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25.10.2026 · Amtsschimmel

Maut-Prozess: Betreiber sagen, sie hätten das Warten angeboten

Im Strafprozess um die Pkw-Maut haben die Chefs der beiden vorgesehenen Betreiberfirmen ausgesagt: 2018 sei angeboten worden, mit der Vertragsunterschrift bis zum Urteil des EuGH zu warten. Der frühere Minister sagt, er könne sich daran nicht erinnern.

Vor dem Landgericht Berlin I läuft seit dem 21. September 2026 der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister und einen früheren Staatssekretär. Die Anklage wirft beiden vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages wissentlich falsch ausgesagt zu haben. Sie hatten dort erklärt, sich an ein Angebot nicht zu erinnern, die Unterzeichnung der Betreiberverträge zu verschieben. Beide bestreiten die Vorwürfe; es gilt die Unschuldsvermutung.

Am 12. und 14. Oktober sagten die Chefs der beiden Firmen aus, die die Maut betreiben sollten. Übereinstimmend schilderten sie ein Treffen im Bundesverkehrsministerium im November 2018: Dort sei vorgeschlagen worden, mit der Unterschrift zu warten, bis der Europäische Gerichtshof über die Maut entschieden hat. Der Vorschlag sei spontan, aber ernst gemeint gewesen. Der frühere Minister erklärte vor Gericht, er habe daran keine Erinnerung. Persönliche Motive oder Rachegedanken wiesen die Zeugen zurück.

Warum das so viel Gewicht hat: Die Verträge wurden Ende 2018 trotzdem unterschrieben. Im Juni 2019 erklärte der EuGH die Maut für unionsrechtswidrig, der Bund kündigte, und am Ende standen rund 270 Millionen Euro Kosten für die Steuerzahler. Persönlich haftet dafür niemand, eine Haftungsregel für Minister gibt es nicht. Der Strafprozess klärt nur die Frage der Falschaussage, nicht die des Schadens. Verhandlungstage sind bis 25. November 2026 angesetzt, ein Urteil gibt es noch nicht (Stand 30.10.2026).

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Quellen

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