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Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§ 29 VwVfG, § 25 SGB X, § 49 OWiG, § 147 Abs. 4 StPO, Art. 15 DSGVO

Akteneinsicht

Sehen, worauf die Behörde ihre Entscheidung stützt, bevor Sie sich festlegen.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Im laufenden Verfahren jederzeit; am besten zusammen mit dem Widerspruch beantragen.

Worum es geht

Wer an einem Verwaltungsverfahren beteiligt ist, hat Anspruch auf Einsicht in die Akten, soweit das zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Das gilt im allgemeinen Verwaltungsverfahren (§ 29 VwVfG) und bei Sozialleistungen (§ 25 SGB X). Im Bußgeldverfahren haben Betroffene ein eigenes Einsichtsrecht (§ 49 OWiG), im Strafverfahren auch Beschuldigte ohne Verteidiger (§ 147 Abs. 4 StPO).

Der Hebel

  • Die Akte zeigt Vermerke, interne Stellungnahmen und Beweismittel, die im Bescheid oft nicht erwähnt werden.
  • Wer die Akte angefordert hat, kann gute Gründe nennen, warum die Begründung später folgt.
  • Unabhängig von einem Verfahren können Sie über Art. 15 DSGVO Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten und eine Kopie verlangen. Muster dafür finden Sie bei Datenspur.

Wann es greift

  • Sie sind Antragsteller, Adressat eines Bescheids oder sonst Beteiligter eines Verfahrens.

Wann nicht

  • Im Steuerverfahren gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht, nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber. Ergänzend hilft dort Art. 15 DSGVO.
  • Einsicht kann eingeschränkt werden, soweit Geheimhaltungsinteressen Dritter oder der Untersuchungszweck entgegenstehen.

Typische Fehler

  • Nur um Übersendung bitten, ohne Alternative. Bieten Sie auch die Einsicht vor Ort an, dann kann die Behörde nicht einfach ablehnen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Akteneinsicht

Im Bußgeldverfahren nehmen Sie das Muster zum Bußgeldbescheid, das den Einsichtsantrag schon enthält.

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Behörde]
[Abteilung / Sachgebiet]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Antrag auf Akteneinsicht – Verfahren [Aktenzeichen / Kassenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem oben bezeichneten Verfahren beantrage ich als Beteiligter Einsicht in die vollständige Verwaltungsakte nach § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [bei Sozialleistungen: § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch].

Die Einsicht ist zur Wahrung meiner rechtlichen Interessen erforderlich, weil ich [z. B. gegen den Bescheid vom TT.MM.JJJJ Widerspruch eingelegt habe / mich zu dem beabsichtigten Bescheid äußern möchte] und dafür die Entscheidungsgrundlagen kennen muss.

Ich bitte um Übersendung einer vollständigen Kopie der Akte einschließlich aller Vermerke, Stellungnahmen und Beiakten, gerne auch elektronisch. Alternativ bitte ich um Mitteilung eines Termins zur Einsichtnahme in Ihren Räumen; Kopien und Fotos werde ich dabei selbst anfertigen.

Sollten Sie die Einsicht ganz oder teilweise verweigern, bitte ich um einen schriftlichen, begründeten Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]