Generation City
Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§§ 48, 49, 51 VwVfG

Wiederaufgreifen des Verfahrens und Rücknahme

Neue Beweise, geänderte Rechtslage oder ein klar rechtswidriger Bescheid: So wird ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren wieder geöffnet.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Wiederaufgreifen binnen drei Monaten, nachdem Sie vom Grund erfahren haben (§ 51 Abs. 3 VwVfG). Der Antrag auf Rücknahme nach § 48 VwVfG ist nicht an diese Frist gebunden.

Worum es geht

Auch im allgemeinen Verwaltungsrecht ist ein unanfechtbarer Bescheid nicht in Stein gemeißelt. Das Gesetz kennt zwei Wege. Beim Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG muss die Behörde neu entscheiden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage zu Ihren Gunsten geändert hat, wenn neue Beweismittel vorliegen oder wenn bestimmte schwere Verfahrensmängel bestehen. Daneben kann die Behörde einen rechtswidrigen Bescheid jederzeit nach § 48 VwVfG zurücknehmen; Sie haben dann zwar keinen Anspruch auf Rücknahme, wohl aber auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

Der Hebel

  • Beim Wiederaufgreifen hat die Behörde kein Ermessen, ob sie neu entscheidet, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Neue Beweismittel sind etwa Gutachten, Urkunden oder Zeugen, die es früher nicht gab oder die Sie ohne grobes Verschulden nicht vorlegen konnten.
  • Der Antrag auf Rücknahme nach § 48 VwVfG ist der Auffangweg, wenn die Voraussetzungen des Wiederaufgreifens nicht vorliegen. Die Behörde muss über Ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Sie darf sich dabei grundsätzlich auf die Bestandskraft berufen; je deutlicher Sie die Rechtswidrigkeit belegen, desto eher muss sie sich mit der Sache befassen.

Wann es greift

  • Seit dem Bescheid hat sich etwas Wesentliches geändert, etwa ein neues Gesetz oder eine neue Tatsache, die Ihnen hilft.
  • Sie haben ein neues Beweismittel, das zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätte.

Wann nicht

  • Wenn Sie den Grund schon im ursprünglichen Verfahren oder mit einem Widerspruch hätten vorbringen können und das grob fahrlässig unterlassen haben (§ 51 Abs. 2 VwVfG).
  • Eine bloß andere rechtliche Bewertung desselben Sachverhalts genügt für das Wiederaufgreifen nicht; dann bleibt nur der Antrag auf Rücknahme nach Ermessen.
  • Für Sozialleistungen gilt der günstigere Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, für Steuern die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung.

Typische Fehler

  • Die Dreimonatsfrist ab Kenntnis des Grundes verpassen.
  • Nur allgemein Unzufriedenheit äußern, ohne den neuen Grund konkret zu benennen und zu belegen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Wiederaufgreifen, hilfsweise Rücknahme

Bei Landesbehörden gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes mit meist gleichlautenden Vorschriften.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Behörde]
[Abteilung / Sachgebiet]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG, hilfsweise auf Rücknahme nach § 48 VwVfG – Bescheid vom [TT.MM.JJJJ], [Aktenzeichen / Kassenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, das mit Bescheid vom [TT.MM.JJJJ], [Aktenzeichen / Kassenzeichen], abgeschlossene Verfahren nach § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wieder aufzugreifen und den Bescheid aufzuheben beziehungsweise zu meinen Gunsten zu ändern.

Ein Wiederaufgreifensgrund liegt vor, weil [Zutreffendes wählen: sich die dem Bescheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zu meinen Gunsten geändert hat, nämlich ... (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG) / neue Beweismittel vorliegen, die eine mir günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, nämlich ... (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG)]. Von diesem Grund habe ich am [TT.MM.JJJJ] Kenntnis erlangt; die Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG ist damit gewahrt. Ich war ohne grobes Verschulden außerstande, den Grund in dem früheren Verfahren geltend zu machen, weil [Begründung].

Hilfsweise beantrage ich, den Bescheid nach § 48 Abs. 1 VwVfG zurückzunehmen, da er rechtswidrig ist, weil [Gründe], und hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Unterlagen zum Nachweis füge ich bei. Ich bitte um einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]