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§§ 5, 6a, 6b, 9 BKGG

Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro pro Kind

Für Eltern, die arbeiten, deren Einkommen aber für die ganze Familie knapp ist. Wird von den meisten Berechtigten nie beantragt.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Keine Rückwirkung: Der Kinderzuschlag wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt (§ 5 Abs. 3 BKGG). Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, jeweils für sechs Monate; danach ist ein neuer Antrag nötig. Ausnahme: Wurde Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld abgelehnt und stellen Sie den Antrag auf Kinderzuschlag unverzüglich danach, wirkt er zurück (§ 5 Abs. 3 Satz 2 BKGG, § 28 SGB X).

Worum es geht

Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien, die mit ihrem Einkommen zwar sich selbst, aber nicht oder nur knapp ihre Kinder versorgen können. 2026 beträgt er bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Wer Kinderzuschlag bekommt, hat außerdem Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kita-Gebühren befreit. Die Bundesregierung selbst schätzt, dass nur rund ein Drittel der Berechtigten den Zuschlag tatsächlich bezieht.

So holen Sie es sich

  • Stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse noch in dem Monat, in dem Sie an den Kinderzuschlag denken. Online geht es am schnellsten; der KiZ-Lotse der Familienkasse zeigt vorab, ob sich ein Antrag lohnt.
  • Fehlen noch Unterlagen, beantragen Sie schriftlich und formlos und reichen die Nachweise nach. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor.
  • Beantragen Sie Wohngeld gleich mit. Oft entsteht der Anspruch auf Kinderzuschlag erst, wenn Wohngeld hinzukommt.
  • Stellen Sie nach fünf Monaten den Folgeantrag, damit keine Lücke entsteht.
  • Beantragen Sie Bildung und Teilhabe gesondert bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis, und zeigen Sie den Bescheid bei der Kita vor.

Was sich 2027 ändert (Stand 26.10.2026)

  • Nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 soll der Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind, der im Höchstbetrag von 297 Euro steckt, ab 1. Januar 2027 wegfallen. Betroffen wären rund 487.000 Familien. Beschlossen ist das noch nicht; die Entscheidung fällt voraussichtlich Ende November.
  • Wie hoch der Kinderzuschlag 2027 genau sein wird, steht noch nicht fest, weil er auch vom Existenzminimum des Kindes und vom Kindergeld abhängt. Wer heute Kinderzuschlag bekommt, sollte nach dem Jahreswechsel den neuen Bescheid prüfen und bei einem Wegfall Wohngeld und Grundsicherungsgeld prüfen lassen.

Höhe und Berechnung

  • Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 Euro pro Kind und Monat. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird zu 45 Prozent angerechnet.
  • Das Einkommen der Eltern mindert den Zuschlag erst oberhalb ihres eigenen Bedarfs, und auch dann nur teilweise. Deshalb lohnt sich ein Antrag auch bei Einkommen, die man für zu hoch hält.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt sechs Monate. Änderungen beim Einkommen während dieser Zeit wirken sich grundsätzlich nicht aus.

Rundfunkbeitrag

  • Der Kinderzuschlag allein befreit nicht vom Rundfunkbeitrag. Liegt Ihr Einkommen aber nur knapp über dem Bedarf, kommt eine Befreiung als Härtefall in Betracht (§ 4 Abs. 6 RBStV). Mehr dazu bei Paragrafen-Judo.

Wer Anspruch hat

  • Das Kind ist unter 25, unverheiratet, lebt in Ihrem Haushalt, und Sie bekommen Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro im Monat als Elternpaar oder 600 Euro als Alleinerziehende.
  • Mit Kinderzuschlag, Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld sind Sie nicht auf Grundsicherungsgeld angewiesen.

Wer nicht

  • Ihr Einkommen ist so hoch, dass der Bedarf der Kinder vollständig gedeckt ist.
  • Sie beziehen Grundsicherungsgeld und würden es auch mit Kinderzuschlag weiter brauchen.
  • Für das Kind wird kein Kindergeld gezahlt.

Typische Fehler

  • Den Antrag aufschieben. Verlorene Monate werden nicht nachgezahlt.
  • Den Folgeantrag nach sechs Monaten vergessen.
  • Annehmen, man verdiene zu viel, ohne es mit dem KiZ-Lotsen geprüft zu haben.
  • Bildung und Teilhabe und die Befreiung von Kita-Gebühren nicht nutzen.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Beratung bieten die Familienkasse selbst, kommunale Familienbüros, Schuldner- und Sozialberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und die Verbraucherzentralen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Formloser Antrag auf Kinderzuschlag

Schriftlich mit Unterschrift einreichen, am besten per Fax mit Sendebericht oder Einwurf-Einschreiben, damit der Eingangsmonat nachweisbar ist. Schneller geht der Onlineantrag auf der Seite der Familienkasse.

Text des Musterschreibens anzeigen
Familienkasse [Ort]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG – Kindergeldnummer [Kindergeldnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes für meine Kinder [Vorname, Geburtsdatum je Kind], für die ich Kindergeld unter der oben genannten Kindergeldnummer beziehe. Antragsteller ist [Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, Anschrift wie oben].

Die Kinder leben in meinem Haushalt. Unser monatliches Bruttoeinkommen beträgt derzeit rund [Betrag] Euro. [Optional: Wir haben am TT.MM.JJJJ außerdem Wohngeld beantragt.]

Bitte werten Sie dieses Schreiben als Antrag mit Wirkung ab dem Monat seines Eingangs. Die erforderlichen Vordrucke und Nachweise reiche ich unverzüglich nach, sobald Sie sie mir übersenden, oder über das Onlineverfahren der Familienkasse.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]