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§§ 61, 62 SGB V

Zuzahlungsbefreiung: Geld zurück von der Krankenkasse

Wer mehr als 2 Prozent seines Jahresbruttos für Zuzahlungen ausgibt, bei chronischer Krankheit 1 Prozent, bekommt den Rest zurück. Die Kasse meldet sich nicht von selbst.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Antrag jederzeit für das laufende Jahr. Für zurückliegende Jahre nennt das amtliche Verwaltungsportal eine Erstattung bis zu vier Jahre rückwirkend; Zuzahlungen aus 2022 sollten Sie also bis Ende 2026 geltend machen.

Worum es geht

Gesetzlich Versicherte zahlen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte Zuzahlungen. Diese sind auf eine Belastungsgrenze gedeckelt: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, für chronisch Kranke 1 Prozent. Für Angehörige werden 2026 Freibeträge abgezogen: 7.119 Euro für den ersten Angehörigen, 4.746 Euro für jeden weiteren und 9.756 Euro für jedes Kind.

So holen Sie es sich

  • Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen der ganzen Familie, auch aus der Apotheke. Viele Apotheken drucken auf Wunsch eine Jahresübersicht.
  • Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sobald die Grenze erreicht ist. Sie erhalten eine Befreiung für den Rest des Jahres und die darüber hinaus gezahlten Beträge zurück.
  • Wer regelmäßig hohe Zuzahlungen hat, kann den voraussichtlichen Höchstbetrag zu Jahresbeginn vorauszahlen und ist sofort befreit. Liegen die tatsächlichen Zuzahlungen später darunter, gibt es keine Erstattung.
  • Chronisch Kranke lassen sich die Dauerbehandlung ärztlich bescheinigen, um die 1-Prozent-Grenze zu bekommen.

Was sich 2027 ändert (Stand 26.10.2026)

  • Ab 2027 werden viele Zuzahlungen nach dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um bis zu 50 Prozent teurer: bei Arzneimitteln mindestens 7,50 statt 5 Euro und höchstens 15 statt 10 Euro je Packung, im Krankenhaus 15 statt 10 Euro pro Tag. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent, bleibt. Die Befreiung lohnt sich deshalb für deutlich mehr Menschen als bisher: Sammeln Sie ab Januar alle Belege.

Wer Anspruch hat

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr übersteigen 2 Prozent bzw. bei chronischer Krankheit 1 Prozent der Bruttoeinnahmen des Haushalts nach Abzug der Freibeträge.
  • Chronisch krank im Sinne der Regelung ist, wer mindestens ein Jahr lang einmal im Quartal wegen derselben Krankheit behandelt wird und zusätzlich Pflegegrad 3 bis 5, einen Grad der Behinderung von mindestens 60 oder einen Bedarf an Dauerbehandlung hat.

Wer nicht

  • Sie sind privat versichert.
  • Ihre Zuzahlungen liegen unter der Belastungsgrenze. Eigenanteile, die keine gesetzlichen Zuzahlungen sind, etwa beim Zahnersatz oder für rezeptfreie Medikamente, zählen nicht mit.

Typische Fehler

  • Quittungen wegwerfen.
  • Warten, dass die Krankenkasse von selbst erstattet.
  • Bei Bezug von Grundsicherung übersehen, dass die Grenze nur aus dem Regelsatz berechnet wird und deshalb sehr niedrig ist, 2026 rund 135 Euro im Jahr, bei chronisch Kranken rund 68 Euro.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Die Krankenkassen beraten zur Belastungsgrenze. Unabhängige Hilfe bieten die Unabhängige Patientenberatung und die Verbraucherzentralen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und Erstattung

Viele Krankenkassen haben eigene Vordrucke oder einen Onlineantrag. Das Schreiben genügt aber, wenn Sie die Nachweise beilegen.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name der Krankenkasse]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen und Erstattung nach § 62 SGB V – Versichertennummer [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB V für das Kalenderjahr [Jahr] sowie die Erstattung der Zuzahlungen, die die Belastungsgrenze übersteigen. Antragsteller ist [Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, Anschrift wie oben].

Zu meinem Haushalt gehören [Anzahl] Angehörige, davon [Anzahl] Kinder. Die Bruttoeinnahmen des Haushalts betrugen im Jahr [Jahr] rund [Betrag] Euro; Nachweise füge ich bei. Die Zuzahlungen aller Haushaltsangehörigen beliefen sich bisher auf [Betrag] Euro; die Quittungen liegen bei.

[Optional: Ich bin wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung. Eine ärztliche Bescheinigung füge ich bei. Ich beantrage daher die Anwendung der Belastungsgrenze von 1 Prozent.]

[Optional: Ich beantrage außerdem die Erstattung der Zuzahlungen aus dem Jahr [Jahr], die die damalige Belastungsgrenze überstiegen haben; die Quittungen liegen bei.]

Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag auf mein Konto [IBAN] und übersenden Sie mir die Befreiungsbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]