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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§ 44 SGB X, § 40 Abs. 1 SGB II, § 116a SGB XII

Überprüfungsantrag bei Sozialleistungen

Grundsicherungsgeld, Rente, Krankenkasse, Elterngeld: Auch alte, bestandskräftige Bescheide lassen sich überprüfen, mit Nachzahlung.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Allgemein ist der Antrag an keine Frist gebunden. Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) muss er spätestens vier Jahre nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem der Bescheid bekanntgegeben wurde (§ 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II). Nachgezahlt wird für bis zu vier Jahre rückwirkend, beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bei der Sozialhilfe nur für ein Jahr; gerechnet ab Beginn des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird.

Worum es geht

Im Sozialrecht gibt es eine Besonderheit, die viele nicht kennen: Ein rechtswidriger Bescheid, durch den Ihnen Leistungen zu Unrecht verweigert oder Beiträge zu Unrecht abverlangt wurden, muss auch dann zurückgenommen werden, wenn die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist (§ 44 SGB X). Sie stellen dazu einen Überprüfungsantrag. Stellt sich heraus, dass der Bescheid falsch war, werden die Leistungen nachgezahlt.

Der Hebel

  • Der Überprüfungsantrag gilt für fast alle Sozialleistungen: Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Rente, Kranken- und Pflegekasse, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (nicht das übliche Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, dafür gilt die Abgabenordnung) und Leistungen bei Behinderung.
  • Es genügt, den Bescheid zu bezeichnen und zu sagen, was Sie für falsch halten. Die Behörde muss den Fall dann von Amts wegen prüfen.
  • Wird der Antrag abgelehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und anschließend klagen, in der Regel kostenfrei vor dem Sozialgericht; bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss ist das Verwaltungsgericht zuständig.
  • Typische Fehler in Bescheiden sind falsch angerechnetes Einkommen, nicht oder zu niedrig anerkannte Kosten der Unterkunft, übersehene Mehrbedarfe und Rechenfehler.

Wann es greift

  • Sie haben einen Bescheid über Sozialleistungen erhalten, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen, und Sie halten ihn heute für falsch.
  • Sie haben erst später erfahren, dass Ihnen mehr zugestanden hätte, etwa durch eine Beratung. Hat sich nur die Rechtsprechung geändert, wird beim Grundsicherungsgeld und beim Arbeitslosengeld erst ab dieser Entscheidung nachgezahlt (§ 40 Abs. 3 SGB II, § 330 Abs. 1 SGB III).

Wann nicht

  • Wer den falschen Bescheid durch vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben selbst herbeigeführt hat, kann sich nicht darauf berufen.
  • Die Rückwirkung ist begrenzt: höchstens vier Jahre, beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und bei der Sozialhilfe nur ein Jahr. Je länger Sie warten, desto mehr geht verloren.

Typische Fehler

  • Abwarten. Jeder Jahreswechsel kann einen Teil der Nachzahlung kosten.
  • Den Antrag zu allgemein halten. Nennen Sie Datum und Aktenzeichen jedes Bescheids, der überprüft werden soll.

Wann zum Anwalt

Sozialverbände wie VdK oder SoVD und unabhängige Sozialberatungen helfen oft kostenlos. Vor dem Sozialgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang, und das Verfahren ist für Leistungsempfänger kostenfrei.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Je Bescheid Datum, Aktenzeichen und Zeitraum nennen. Einen Nachweis über den Zugang behalten, etwa Fax-Sendebericht oder Eingangsstempel auf einer Kopie.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Behörde, z. B. Jobcenter / Deutsche Rentenversicherung / Krankenkasse]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X – [Kunden-/Versicherungs-/Bedarfsgemeinschaftsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) die Überprüfung folgender Bescheide: [Bescheid vom TT.MM.JJJJ, Aktenzeichen ..., betreffend den Zeitraum ...; weitere Bescheide entsprechend].

Nach meiner Auffassung sind diese Bescheide rechtswidrig, weil [kurz die Gründe, z. B. Einkommen falsch angerechnet / Kosten der Unterkunft nicht vollständig berücksichtigt / Mehrbedarf nicht anerkannt / Rente falsch berechnet]. Soweit Ihnen die Gründe nicht ohnehin aus der Akte ersichtlich sind, werde ich sie nach Akteneinsicht ergänzen.

Ich beantrage, die genannten Bescheide zurückzunehmen, soweit sie rechtswidrig sind, und mir die zu Unrecht nicht erbrachten Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang nachzuzahlen. Zugleich beantrage ich Akteneinsicht nach § 25 SGB X.

Ich bitte um einen schriftlichen Bescheid über meinen Antrag mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]