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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§ 32 VwVfG, § 60 VwGO, § 110 AO, §§ 44, 45 StPO, § 52 OWiG

Wiedereinsetzung: wenn eine Frist gerissen ist

Krankheit, verlorene Post, Unfall: Wer unverschuldet eine Frist versäumt, kann sie zurückbekommen.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Der Antrag muss sehr schnell gestellt werden: eine Woche bei Bußgeld und Strafbefehl (§§ 44, 45 StPO, § 52 OWiG), zwei Wochen im Verwaltungsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht (§ 32 VwVfG, § 60 VwGO), bei Sozialleistungen zwei Wochen (§ 27 SGB X), vor dem Sozialgericht ein Monat (§ 67 SGG), ein Monat beim Finanzamt (§ 110 AO), jeweils ab Wegfall des Hindernisses. Im Verwaltungs-, Sozial- und Steuerverfahren ist sie nach einem Jahr grundsätzlich ausgeschlossen; bei Bußgeld und Strafbefehl gibt es diese Jahresgrenze nicht.

Worum es geht

Wer ohne Verschulden daran gehindert war, eine Frist einzuhalten, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dann wird er so behandelt, als hätte er die Frist gewahrt. Entscheidend sind drei Dinge: Der Antrag muss innerhalb der kurzen Antragsfrist gestellt werden, die Gründe müssen glaubhaft gemacht werden, und die versäumte Handlung, also etwa der Einspruch selbst, muss innerhalb derselben Frist nachgeholt werden.

Der Hebel

  • Typische Gründe sind plötzliche schwere Krankheit, Krankenhausaufenthalt, ein unvorhersehbar langer Postlauf oder eine Abwesenheit, mit der man nicht rechnen musste. Bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen genügt oft schon, dass man wegen eines Urlaubs von wenigen Wochen die Zustellung nicht bemerkt hat.
  • Fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung, gilt die Versäumung als unverschuldet beziehungsweise läuft ohnehin die Jahresfrist.

Wann es greift

  • Sie konnten die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten und stellen den Antrag sofort, nachdem das Hindernis weggefallen ist.

Wann nicht

  • Vergessen, Arbeitsüberlastung oder bloße Unkenntnis der Frist gelten in der Regel als verschuldet.
  • Wer über längere Zeit verreist ist und keine Vorsorge für seine Post trifft, obwohl er mit Behördenpost rechnen muss, handelt oft schuldhaft.

Typische Fehler

  • Nur die Wiedereinsetzung beantragen und die versäumte Handlung vergessen. Beides gehört in ein Schreiben.
  • Die Gründe nicht belegen. Legen Sie Atteste, Reisebelege oder schriftliche Erklärungen von Zeugen bei, etwa von Angehörigen, Nachbarn oder dem Arbeitgeber. Eine eigene eidesstattliche Versicherung genügt im Bußgeld- und Strafverfahren nicht.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Wiedereinsetzung mit nachgeholtem Rechtsbehelf

Sofort stellen. Bei Bußgeld und Strafbefehl bleibt nur eine Woche ab Wegfall des Hindernisses.

Vollständigen Text anzeigen
[Behörde oder Gericht, bei dem die Frist einzuhalten war]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – [Aktenzeichen / Kassenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben bezeichneten Sache beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung des [Widerspruchs / Einspruchs] gegen [Bescheid / Bußgeldbescheid / Strafbefehl] vom [TT.MM.JJJJ] nach [§ 32 VwVfG / § 60 VwGO / § 27 SGB X (Sozialleistungen) / § 67 SGG (Sozialgericht) / § 110 AO / §§ 44, 45 StPO, bei Bußgeldbescheiden in Verbindung mit § 52 OWiG].

Ich war ohne Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten. [Sachverhalt mit Daten, z. B.: Vom TT.MM. bis TT.MM.JJJJ befand ich mich im Krankenhaus / war ich urlaubsbedingt abwesend und habe die Zustellung erst am TT.MM.JJJJ bemerkt.] Das Hindernis ist am [TT.MM.JJJJ] weggefallen; die Antragsfrist ist damit gewahrt.

Zur Glaubhaftmachung füge ich [Attest / Bescheinigung / Reisebelege / schriftliche Erklärung oder eidesstattliche Versicherung einer dritten Person] bei.

Die versäumte Handlung hole ich hiermit nach: Gegen [Bescheid / Bußgeldbescheid / Strafbefehl] vom [TT.MM.JJJJ], [Aktenzeichen / Kassenzeichen], lege ich [Widerspruch / Einspruch] ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]