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Mitreden Beteiligung zwischen den Wahlen

Art. 17, 45c GG, Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses

Petition an den Deutschen Bundestag

Jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. Der Petitionsausschuss muss prüfen und antworten.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Keine Frist. Für die öffentliche Beratung einer öffentlichen Petition sind seit Juli 2024 30.000 Mitzeichnungen innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen nötig.

Worum es geht

Das Petitionsrecht steht im Grundgesetz: Jedermann kann sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung wenden. Der Petitionsausschuss des Bundestages prüft jede Petition, holt meist eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums ein und gibt eine Empfehlung ab, über die das Plenum beschließt. Sie erhalten einen begründeten Bescheid.

So bringen Sie sich ein

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen klar und knapp: Was ist das Problem, was soll sich ändern, und warum? Bei einer Beschwerde über eine Bundesbehörde gehören Datum, Aktenzeichen und der bisherige Schriftverkehr dazu.
  • Reichen Sie die Petition schriftlich mit Unterschrift ein oder über das Onlineformular auf epetitionen.bundestag.de; dort genügt das Formular mit Name und Anschrift.
  • Für Anliegen von allgemeinem Interesse können Sie eine öffentliche Petition beantragen. Sie wird veröffentlicht und kann sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Bei 30.000 Mitzeichnungen wird sie in der Regel öffentlich beraten, und Sie können Ihr Anliegen im Ausschuss vortragen.
  • Hält der Ausschussdienst die Petition für offensichtlich erfolglos, kann er Ihnen die Gründe vorab mitteilen. Erheben Sie dann nicht innerhalb von sechs Wochen Einwände, wird das Verfahren abgeschlossen.

Was es bewirken kann

  • Gesetzgebung des Bundes, etwa im Steuer-, Renten-, Sozial- oder Verkehrsrecht.
  • Beschwerden über Bundesbehörden wie Bundespolizei, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung Bund, Zoll oder Bundesministerien.
  • Das Parlament kann die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überweisen, sie den Fraktionen zur Kenntnis geben oder sie als Material für Gesetzesvorhaben nutzen.

Was es nicht kann

  • In laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder Urteile ändern; die Richter sind unabhängig.
  • Angelegenheiten der Länder und Gemeinden; solche Petitionen werden an den Landtag abgegeben.
  • Ein bestimmtes Ergebnis erzwingen. Sie haben Anspruch auf Prüfung und Bescheid, nicht auf Erfolg.

Typische Fehler

  • Eine Landes- oder Gemeindesache an den Bundestag schicken.
  • Lange, emotionale Schreiben ohne klare Forderung.
  • Eine öffentliche Petition starten, ohne Unterstützer vorzubereiten; die sechs Wochen sind schnell vorbei.

Hilfe und Unterstützung

Der Petitionsausschuss und sein Sekretariat geben Auskunft zum Verfahren. Verbände und Initiativen helfen beim Sammeln von Mitzeichnungen.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Petition an den Deutschen Bundestag

Mit Ihrem Namen, Ihrer Postanschrift und Unterschrift einreichen. Kopien von Bescheiden beilegen, keine Originale. Alternativ das Onlineformular auf epetitionen.bundestag.de nutzen.

Text des Musterschreibens anzeigen
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition – [Kurzbezeichnung des Anliegens]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich nach Art. 17 des Grundgesetzes folgende Petition ein.

Mein Anliegen: [In einem Satz, was sich ändern soll, z. B. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass …]

Begründung: [Sachliche Darstellung des Problems, möglichst mit Beispielen, Zahlen oder Fundstellen. Bei einer Beschwerde über eine Bundesbehörde: Behörde, Datum, Aktenzeichen, bisheriger Verlauf.]

[Optional: Ich bitte darum, die Petition als öffentliche Petition auf der Internetseite des Bundestages zu veröffentlichen.] Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und um Mitteilung des Ergebnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]