Generation City
Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§§ 2, 4, 4a, 7, 10 RBStV, § 80 VwGO

Rundfunkbeitrag: Widerspruch, Befreiung, Vollstreckung

Festsetzungsbescheid angreifen, Befreiung oder Ermäßigung beantragen, Nebenwohnung freistellen, Vollstreckung abwenden.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid binnen eines Monats ab Bekanntgabe. Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend; Befreiung für die Nebenwohnung rückwirkend nur bei Antrag binnen drei Monaten.

Worum es geht

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Menschen dort wohnen und welche Geräte vorhanden sind. Wer nicht zahlt, bekommt zunächst Zahlungserinnerungen und dann einen Festsetzungsbescheid der Landesrundfunkanstalt mit Säumniszuschlag. Dieser Bescheid ist die Grundlage der Vollstreckung, und gegen ihn ist der Widerspruch möglich. Grundsätzliche Einwände gegen den Beitrag haben vor Gericht keine Aussicht; das Bundesverfassungsgericht hat ihn 2018 für verfassungsgemäß erklärt. Erfolgreich sind Einwände zum konkreten Fall.

Der Hebel

  • Befreiung: Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG ohne Wohnen bei den Eltern, Blindenhilfe und bestimmte andere Leistungen bezieht, kann sich befreien lassen, bis zu drei Jahre rückwirkend. Mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro.
  • Härtefall: Liegt das Einkommen nur knapp, nämlich um weniger als einen Monatsbeitrag, über der Grenze einer Sozialleistung, ist eine Befreiung als Härtefall möglich (§ 4 Abs. 6 RBStV).
  • Nebenwohnung: Für eine Nebenwohnung können Sie sich befreien lassen, wenn Sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner für die Hauptwohnung zahlen (§ 4a RBStV).
  • Nur ein Beitrag pro Wohnung: Zahlt bereits ein Mitbewohner, genügt die Angabe seiner Beitragsnummer. Doppelte Konten kommen häufig vor, etwa nach Zusammenzug oder Umzug.
  • Weil der Widerspruch bei einer Abgabe keine aufschiebende Wirkung hat, gehört der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dazu, wenn der Bescheid strittig ist.
  • Beitragsforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie fällig wurden. Prüfen Sie bei Forderungen für lange zurückliegende Zeiträume, ob Verjährung eingetreten ist.

Was bei Vollstreckung zu tun ist

  • Vollstreckt wird nur aus einem wirksamen Festsetzungsbescheid nach erfolgloser Mahnung, meist über die Gemeinde oder den Gerichtsvollzieher.
  • Einwände gegen die Beitragspflicht selbst müssen Sie im Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vorbringen. In der Vollstreckung sind nur noch Einwände möglich, die erst nach dem Bescheid entstanden sind, etwa eine inzwischen erfolgte Zahlung.
  • Haben Sie nie einen Festsetzungsbescheid erhalten, verlangen Sie den Nachweis der Zustellung. Ohne wirksam bekanntgegebenen Bescheid darf nicht vollstreckt werden.
  • Ist die Forderung berechtigt, vereinbaren Sie Raten mit dem Beitragsservice und beantragen Sie zugleich die Befreiung, wenn Sie Anspruch darauf haben.

Abmelden statt zahlen

  • Bei Umzug ins Ausland mit Meldebescheinigung, beim Zusammenzug mit Angabe der Beitragsnummer des Mitbewohners, bei Tod mit Sterbeurkunde.
  • Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht. Melden Sie deshalb sofort ab.

Wann es greift

  • Sie haben einen Festsetzungsbescheid erhalten, Sie erfüllen die Voraussetzungen einer Befreiung, oder Sie zahlen doppelt.

Wann nicht

  • Einwände wie „Ich habe keinen Fernseher“ oder „Ich nutze das Programm nicht“ befreien nicht. Der Beitrag knüpft an die Wohnung an.
  • Der Widerspruch stoppt die Vollstreckung nicht von selbst; dafür ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig.

