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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§§ 129, 164, 165, 173, 175 AO

Bestandskräftigen Steuerbescheid ändern lassen

Einspruchsfrist verpasst? Neue Belege, Rechenfehler oder ein Vorbehalt im Bescheid öffnen ihn oft wieder.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Möglich bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, in der Regel vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch sieben Jahre nach Ablauf des Steuerjahres (§§ 169, 170 AO). Waren Sie zur Abgabe nicht verpflichtet, etwa bei einer freiwilligen Erklärung als Arbeitnehmer, endet die Frist schon vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres, gleich wann Sie die Erklärung eingereicht haben. Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, ist eine Änderung bis dahin jederzeit möglich.

Worum es geht

Ein Steuerbescheid wird nach einem Monat bestandskräftig. Die Abgabenordnung kennt aber eine ganze Reihe von Änderungsvorschriften, die auch danach greifen. Schauen Sie zuerst auf den Bescheid: Steht dort, dass er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht oder in bestimmten Punkten vorläufig ist, können Sie in diesem Umfang jederzeit eine Änderung beantragen.

Der Hebel

  • Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 2 AO): Solange der Vorbehalt besteht, können Sie jederzeit die Änderung beantragen, mit allen Argumenten.
  • Neue Tatsachen oder Beweismittel zu Ihren Gunsten (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO): etwa eine vergessene Rechnung oder Bescheinigung. Voraussetzung ist, dass Sie kein grobes Verschulden daran trifft, dass sie erst jetzt bekannt werden.
  • Offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO): Schreib- und Rechenfehler oder Übertragungsfehler des Finanzamts können innerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit berichtigt werden.
  • Rückwirkende Ereignisse (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) und vorläufige Festsetzungen (§ 165 AO) sind weitere Einstiege.

Wann es greift

  • Die Einspruchsfrist ist abgelaufen, und Sie haben neue Belege oder einen klaren Fehler des Finanzamts gefunden.
  • Der Bescheid steht unter Vorbehalt der Nachprüfung oder ist in einem Punkt vorläufig.

Wann nicht

  • Neue Tatsachen helfen nicht, wenn Sie sie grob schuldhaft nicht rechtzeitig vorgebracht haben, etwa weil Sie ein ausdrücklich abgefragtes Formularfeld einfach leer gelassen haben.
  • Eine bloß andere Rechtsauffassung zum bekannten Sachverhalt öffnet einen bestandskräftigen Bescheid ohne Vorbehalt nicht.

Typische Fehler

  • Den Antrag als „Einspruch“ bezeichnen, obwohl die Frist abgelaufen ist. Er wird dann als unzulässig verworfen; nennen Sie die Änderungsvorschrift.
  • Die Festsetzungsfrist übersehen.

Wann zum Anwalt

Bei größeren Beträgen oder wenn das grobe Verschulden streitig ist, lohnt der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

Einfach auch über ELSTER als „Antrag auf Änderung“ möglich. Nicht als Einspruch bezeichnen, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Vollständigen Text anzeigen
Finanzamt [Ort]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Änderung des [Bescheid, z. B. Einkommensteuerbescheids 20XX] vom [TT.MM.JJJJ] – Steuernummer [Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Änderung des [Bescheid, z. B. Einkommensteuerbescheids für 20XX] vom [TT.MM.JJJJ] zu meinen Gunsten.

[Zutreffendes wählen, Übriges streichen:] Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; ich beantrage die Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO). / Mir sind nachträglich Tatsachen bekannt geworden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, nämlich [z. B. Aufwendungen für ... laut beigefügter Rechnung vom ...]; ich beantrage die Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Mich trifft kein grobes Verschulden daran, dass diese Tatsachen erst jetzt bekannt werden, weil [Begründung]. / Der Bescheid enthält eine offenbare Unrichtigkeit, nämlich [Rechen- oder Übertragungsfehler]; ich beantrage die Berichtigung nach § 129 AO.

Die Festsetzungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Belege füge ich bei.

Ich bitte um Erlass eines geänderten Bescheids.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]