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Bayern: Kommunalabgabengesetz (KAG), Art. 5a, 13; Art. 12 AGVwGO; § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 und 6 VwGO

Gebühren- und Beitragsbescheid der Gemeinde

Abwasser, Wasser, Müll, Erschließung: Wie Sie Bescheide der Gemeinde prüfen, warum Sie trotz Widerspruch zahlen müssen und wann Erschließungsbeiträge verjährt sind.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Widerspruch oder Klage innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. In Bayern haben Sie bei Kommunalabgaben die Wahl zwischen Widerspruch und Klage (Art. 12 Abs. 1 Nr. 1 AGVwGO). Gezahlt werden muss trotzdem, wenn die Behörde die Vollziehung nicht aussetzt.

Worum es geht

Gemeinden finanzieren Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und den Bau von Straßen zu einem großen Teil über Gebühren und Beiträge. Bei Erschließungsbeiträgen für eine neue oder erstmals fertiggestellte Straße geht es schnell um fünfstellige Beträge. Die Bescheide sind fehleranfällig: Grundstücksflächen werden falsch angesetzt, Kalkulationen sind veraltet, oder der Beitrag kommt Jahrzehnte zu spät. Ein genauer Blick lohnt sich.

Der Hebel

  • Prüfen Sie die Berechnungsgrundlagen: Grundstücksfläche, Geschossfläche, Nutzung, Verteilungsschlüssel und den Abrechnungszeitraum. Vergleichen Sie mit Grundbuch und Bebauungsplan.
  • Erschließungsbeiträge in Bayern haben Zeitgrenzen: Ist die erstmalige Herstellung der Straße vor mehr als 25 Jahren begonnen worden, darf kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden (Art. 5a Abs. 7 KAG). Nach einem Urteil des VG München muss auch der Bescheid innerhalb dieser Frist ergangen sein (M 28 K 22.5975); der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich im Berufungszulassungsverfahren damit befasst (4 ZB 25.110), das Ergebnis haben wir noch nicht ausgewertet. Unabhängig davon gilt eine Höchstfrist von 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage (Art. 13 KAG).
  • Häufiger Streitpunkt: Die Gemeinde behauptet, die alte Straße sei nur ein Provisorium gewesen, die erstmalige Herstellung beginne also erst jetzt. Fragen Sie nach Unterlagen, seit wann die Straße in welchem Zustand befahrbar war, und sammeln Sie alte Fotos und Aussagen von Nachbarn.
  • Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung einer bestehenden Straße gibt es in Bayern seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung dagegen schon.
  • Zahlen müssen Sie zunächst trotzdem: Widerspruch und Klage gegen Abgaben haben keine aufschiebende Wirkung. Beantragen Sie bei der Gemeinde die Aussetzung der Vollziehung, wenn ernstliche Zweifel bestehen oder die Zahlung eine unbillige Härte wäre. Erst wenn die Gemeinde ablehnt, kann das Gericht im Eilverfahren angerufen werden.
  • Wenn die Summe Sie überfordert: Stundung, Ratenzahlung oder in Härtefällen ein Teilerlass sind möglich. Bei sehr alten Straßen sieht das bayerische KAG besondere Erlassmöglichkeiten vor.

Wann es greift

  • Bescheide über Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser, Benutzungsgebühren und ähnliche Kommunalabgaben.

Wann nicht

  • Grundsteuer: Dafür gibt es ein eigenes Werkzeug.
  • Der Rundfunkbeitrag: siehe eigenes Werkzeug.

Typische Fehler

  • Nicht zahlen und abwarten. Dann drohen Säumniszuschläge und die Vollstreckung, auch wenn der Bescheid später aufgehoben wird.
  • Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vergessen und gleich zum Gericht gehen; das Gericht weist den Eilantrag dann regelmäßig als unzulässig ab.
  • Pauschal widersprechen, ohne die Berechnung zu prüfen.

Wann zum Anwalt

Bei Erschließungsbeiträgen geht es oft um viel Geld. Hier lohnt sich eine Beratung durch eine Kanzlei mit Schwerpunkt Kommunalabgabenrecht, gegebenenfalls gemeinsam mit den Nachbarn, die denselben Bescheid bekommen haben. Haus- und Grundbesitzervereine beraten ihre Mitglieder ebenfalls.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Frist: ein Monat ab Bekanntgabe. In Bayern können Sie bei Kommunalabgaben statt des Widerspruchs auch direkt klagen. Die Aussetzung immer ausdrücklich beantragen, sonst bleibt der Betrag fällig.

Vollständigen Text anzeigen
[Gemeinde / Stadt]
– Kämmerei / Steueramt –
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [TT.MM.JJJJ] über [Erschließungsbeitrag / Herstellungsbeitrag / Gebühren], Az. [Aktenzeichen], Grundstück [Flurnummer, Anschrift]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid, bekannt gegeben am [TT.MM.JJJJ], lege ich Widerspruch ein.

Zugleich beantrage ich, die Vollziehung des Bescheids bis zur Entscheidung über den Widerspruch auszusetzen. Es bestehen ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit (§ 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO).

Begründung: [Beispiel Erschließungsbeitrag: Mit der erstmaligen technischen Herstellung der [Straße] wurde nach meinen Unterlagen bereits im Jahr [Jahr] begonnen. Seitdem sind mehr als 25 Jahre vergangen, sodass ein Erschließungsbeitrag nach Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr erhoben werden kann.] [Beispiel Berechnung: Die angesetzte Grundstücksfläche von [Zahl] m² ist unzutreffend; laut Grundbuch beträgt sie [Zahl] m².]

Ich bitte um Einsicht in die Unterlagen zur Beitragsberechnung, insbesondere [die Aufwandsermittlung, die Verteilung auf die Grundstücke und die Unterlagen zur bisherigen Herstellung der Straße].

Eine weitere Begründung behalte ich mir nach Einsicht vor. Bitte bestätigen Sie den Eingang.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]