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Mitreden Beteiligung zwischen den Wahlen

Art. 17 GG und die jeweilige Landesverfassung

Petition an den Landtag

Schule, Polizei, Landesbehörden, Landesgesetze und die Aufsicht über Gemeinden sind Ländersache. Dafür ist der Petitionsausschuss des Landtags zuständig.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Keine Frist. Wie beim Bundestag besteht Anspruch auf Prüfung und einen begründeten Bescheid.

Worum es geht

Jeder Landtag hat einen Petitionsausschuss. Er ist zuständig für alles, was Landesbehörden tun, für Landesgesetze und für die Rechtsaufsicht über die Kommunen. In einigen Ländern gibt es zusätzlich parlamentarisch gewählte Bürgerbeauftragte, an die Sie sich ebenfalls wenden können, etwa in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Berlin; in Hessen ist das Amt gesetzlich vorgesehen, war aber zuletzt nicht besetzt.

So bringen Sie sich ein

  • Prüfen Sie zuerst die Zuständigkeit: Bundesgesetze und Bundesbehörden gehören zum Bundestag, Landessachen zum Landtag, Entscheidungen der Gemeinde zuerst an den Gemeinderat.
  • Fügen Sie bei Beschwerden über Behörden Kopien des Schriftverkehrs bei und schildern Sie, was Sie bereits unternommen haben.
  • Die meisten Landtage bieten ein Onlineformular an. Die Anschrift finden Sie auf der Internetseite des Landtags.

Was es bewirken kann

  • Beschwerden über Landesbehörden, Schulen, Polizei, Landratsämter in staatlicher Funktion oder die Kommunalaufsicht.
  • Anregungen zu Landesgesetzen.

Was es nicht kann

  • Bundesangelegenheiten; diese werden an den Bundestag abgegeben.
  • Gerichtliche Entscheidungen ändern.
  • Eine politische Entscheidung des Gemeinderats ersetzen. Bei Gemeindesachen prüft der Landtag nur, ob die Gemeinde rechtmäßig gehandelt hat.

Typische Fehler

  • Gemeindeangelegenheiten direkt an den Landtag richten, ohne den Gemeinderat befasst zu haben.
  • Gleichzeitig eine Frist für Widerspruch oder Klage verstreichen lassen. Eine Petition hemmt keine Rechtsbehelfsfristen.

Hilfe und Unterstützung

Die Petitionsbüros der Landtage und, wo vorhanden, die Bürgerbeauftragten beraten kostenlos.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Petition an den Landtag

Wichtig: Eine Petition ersetzt keinen Widerspruch und keine Klage. Laufende Fristen trotzdem wahren.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Name des Landtags, z. B. Bayerischer Landtag]
Petitionsausschuss
[Anschrift laut Internetseite des Landtags]

Petition – [Kurzbezeichnung des Anliegens]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich nach Art. 17 des Grundgesetzes und [Artikel der Landesverfassung, falls bekannt] folgende Petition ein.

Mein Anliegen: [Was soll geprüft oder geändert werden?]

Sachverhalt und Begründung: [Behörde, Datum, Aktenzeichen, bisheriger Verlauf, warum Sie das Vorgehen für falsch oder die Regelung für änderungsbedürftig halten.]

Ich bitte um Prüfung, um Bestätigung des Eingangs und um Mitteilung des Ergebnisses. Kopien der wesentlichen Unterlagen füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]