euro und ohne Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor.
- Ihnen sind mehr Werbungskosten oder abziehbare Ausgaben entstanden, als der Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat.
Wer nicht
- Sie sind zur Abgabe verpflichtet; dann gilt die reguläre Abgabefrist, und verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag kosten.
- Ihre Ausgaben liegen unter den Pauschbeträgen und es gab keine Lohnsteuer zu viel.
Typische Fehler
- Glauben, man bekomme ohnehin nichts zurück, ohne es durchgerechnet zu haben.
- Die Frist für das älteste Jahr verstreichen lassen.
- Belege nicht aufbewahren. Das Finanzamt kann sie anfordern.
Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen
Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen. Bei kleinen Einkommen ist der Mitgliedsbeitrag eines Lohnsteuerhilfevereins niedrig.