Generation City
Amtsschimmel Paragrafen-Museum

Saal 2 · Stand 20.10.2026

Gehört abgeschafft

Vorschriften, die Bürger und Betriebe im Alltag Zeit und Geld kosten. Bei jeder steht, warum es sie gibt, was dagegen spricht und wer sie ändern könnte.

„Gehört abgeschafft“ heißt hier: gehört auf den Prüfstand. Manche Pflicht lässt sich ersatzlos streichen, andere einfacher, digitaler oder seltener erfüllen. Wir nennen bei jeder Regel den legitimen Zweck, damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können.

Prüfstand 01auf dem Prüfstand

Kassenbon-Pflicht: Papierbeleg für jeden Kauf

§ 146a Abs. 2 AO
„Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang … einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und … zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).“
Was gilt
Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss seit 1. Januar 2020 zu jedem Geschäftsvorfall einen Beleg ausstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen – auch beim Brötchenkauf, wenn der Kunde den Bon gar nicht will. Ein elektronischer Beleg ist zulässig. Eine Befreiung ist nur auf Antrag beim Finanzamt nach § 148 AO möglich, wenn Waren an viele unbekannte Personen verkauft werden, und sie kann widerrufen werden.
Warum es das gibt
Der Beleg soll Manipulationen an Kassen erschweren: Wer einen Bon bekommt, kann sehen, ob der Umsatz tatsächlich erfasst wurde. Die Pflicht kam mit dem Kassengesetz von 2016 gegen Steuerhinterziehung im Bargeldbereich.
Was dagegen spricht
Ein großer Teil der Papierbons landet ungelesen im Müll, der Nutzen für die Steuerkontrolle ist umstritten, weil die eigentliche Absicherung über die zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) läuft. Der Koalitionsvertrag 2025 kündigte die Abschaffung der Bonpflicht an, die Föderale Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 bekräftigte: „Die Bonpflicht wird abgeschafft.“ Der Kabinettsentwurf vom 23. September 2026 ersetzt den Papierbon jedoch durch eine Pflicht zur digitalen Belegbereitstellung; der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert das als nicht eingehaltene Zusage.
Wer es ändern kann
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (Abgabenordnung); Allgemeine Ausnahmen, etwa für Vertrauenskassen oder Wochenmärkte, sollen nach dem Entwurf per Rechtsverordnung geregelt werden.
Stand der Dinge
Kabinett hat am 23.09.2026 den Entwurf des „Zweiten Kassengesetzes“ beschlossen: Papierbon-Pflicht soll ab 01.01.2028 entfallen, stattdessen verpflichtende digitale Belegbereitstellung (Kunde muss sie nicht annehmen) plus Registrierkassenpflicht für Unternehmen über 100.000 € Jahresumsatz (Ausnahme unter 12.000 € Barumsatz). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Quelle: § 146a AO (gesetze-im-internet.de) · BT-Drs. 21/7200 – Zweiter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau (16.07.2026) · Deutsche Handwerks Zeitung, 23.09.2026: Registrierkassenpflicht ab 2028 – Bonpflicht bleibt, nur anders · ZDH-Pressemitteilung 23.09.2026: Bonpflichtabschaffung bleibt aus · PwC Steuern und Recht: Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vom Kabinett beschlossen · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025)

Prüfstand 02auf dem Prüfstand

Wohnungsgeberbestätigung bei jedem Umzug

§ 19 Abs. 1 und 3 BMG
„Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber … der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.“
Was gilt
Wer umzieht, braucht für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Bestätigung des Vermieters mit Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und ggf. des Eigentümers), Einzugsdatum, Anschrift und Namen der Meldepflichtigen. Wer in die eigene Wohnung zieht, stellt sich diese Bestätigung als Eigentümer selbst aus. Die elektronische Bestätigung direkt an die Meldebehörde ist zwar erlaubt, setzt aber ein entsprechendes Angebot der Kommune voraus.
Warum es das gibt
Die Bestätigung soll Scheinanmeldungen verhindern, etwa zum Erschleichen von Sozialleistungen, für Briefkastenadressen oder Identitätsbetrug.
Was dagegen spricht
Für die große Mehrheit ehrlicher Mieter ist es ein zusätzlicher Behördengang mit Papierformular, oft mit Wartezeit auf den Vermieter, obwohl Mietvertrag und Meldedaten ohnehin vorliegen. Bei selbst genutztem Eigentum bestätigt man sich die Wohnung faktisch selbst, was den Kontrollzweck kaum erfüllt. Ob die Regel Scheinanmeldungen wirksam verhindert, ist öffentlich kaum belegt – sie gehört auf den Prüfstand.
Wer es ändern kann
Bundestag (Bundesmeldegesetz); Vollzug und Online-Angebot bei Ländern und Kommunen.
Stand der Dinge
Die Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025) sieht die Bündelung der elektronischen An-, Um- und Abmeldung vor; die Wohnungsgeberbestätigung selbst wird dort nicht ausdrücklich genannt. Das Gesetz für den Bürokratierückbau im BMI-Bereich (BGBl. 2026 I Nr. 199) sieht vor, dass die Angaben bei der Anmeldung auch elektronisch statt per Unterschrift bestätigt werden können (§ 23 BMG), lässt § 19 aber bestehen.

