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§§ 56, 57, 58, 149 SGB VI

Rentenkonto klären: Lücken schließen, solange es geht

Kindererziehung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit: Fehlen Zeiten im Rentenkonto, fehlt später Rente. Je früher Sie prüfen, desto leichter gibt es noch Nachweise.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist und Rückwirkung

Keine feste Frist, aber Zeitdruck: Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, stellt die Rentenversicherung per Bescheid verbindlich fest, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten widersprechen (§ 149 Abs. 5 SGB VI). Eine Zuordnungserklärung zur Kindererziehung wirkt nur zwei Monate zurück.

Worum es geht

Die Deutsche Rentenversicherung speichert in Ihrem Versicherungskonto alle Zeiten, die für die Rente zählen. Nicht alles kommt automatisch an: Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr, Zeiten im Ausland oder Lücken bei Arbeitgeberwechseln. Ein Jahr Kindererziehung bringt etwa einen Entgeltpunkt, derzeit also rund 42 Euro Monatsrente, ein Leben lang.

So holen Sie es sich

  • Fordern Sie Ihren Versicherungsverlauf an, online oder bei einer Beratungsstelle, und prüfen Sie ihn Zeile für Zeile auf Lücken.
  • Beantragen Sie die Kontenklärung mit dem Vordruck V0100 und die Kindererziehungszeiten mit dem Vordruck V0800. Kindererziehungszeiten werden für 36 Monate je Kind angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder nach der beschlossenen Mütterrente III ab 2027 ebenfalls drei Jahre.
  • Legen Sie Nachweise bei: Zeugnisse, Studienbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Bescheinigungen der Arbeitsagentur.
  • Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und die Versichertenberater helfen kostenlos beim Ausfüllen.

Wer Anspruch hat

  • Ihr Versicherungsverlauf zeigt Lücken oder fehlende Zeiten.
  • Sie haben Kinder erzogen, und die Kindererziehungszeiten sind noch nicht vermerkt.

Wer nicht

  • Der Verlauf ist vollständig und bereits durch Bescheid festgestellt; dann helfen nur noch neue Nachweise im Überprüfungsverfahren.

Typische Fehler

  • Die Renteninformation ungelesen abheften.
  • Erst kurz vor der Rente prüfen, wenn Zeugnisse und Bescheinigungen nicht mehr aufzutreiben sind.
  • Bei gemeinsamer Erziehung keine Zuordnungserklärung abgeben. Ohne Erklärung werden die Zeiten im Zweifel der Mutter zugeordnet.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Kostenlos beraten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater und Sozialverbände.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Kontenklärung und Kindererziehungszeiten

Am einfachsten mit den Vordrucken V0100 und V0800 von deutsche-rentenversicherung.de. Das Schreiben dient als Begleitschreiben oder als formloser Antrag, wenn Sie die Vordrucke noch nicht haben.

Text des Musterschreibens anzeigen
Deutsche Rentenversicherung [Bund / Regionalträger]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Kontenklärung – Versicherungsnummer [Versicherungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Klärung meines Versicherungskontos nach § 149 SGB VI. Antragsteller ist [Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, Anschrift wie oben].

Nach Durchsicht meines Versicherungsverlaufs fehlen insbesondere folgende Zeiten: [z. B. Schulausbildung von … bis …, Studium von … bis …, Beschäftigung bei … von … bis …, Arbeitslosigkeit von … bis …]. Nachweise füge ich bei, soweit vorhanden.

[Optional: Außerdem beantrage ich die Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für mein Kind / meine Kinder [Vorname, Geburtsdatum]. Den Vordruck V0800 füge ich bei bzw. reiche ihn nach.]

Bitte übersenden Sie mir die gegebenenfalls noch erforderlichen Vordrucke, insbesondere V0100, und nach Abschluss einen aktuellen Versicherungsverlauf.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]