Mitmachen heißt hier nicht, irgendwo beizutreten. Es gibt keine Unterschriftenliste, keine Anmeldung und keinen Verteiler. Jeder Brief geht direkt von Ihnen an die zuständige Stelle, unter Ihrem Namen und in Ihrer Verantwortung. Das ist mühsamer als ein Klick, wird aber ernster genommen: Ein persönlicher Brief muss bearbeitet werden, eine Petition muss der Petitionsausschuss prüfen, und ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss beantwortet werden.
Aktion 1: Unsere Petition an den Bundestag
Unternehmer und Beamte haften für grobe Fehler, Bundesminister nicht. Das wollen wir ändern.
Generation City hat eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Sie verlangt, das Bundesministergesetz zu ergänzen: Mitglieder der Bundesregierung sollen für Schäden am Bundesvermögen, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, persönlich haften, begrenzt auf zwei Jahresbezüge aus Amt und Mandat. Ob ein Rückgriff erfolgt, soll eine unabhängige Stelle wie der Bundesrechnungshof prüfen. Gewöhnliche Fehler und politische Ermessensentscheidungen bleiben haftungsfrei.
Stand: Wir haben die Petition am 22. Oktober 2026 schriftlich beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, eingereicht von Sebastian Bittner, dem Herausgeber von Generation City, mit dem Antrag, sie als öffentliche Petition zur Mitzeichnung zu veröffentlichen. Der Ausschuss prüft zunächst, ob er sie veröffentlicht. Sobald sie freigeschaltet ist, steht der Link zum Mitzeichnen hier. Mitzeichnen kann dann jeder auf der Petitionsplattform des Bundestages.
Unser Petitionstext
Persönliche Haftung von Bundesministern für grob fahrlässig verursachte Schäden
Petitionstext. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Bundesministergesetz so zu ergänzen, dass Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre für Schäden am Bundesvermögen persönlich haften, die sie bei der Amtsführung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Haftung soll auf das Zweifache der jährlichen Bezüge aus Amt und Mandat begrenzt sein, also Amtsbezüge und Abgeordnetenentschädigung zusammen. Ob ein Rückgriff erfolgt, soll eine unabhängige Stelle wie der Bundesrechnungshof prüfen und nicht die Regierung selbst.
Begründung. Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, haftet für Pflichtverletzungen persönlich, oft schon bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne Obergrenze (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 15b InsO). Auch Beamte müssen dem Dienstherrn Schäden ersetzen, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen (§ 75 BBG). Für Bundesminister fehlt eine solche Regelung. Das Bundesministergesetz kennt keine Haftungsnorm, sodass Schäden aus Fehlentscheidungen vollständig der Steuerzahler trägt.
Wie groß diese Lücke ist, zeigt die gescheiterte Pkw-Maut: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs musste der Bund den vorgesehenen Betreibern rund 243 Mio. € Entschädigung zahlen, insgesamt entstanden Kosten von rund 270 Mio. €. Persönliche finanzielle Folgen hatte das für niemanden.
Es geht nicht darum, politische Entscheidungen oder Irrtümer zu bestrafen. Für normale Fehler und politische Ermessensentscheidungen soll weiterhin keine Haftung gelten. Wer aber vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, etwa indem er Verträge vor einer absehbaren gerichtlichen Klärung abschließt, soll für die Folgen einstehen. Die vorgeschlagene Obergrenze von zwei Jahresbezügen hält die Haftung verhältnismäßig und spürbar zugleich. Sie richtet sich nach Amt und Mandat, weil Bundesminister nach Art. 66 GG keine weiteren bezahlten Tätigkeiten ausüben dürfen. Eine solche Regel stärkt die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeld und das Vertrauen in die Politik.
Was Sie schon jetzt tun können: Ihre Bundestagsabgeordneten fragen, wie sie dazu stehen. Wer Ihren Wahlkreis vertritt, finden Sie auf bundestag.de. Hintergründe zum Vergleich von Politikern und Unternehmern zeigt die Sonderausstellung Wer haftet wofür? im Amtsschimmel.
Aktion 2: Beraterverträge offenlegen
Warum brauchen Ministerien mit eigenem Fachpersonal externe Berater?
Die Bundesministerien gaben 2023 rund 239 Mio. € für externe Beratung aus. Welche Aufträge an wen gingen und ob jeweils geprüft wurde, ob eigenes Personal die Aufgabe hätte erledigen können, ist nur teilweise öffentlich. Jeder darf danach fragen. Je mehr Anträge eingehen, desto deutlicher wird, dass Bürger das wissen wollen. Zahlen, Begründungen und Befunde des Bundesrechnungshofs zeigt die Sonderausstellung Berater statt Beamte?.
Anschriften der Bundesministerien stehen auf bundesregierung.de. Wer seinen Antrag lieber öffentlich stellt, kann dafür auch FragDenStaat nutzen; dann sind Antrag und Antwort für alle sichtbar.
Die Mustertexte
Als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.
Brief an Ihre Abgeordneten: Ministerhaftung
Persönlich formulieren und den eigenen Wahlkreis nennen. Ein eigener Satz, warum Ihnen das Thema wichtig ist, wirkt stärker als jeder Mustertext.
