Generation City
Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§§ 21, 25 StVG, § 4 BKatV, § 44 StGB

Fahrverbot: Zeitpunkt wählen oder abwenden

Wann das Fahrverbot beginnt, wie Sie es in den Urlaub legen und wann ein Absehen gegen höhere Geldbuße möglich ist.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: zwei Wochen ab Zustellung. Ist in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein anderes Fahrverbot gegen Sie rechtskräftig geworden, können Sie den Führerschein innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft abgeben, wann Sie wollen (§ 25 Abs. 3 StVG).

Worum es geht

Ein Fahrverbot im Bußgeldverfahren dauert einen bis drei Monate. Es kommt bei groben Verstößen, etwa deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Alkohol, und bei beharrlichen Verstößen: wenn innerhalb eines Jahres nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen mindestens 26 km/h erneut so schnell gefahren wird. Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis; Sie dürfen nur für die Dauer des Verbots nicht fahren.

Der Hebel

  • Die Viermonatsfrist: Wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, wird das neue Fahrverbot erst wirksam, wenn Ihr Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens vier Monate nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 3 StVG). Sie können den Zeitraum also in den Urlaub oder eine ruhige Phase legen. Wo kein Führerschein verwahrt wird, können Sie den Beginn seit Juni 2026 schriftlich auf einen Zeitpunkt ein bis vier Monate nach Rechtskraft festlegen.
  • Die Verbotsfrist läuft erst ab dem Tag, an dem der Führerschein tatsächlich bei der Behörde eingeht. Wer zu spät abgibt, verlängert das Verbot also faktisch. Schicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein oder geben Sie ihn persönlich gegen Quittung ab.
  • Absehen vom Fahrverbot (§ 4 Abs. 4 BKatV): In Ausnahmefällen kann die Behörde oder das Gericht auf das Fahrverbot verzichten und dafür die Geldbuße angemessen erhöhen. Anerkannt werden vor allem drohender Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung, etwa bei Berufskraftfahrern, Selbstständigen ohne Alternative oder Menschen, die Angehörige pflegen. Das muss konkret belegt werden, zum Beispiel mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Ein Augenblicksversagen, eine schlecht erkennbare Beschilderung oder eine Notsituation können ebenfalls gegen ein Regelfahrverbot sprechen. Hier entscheiden die Umstände des Einzelfalls.

Wann es greift

  • Ihr Bußgeldbescheid enthält ein Fahrverbot, und Sie möchten den Zeitraum steuern oder ein Absehen erreichen.

Wann nicht

  • Die Viermonatsfrist gilt nicht, wenn in den zwei Jahren vor der Tat bereits ein Fahrverbot rechtskräftig verhängt wurde. Dann wird das Verbot wirksam, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft (§ 25 Abs. 2 StVG).
  • Ein Absehen wird nur selten gewährt. Bloße Unbequemlichkeit, längere Arbeitswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, reichen in der Regel nicht.
  • Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt, gelten diese Regeln nicht. Dann erlischt die Fahrerlaubnis und muss neu beantragt werden.

Typische Fehler

  • Den Führerschein nicht abgeben und trotzdem fahren: Fahren trotz wirksamen Fahrverbots ist eine Straftat nach § 21 StVG.
  • Den Führerschein erst am letzten Tag abschicken. Die Frist läuft ab Eingang bei der Behörde, nicht ab Absendung.
  • Mehrere Fahrverbote übersehen: Sie werden nacheinander vollstreckt, nicht gleichzeitig.

Wann zum Anwalt

Beim Fahrverbot lohnt sich anwaltliche Hilfe besonders, weil es oft um den Arbeitsplatz geht und das Absehen gut begründet sein muss. Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung sind die Kosten meist gedeckt.

Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Absehen vom Fahrverbot

Härten konkret und mit Belegen darlegen, etwa Arbeitgeberbescheinigung, Auftragslage, Pflegenachweis. Ohne Nachweis hat der Antrag kaum Aussicht.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Bußgeldbehörde]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Bußgeldverfahren [Aktenzeichen / Kassenzeichen] – Antrag auf Absehen vom Fahrverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem oben bezeichneten Verfahren habe ich mit Schreiben vom [TT.MM.JJJJ] Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [TT.MM.JJJJ] eingelegt [oder, nur wenn Sie Tat und Messung nicht bestreiten: lege ich hiermit Einspruch ein, beschränkt auf die Rechtsfolgen].

Ich beantrage, nach § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen und stattdessen die Geldbuße angemessen zu erhöhen.

Das Fahrverbot würde für mich eine unverhältnismäßige Härte bedeuten. [Konkret darlegen, z. B.: Ich bin als ... beschäftigt und auf die Fahrerlaubnis zwingend angewiesen; mein Arbeitgeber hat mir für den Fall eines Fahrverbots die Kündigung angekündigt, siehe beigefügte Bescheinigung. / Ich bin selbstständig und kann meine Kunden nur mit dem Fahrzeug erreichen; eine Vertretung oder ein Fahrer ist wirtschaftlich nicht möglich. / Ich pflege einen Angehörigen, der regelmäßig zu Behandlungen gefahren werden muss.] Die Möglichkeit, das Fahrverbot in einen Urlaub zu legen, besteht nicht, weil [Begründung].

Nachweise füge ich bei. Ich bitte, diese Umstände bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]

Begleitschreiben zur Abgabe des Führerscheins

Per Einschreiben mit Rückschein schicken oder persönlich gegen Quittung abgeben. Die Frist läuft ab Eingang. Für einen Urlaubszeitraum also einige Tage Postlauf einplanen.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Bußgeldbehörde]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Bußgeldverfahren [Aktenzeichen / Kassenzeichen] – Übersendung des Führerscheins zur amtlichen Verwahrung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben bezeichneten Sache wurde gegen mich mit Bußgeldbescheid vom [TT.MM.JJJJ], rechtskräftig seit dem [TT.MM.JJJJ], ein Fahrverbot von [Anzahl] Monat(en) verhängt.

Anliegend übersende ich meinen Führerschein, Nummer [Führerscheinnummer], zur amtlichen Verwahrung. Das Fahrverbot soll nach § 25 Abs. 3 StVG mit dem Eingang des Führerscheins bei Ihnen wirksam werden.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangsdatums und des sich daraus ergebenden Endes der Verbotsfrist sowie um rechtzeitige Rücksendung des Führerscheins an die oben genannte Anschrift, sodass er mir am Tag nach Fristende wieder vorliegt. [Alternativ: Ich werde den Führerschein nach Fristende persönlich abholen.]

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]