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Mitreden Beteiligung zwischen den Wahlen

Art. 76 bis 78 GG; § 47 GGO; Lobbyregistergesetz

Gesetze verfolgen und mitreden, bevor der Bundestag abstimmt

Ein Gesetz entsteht nicht über Nacht. Zwischen dem ersten Entwurf im Ministerium und der Abstimmung im Bundestag vergehen meist Monate. Wer weiß, wo man nachsieht, kann rechtzeitig Abgeordnete ansprechen, und hinterher prüfen, wer wie abgestimmt hat.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Am meisten bewirken Sie vor der zweiten und dritten Lesung, solange der Fachausschuss berät. Nach der Schlussabstimmung bleibt meist nur noch der Bundesrat oder eine Petition für eine spätere Änderung.

Worum es geht

Die meisten Gesetze beginnen als Referentenentwurf in einem Bundesministerium. Seit der 19. Wahlperiode veröffentlichen die Ministerien diese Entwürfe zusammen mit den Stellungnahmen der beteiligten Verbände auf ihren Internetseiten. Dann folgen Kabinettsbeschluss, erste Stellungnahme des Bundesrats, erste Lesung im Bundestag, Beratung und oft eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss, zweite und dritte Lesung und der zweite Durchgang im Bundesrat. Jeder dieser Schritte ist im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP) nachvollziehbar, mit allen Drucksachen und Plenarprotokollen.

So bringen Sie sich ein

  • Suchen Sie das Vorhaben im DIP unter dip.bundestag.de. Dort finden Sie den Gesetzentwurf, die Stellungnahme des Bundesrats, die Beschlussempfehlung des Ausschusses und die Protokolle der Debatten.
  • Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände auf der Seite des zuständigen Ministeriums. Sie zeigen, wer welche Änderungen verlangt hat.
  • Prüfen Sie im Lobbyregister des Bundestages, wer zu dem Vorhaben Lobbyarbeit gemeldet hat. Seit Juni 2024 sollen Ministerien in ihren Entwürfen außerdem angeben, welche Interessenvertreter wesentlich zum Inhalt beigetragen haben, den sogenannten exekutiven Fußabdruck.
  • Besuchen Sie öffentliche Anhörungen der Ausschüsse. Dafür melden Sie sich vorher per E-Mail beim Ausschusssekretariat mit Name und Geburtsdatum an und bringen am Tag einen Ausweis mit. Plenarsitzungen auf der Besuchertribüne müssen ebenfalls vorher gebucht werden.
  • Schreiben Sie den Abgeordneten Ihres Wahlkreises und den Berichterstattern im Fachausschuss, solange der Ausschuss berät. Konkrete Änderungsvorschläge wirken mehr als allgemeine Kritik.
  • Nach der Abstimmung: Bei namentlichen Abstimmungen veröffentlicht der Bundestag, wie jeder einzelne Abgeordnete gestimmt hat.

Bürgerräte

  • Der Bundestag hatte 2023 mit „Ernährung im Wandel“ erstmals selbst einen Bürgerrat eingesetzt. Die zuständige Stabsstelle wurde im November 2025 aufgelöst; einen Antrag auf einen neuen Bürgerrat hat der Bundestag am 8. Oktober 2026 abgelehnt. Derzeit läuft kein Bürgerrat des Bundestages.

Was es bewirken kann

  • Alle Gesetzgebungsverfahren des Bundes, vom Referentenentwurf bis zur Verkündung.

Was es nicht kann

  • Ein Recht, selbst in einer Anhörung zu sprechen: Die Sachverständigen werden von den Fraktionen benannt. Eigene Stellungnahmen können Sie den Abgeordneten aber jederzeit schicken.
  • Landesgesetze: Dafür gibt es die Parlamentsdokumentationen der Landtage.

Typische Fehler

  • Erst nach der Schlussabstimmung aktiv werden.
  • Massenbriefe mit gleichem Text: Ein eigener, sachlicher Brief mit einem konkreten Punkt wird eher gelesen.

Hilfe und Unterstützung

Der Besucherdienst des Bundestages hilft bei Anmeldung und Führungen. Viele Abgeordnete bieten in ihren Wahlkreisbüros Sprechstunden an.