Typische Fehler

  • Festsetzungsbescheide ignorieren und erst bei der Vollstreckung reagieren. Dann sind die meisten Einwände ausgeschlossen.
  • Die Befreiung zu spät beantragen. Rückwirkend gilt sie höchstens drei Jahre, für die Nebenwohnung nur bei Antrag binnen drei Monaten.
  • Den Widerspruch an die falsche Stelle schicken. Er geht an die Landesrundfunkanstalt, die den Bescheid erlassen hat; der Beitragsservice in Köln leitet weiter.

Wann zum Anwalt

Bei hohen Rückständen, laufender Vollstreckung oder unklarer Zustellung helfen Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen. Welche Daten der Beitragsservice über Sie speichert, erfahren Sie mit dem Datenspur-Muster für die Landesrundfunkanstalt.

Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid mit Aussetzung

An die Landesrundfunkanstalt, die im Bescheid genannt ist. In Bayern ist der Widerspruch im Rundfunkabgabenrecht freiwillig; alternativ ist direkt Klage zum Verwaltungsgericht möglich.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Landesrundfunkanstalt laut Bescheid, z. B. Bayerischer Rundfunk]
c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] – Beitragsnummer [Beitragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Festsetzungsbescheid vom [TT.MM.JJJJ], Beitragsnummer [Beitragsnummer], mir zugegangen am [TT.MM.JJJJ], lege ich hiermit Widerspruch ein.

Der Bescheid ist rechtswidrig, weil [Zutreffendes wählen, Übriges streichen] für die betreffende Wohnung bereits unter der Beitragsnummer [Nummer des zahlenden Mitbewohners] Beiträge gezahlt werden / ich im festgesetzten Zeitraum von der Beitragspflicht befreit war beziehungsweise die Voraussetzungen der Befreiung vorlagen, siehe beigefügten Leistungsbescheid / ich die Wohnung zum [TT.MM.JJJJ] aufgegeben habe / die festgesetzten Beiträge bereits gezahlt wurden, siehe beigefügte Zahlungsnachweise / die Forderung für den Zeitraum bis [Jahr] verjährt ist / [sonstiger Grund].

Zugleich beantrage ich, die Vollziehung des Bescheids bis zur Entscheidung über den Widerspruch nach § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung auszusetzen und bis dahin von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs und um einen begründeten Widerspruchsbescheid.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

Der Beitragsservice bietet auch ein eigenes Formular und den Online-Antrag an. Immer eine Kopie des Leistungsbescheids beilegen; bei der Härtefallbefreiung den Ablehnungsbescheid der Sozialleistung.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Landesrundfunkanstalt laut Bescheid, z. B. Bayerischer Rundfunk]
c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Antrag auf Befreiung [oder: Ermäßigung] von der Rundfunkbeitragspflicht – Beitragsnummer [Beitragsnummer, falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich [Zutreffendes wählen] die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) / die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nach § 4 Abs. 2 RBStV / die Befreiung als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV / die Befreiung für meine Nebenwohnung nach § 4a RBStV.

Ich beziehe [Leistung, z. B. Grundsicherungsgeld / Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter / BAföG] laut beigefügtem Bescheid vom [TT.MM.JJJJ] für den Zeitraum vom [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ]. [Bei Ermäßigung: Mir wurde das Merkzeichen RF zuerkannt, siehe Kopie des Ausweises oder Bescheids.] [Bei Nebenwohnung: Für meine Hauptwohnung in [Ort] wird unter der Beitragsnummer [Nummer] gezahlt.]

Ich beantrage die Befreiung beziehungsweise Ermäßigung für den gesamten Zeitraum, für den die Voraussetzungen vorliegen, rückwirkend im gesetzlich zulässigen Umfang. Bereits gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum bitte ich zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]