Text des Musterschreibens anzeigen
[Frau / Herrn] [Vorname Nachname], MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Persönliche Haftung von Bundesministern
Sehr geehrte[r] [Frau / Herr] [Nachname],
als Bürger[in] Ihres Wahlkreises wende ich mich mit einer Frage an Sie, die mich beschäftigt.
Wer ein Unternehmen führt, haftet für Pflichtverletzungen persönlich, oft schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Auch Beamte müssen Schäden ersetzen, die sie grob fahrlässig verursachen (§ 75 BBG). Für Bundesminister gibt es keine vergleichbare Regel. Wie teuer das werden kann, hat die gescheiterte Pkw-Maut gezeigt: Rund 270 Mio. € Steuergeld sind verloren, persönliche Folgen hatte das für niemanden.
Beim Petitionsausschuss des Bundestages liegt eine Petition, die verlangt, das Bundesministergesetz um eine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden zu ergänzen, begrenzt auf zwei Jahresbezüge aus Amt und Mandat. Ob ein Rückgriff erfolgt, soll eine unabhängige Stelle wie der Bundesrechnungshof prüfen. Gewöhnliche Fehler und politische Ermessensentscheidungen blieben haftungsfrei.
[Ein Satz, warum Ihnen das Thema wichtig ist.]
Mich interessiert Ihre persönliche Haltung dazu. Halten Sie eine solche Regel für richtig, und wären Sie bereit, das Anliegen in Ihrer Fraktion anzusprechen? Falls Sie Bedenken haben, wüsste ich gern, welche.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Antrag an ein Bundesministerium: Beraterverträge offenlegen
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, ohne Begründung. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei. Am besten fragen Sie bei einem Ministerium, das Sie besonders interessiert.
Text des Musterschreibens anzeigen
[Bundesministerium für …]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG: Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen [Jahr]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen:
1. eine Aufstellung aller Verträge und Abrufe über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Ihr Haus im Jahr [Jahr] abgeschlossen oder getätigt hat, jeweils mit Auftragnehmer, Gegenstand, Auftragswert, Laufzeit und Art der Vergabe;
2. die für diese Aufträge nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung erstellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, insbesondere soweit darin geprüft wurde, ob die Leistung mit eigenem Personal erbracht werden kann;
3. soweit vorhanden, Unterlagen, in denen begründet wird, warum die Aufgaben nicht durch eigenes Personal erledigt werden konnten.
Soweit die Angaben zu Nr. 1 bereits in einer veröffentlichten Antwort der Bundesregierung enthalten sind, genügt dafür ein Hinweis auf die Fundstelle. Sollten einzelne Angaben als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sein, bitte ich, die übrigen Informationen herauszugeben und Schwärzungen zu begründen. Mein Antrag betrifft einen einheitlichen Lebenssachverhalt; sollten Gebühren von mehr als [50] € anfallen, bitte ich vorab um einen Hinweis.
Die Auskunft kann gern per E-Mail an [E-Mail-Adresse] erfolgen. Ich bitte um Antwort innerhalb der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Antrag an ein bayerisches Ministerium: Beraterverträge (Art. 39 BayDSG)
Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz. Nach Art. 39 BayDSG müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, das der Absatz unten bereits enthält. Passen Sie ihn an Ihre Situation an.
Text des Musterschreibens anzeigen
[Bayerisches Staatsministerium …]
[Postfach / Straße]
[PLZ] München
Antrag auf Auskunft nach Art. 39 BayDSG: Externe Beratungsleistungen [Jahr]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Art. 39 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes beantrage ich Auskunft über folgende Informationen aus Ihren Akten:
1. eine Aufstellung der Verträge und Abrufe über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die Ihr Haus im Jahr [Jahr] abgeschlossen oder getätigt hat, jeweils mit Auftragnehmer, Gegenstand, Auftragswert und Art der Vergabe;
2. die hierzu nach Art. 7 der Bayerischen Haushaltsordnung durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, insbesondere soweit darin geprüft wurde, ob die Leistung mit eigenem Personal erbracht werden kann.
Mein berechtigtes Interesse lege ich wie folgt dar: Ich wohne in Bayern, bin Steuerzahler[in] und Wahlberechtigte[r] und möchte nachvollziehen, wofür und mit welcher Begründung die Staatsregierung öffentliche Mittel für externe Beratung ausgibt. Die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage in Landtagsdrucksache 19/7380 nennt dazu keine Beträge je Auftrag. Eine gewerbliche oder entgeltliche Weiterverwendung ist nicht beabsichtigt. Personenbezogene Daten von Beschäftigten benötige ich nicht.
Sollten einzelne Angaben geschützt sein, bitte ich, die übrigen Informationen mitzuteilen und eine Verweigerung zu begründen. Sollten Kosten von mehr als [50] € anfallen, bitte ich vorab um einen Hinweis. Die Auskunft kann gern per E-Mail an [E-Mail-Adresse] erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Weitere Werkzeuge
Allgemeine Information und unverbindliche Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Generation City sammelt keine Daten und erfährt nicht, wer einen Brief verschickt. Rechtliche Hinweise
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