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§§ 1, 2, 4, 7 BEEG

Elterngeld: rechtzeitig beantragen

300 bis 1.800 Euro im Monat nach der Geburt. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert Monate unwiederbringlich.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Stellen Sie den Antrag deshalb am besten in den ersten drei Lebensmonaten, spätestens im vierten; danach gehen Monate verloren.

Worum es geht

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Basiselterngeld beträgt 300 bis 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus die Hälfte für die doppelte Zeit. Der Antrag geht schriftlich an die Elterngeldstelle des Bundeslandes und kann erst nach der Geburt gestellt werden. In allen Ländern ist das digital möglich, oft über ElterngeldDigital.

So holen Sie es sich

  • Bereiten Sie Unterlagen schon vor der Geburt vor, damit Sie den Antrag in den ersten Wochen stellen können.
  • Fehlt noch die Geburtsurkunde, stellen Sie den Antrag trotzdem und reichen sie nach. Entscheidend für die Rückwirkung ist der Eingang des Antrags.
  • Planen Sie die Monate gemeinsam. Partnermonate und ElterngeldPlus können den Gesamtbetrag erhöhen.

Was sich 2027 ändert (Stand 26.10.2026)

  • Das Familienministerium hat Kürzungen beim Elterngeld vorgeschlagen: höchstens 12 statt 14 Monate Basiselterngeld, dafür ein höherer Mindest- und Höchstbetrag, Start frühestens im November 2027. Bisher gibt es dazu nur einen Referentenentwurf, keinen Kabinettsbeschluss, und in der Koalition ist der Plan umstritten.

Wer Anspruch hat

  • Sie betreuen Ihr Kind selbst und arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
  • Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen lag im Jahr vor der Geburt bei höchstens 175.000 Euro.

Wer nicht

  • Das zu versteuernde Einkommen liegt über der Grenze von 175.000 Euro.
  • Der Antrag wird erst viele Monate nach der Geburt gestellt; dann gibt es nur noch die verbleibenden Monate.

Typische Fehler

  • Auf die Geburtsurkunde warten und dadurch den dritten Lebensmonat verpassen.
  • Vergessen, dass der andere Elternteil den Antrag mitunterschreiben muss, wenn auch er Anspruch hat.
  • Gleichzeitigen Bezug falsch planen: Basiselterngeld können beide Eltern in der Regel nur einen Monat gleichzeitig beziehen.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Die Elterngeldstellen beraten kostenlos, ebenso viele Familienberatungsstellen. Der Elterngeldrechner auf familienportal.de hilft bei der Planung.