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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§§ 122, 347, 355, 361, 367 AO, §§ 237, 238 AO

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Kostenlos, fristwahrend, mit Aussetzung der Vollziehung: So müssen Sie den strittigen Betrag erst einmal nicht zahlen.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Ein Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Ein einfacher Brief gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Worum es geht

Gegen jeden Steuerbescheid ist der Einspruch beim Finanzamt möglich. Er ist kostenlos, braucht keine Begründung innerhalb der Frist und führt zu einer vollständigen Überprüfung. Weil der Einspruch die Zahlungspflicht nicht aufhebt, gehört der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dazu, wenn Sie den strittigen Betrag nicht vorab zahlen wollen.

Der Hebel

  • Der Einspruch hält den gesamten Bescheid offen. Das Finanzamt muss den Fall in vollem Umfang neu prüfen, und Sie können noch Belege und Argumente nachreichen.
  • Mit der Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO müssen Sie den strittigen Betrag bis zur Entscheidung nicht zahlen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Zahlung eine unbillige Härte wäre.
  • Will das Finanzamt den Bescheid zu Ihrem Nachteil ändern, muss es Sie vorher darauf hinweisen. Sie können den Einspruch dann zurücknehmen (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO).
  • Für kleine Korrekturen gibt es als Alternative den Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO), ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist.

Wann es greift

  • Sie halten einen Steuerbescheid für falsch, etwa weil Ausgaben nicht anerkannt wurden oder Angaben fehlen.

Wann nicht

  • Bleibt der Einspruch erfolglos, fallen für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat an (§§ 237, 238 AO). Ob dieser Zinssatz verfassungsgemäß ist, ist derzeit gerichtlich umstritten.
  • Im Einspruchsverfahren gibt es keine Kostenerstattung, auch nicht bei Erfolg. Beraterkosten erstattet nur ein späteres erfolgreiches Klageverfahren beim Finanzgericht unter bestimmten Voraussetzungen.

Typische Fehler

  • Die Monatsfrist verpassen. Danach ist der Bescheid nur noch in engen Ausnahmefällen änderbar.
  • Den Einspruch ohne Eingangsnachweis einlegen. Eine einfache E-Mail ist zulässig, schwer nachweisbar ist aber, dass sie angekommen ist. Sicherer sind ELSTER, Fax mit Sendebericht oder ein Brief.
  • Auf eine Verböserungsankündigung nicht reagieren.

Wann zum Anwalt

Bei hohen Beträgen, Betriebsprüfungen, Schätzungen oder wenn ein Steuerstrafverfahren im Raum steht, gehört die Sache zu Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Aussetzung der Vollziehung

Einfacher geht es über ELSTER unter „Einspruch“. Bei Ablehnung der Aussetzung ist ein Antrag beim Finanzgericht möglich.

Vollständigen Text anzeigen
Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Einspruch gegen den [Bescheid, z. B. Einkommensteuerbescheid 20XX] vom [TT.MM.JJJJ] – Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den [Bescheid, z. B. Einkommensteuerbescheid für 20XX] vom [TT.MM.JJJJ] lege ich hiermit Einspruch nach § 347 der Abgabenordnung (AO) ein.

Die Begründung reiche ich bis zum [TT.MM.JJJJ, etwa vier bis sechs Wochen] nach. [Optional schon jetzt: Insbesondere wurden ... nicht berücksichtigt.]

Zugleich beantrage ich nach § 361 Abs. 2 AO die Aussetzung der Vollziehung in Höhe von [Betrag] Euro [oder: in Höhe der streitigen Steuer], weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. [Kurz: Gründe.]

Zur Vorbereitung der Begründung beantrage ich außerdem Einsicht in die Steuerakte, soweit sie den angefochtenen Bescheid betrifft, und bitte um ermessensgerechte Entscheidung über diesen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]