Generation City
Anspruchsdenken Holen, was Ihnen zusteht

§§ 3, 7, 22, 25 WoGG

Wohngeld: Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten

Für Mieter und Eigentümer mit kleinem Einkommen, auch für Rentner und Berufstätige. Gezahlt wird erst ab dem Monat des Antrags.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Keine Rückwirkung: Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 25 Abs. 2 WoGG). Wer erst im Folgemonat beantragt, verliert einen Monat.

Worum es geht

Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte, deren Einkommen zwar für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Wohnkosten. Mieter bekommen einen Mietzuschuss, Eigentümer einen Lastenzuschuss. Seit der Reform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch, insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.

So holen Sie es sich

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums oder Ihres Landes.
  • Stellen Sie den Antrag noch im laufenden Monat, notfalls formlos schriftlich, und reichen Sie Formular und Nachweise nach.
  • Wurde Ihnen Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe abgelehnt, stellen Sie den Wohngeldantrag bis zum Ende des Folgemonats nach Kenntnis der Ablehnung. Dann beginnt das Wohngeld schon ab dem Monat, ab dem die andere Leistung abgelehnt wurde, in der Regel also ab Ihrem damaligen Antragsmonat (§ 25 Abs. 3 WoGG).
  • Stellen Sie den Weiterleistungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, in der Regel nach zwölf Monaten.
  • Familien sollten gleichzeitig Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabe prüfen.

Was sich 2027 ändert (Stand 26.10.2026)

  • Die Bundesregierung will das Wohngeld ab 2027 kürzen. Nach dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8284) fällt die eigentlich vorgesehene Erhöhung 2027 aus, die Heizkostenkomponente wird nach Presseberichten etwa halbiert, und eine geänderte Formel lässt das Wohngeld mit steigendem Einkommen schneller sinken. Unter 15 Euro im Monat soll es gar kein Wohngeld mehr geben. Nach Schätzungen aus dem Bundesrat könnten mehr als 380.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren.
  • Beschlossen ist das noch nicht, und der Bundesrat muss zustimmen. Wichtig für Sie: Wohngeld, das vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde, läuft nach dem Entwurf bis zum Ende des Bewilligungszeitraums in bisheriger Höhe weiter. Wer einen Anspruch haben könnte, sollte den Antrag deshalb möglichst bald stellen, damit noch 2026 entschieden werden kann. Ein Antrag, über den erst 2027 entschieden wird, fällt voraussichtlich schon unter das neue Recht.
  • Wer durch die Reform das Wohngeld verliert, verliert oft auch Bildung und Teilhabe und die Befreiung von Kita-Gebühren. Prüfen Sie dann Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter.

Wer Anspruch hat

  • Sie zahlen Miete oder tragen als Eigentümer Wohnkosten für selbst genutzten Wohnraum.
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt innerhalb der Grenzen, die von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe des Wohnorts abhängen.
  • Sie beziehen keine Leistung, die die Wohnkosten bereits enthält.

Wer nicht

  • Sie beziehen Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter; dort sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt (§ 7 WoGG).
  • Ihr Einkommen liegt über den Grenzen oder Sie haben erhebliches Vermögen.

Typische Fehler

  • Glauben, Wohngeld sei nur etwas für Arbeitslose. Gerade Rentner und Familien mit Erwerbseinkommen haben häufig Anspruch.
  • Erst alle Unterlagen sammeln und den Antrag dadurch einen Monat zu spät stellen.
  • Den Weiterleistungsantrag vergessen.
  • Änderungen beim Einkommen oder Haushalt nicht melden.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Die Wohngeldstellen sind zur Beratung verpflichtet (§ 14 SGB I). Hilfe bieten außerdem Mietervereine, Sozialverbände und Verbraucherzentralen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Formloser Antrag auf Wohngeld

Schriftlich mit Unterschrift einreichen. Viele Kommunen bieten den Antrag auch online an; dann ist das der schnellere Weg.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Stadt / Gemeinde / Landkreis]
– Wohngeldstelle –
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Wohngeld ([Mietzuschuss / Lastenzuschuss])

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Wohngeld als [Mietzuschuss / Lastenzuschuss] nach dem Wohngeldgesetz für meinen Haushalt. Antragsteller ist [Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, Anschrift wie oben].

Zu meinem Haushalt gehören [Anzahl] Personen. Die monatliche Bruttokaltmiete beträgt [Betrag] Euro [bzw. die Belastung für das Eigenheim rund Betrag Euro]. Das monatliche Haushaltseinkommen beträgt derzeit rund [Betrag] Euro.

Bitte werten Sie dieses Schreiben als Antrag mit Wirkung ab dem Ersten des Monats seines Eingangs (§ 25 Abs. 2 WoGG). Die Antragsvordrucke und Nachweise reiche ich unverzüglich nach. [Optional: Mein Antrag auf Grundsicherungsgeld bzw. Sozialhilfe wurde mit Bescheid vom TT.MM.JJJJ abgelehnt; ich beantrage Wohngeld nach § 25 Abs. 3 WoGG ab dem Monat, ab dem die Leistung abgelehnt wurde ([Monat Jahr laut Bescheid]).]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]