Quelle: § 19 BMG (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025) · BT-Drs. 21/3620 – Entwurf Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des BMI

Prüfstand 03auf dem Prüfstand

Gewerbe anmelden – und dem Finanzamt alles nochmal

§ 14 Abs. 1 GewO; § 138 Abs. 1 und 1b AO
§ 138 Abs. 1 AO: „… der Gemeinde mitzuteilen; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das … zuständige Finanzamt …“ – Abs. 1b: Die weiteren Auskünfte „sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz … über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.“
Was gilt
Wer ein Gewerbe beginnt, muss es beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Das Gewerbeamt übermittelt die Daten an das Finanzamt (§ 14 Abs. 8 GewO, § 138 Abs. 1 Satz 2 AO). Trotzdem muss der Gründer dem Finanzamt zusätzlich elektronisch den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO), wobei viele Angaben doppelt abgefragt werden.
Warum es das gibt
Das Gewerbeamt braucht die Daten für Gewerberecht und Gewerbeaufsicht, das Finanzamt für Steuernummer, Umsatzsteuer und Vorauszahlungen – beides sind legitime, aber verschiedene Zwecke.
Was dagegen spricht
Gründer geben Name, Anschrift, Tätigkeit und Beginn mindestens zweimal an, obwohl die Behörden die Daten ohnehin untereinander austauschen. Hinzu kommen je nach Fall IHK/HWK, Berufsgenossenschaft und Arbeitsagentur. Eine einheitliche Meldung („Once only“) würde den Start erleichtern, ohne die Steueraufsicht zu schwächen.
Wer es ändern kann
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (GewO, AO); Länder und Kommunen beim Vollzug.
Stand der Dinge
Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025), Projekt „Gründen in 24h“: Gesetzesbeschluss bis 31.12.2026, einheitliche Wirtschaftsmeldung bis 2029 vorgesehen.

Quelle: § 14 GewO (gesetze-im-internet.de) · § 138 AO (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025)

Prüfstand 04auf dem Prüfstand

Kündigung nur auf Papier mit Originalunterschrift

§ 623 BGB
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“
Was gilt
Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis ist nur wirksam, wenn sie eigenhändig unterschrieben im Original zugeht. Selbst eine qualifizierte elektronische Signatur reicht ausdrücklich nicht. E-Mail, Fax, Scan oder Messenger machen die Kündigung unwirksam – für beide Seiten.
Warum es das gibt
Die Schriftform soll vor übereilten Entscheidungen schützen (Warnfunktion) und Rechtssicherheit schaffen, wann und ob ein Arbeitsverhältnis endet – wichtig etwa für Klagefristen und Arbeitslosengeld.
Was dagegen spricht
Selbst die sicherste elektronische Form, die der Gesetzgeber an anderer Stelle der Unterschrift gleichstellt, ist hier ausgeschlossen. Bei Homeoffice- und Auslandsbeschäftigten führt das zu Boten, Einwurf-Einschreiben und Streit über den Zugang. Gerade in kleinen Betrieben ohne Rechtsabteilung führen Formfehler in der Praxis immer wieder zu unwirksamen Kündigungen.
Wer es ändern kann
Bundestag (BGB).
Stand der Dinge
Das BEG IV (2024) hat § 623 BGB nicht geändert; ein konkreter Reformentwurf war bis Mitte Oktober 2026 nicht öffentlich bekannt.

Quelle: § 623 BGB (gesetze-im-internet.de)

Prüfstand 05auf dem Prüfstand

Befristeter Arbeitsvertrag: Tinte vor Arbeitsbeginn

§ 14 Abs. 4 TzBfG
„Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.“
Was gilt
Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie eigenhändig unterschrieben (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur) vereinbart wird, und zwar vor Arbeitsbeginn. Fehlt die Form, gilt der Vertrag als unbefristet. Einfache E-Signaturen, wie sie im Geschäftsleben üblich sind, genügen nicht.
Warum es das gibt
Die Form schützt Beschäftigte davor, ohne klare Kenntnis in einem nur befristeten Arbeitsverhältnis zu landen, und dient der Beweissicherung.
Was dagegen spricht
Für Aushilfen, Saisonkräfte und kurzfristige Einsätze wird ein Formfehler schnell zur Dauerfestanstellung. Während der Nachweis der Arbeitsbedingungen seit 2025 in Textform möglich ist, braucht gerade die Befristung weiter Papier oder eine qualifizierte Signatur, die kaum ein Kleinbetrieb hat. Eine Textform mit Empfangsnachweis würde den Schutzzweck ebenfalls erfüllen.
Wer es ändern kann
Bundestag (TzBfG).

Quelle: § 14 TzBfG (gesetze-im-internet.de)

Prüfstand 06auf dem Prüfstand

Arbeitsbedingungen auf Papier – in bestimmten Branchen

§ 2 Abs. 1 NachwG
„Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 9 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.“ Ausnahme von der Textform: Branchen nach § 2a SchwarzArbG.
Was gilt
Seit 2025 darf der Nachweis der Arbeitsbedingungen grundsätzlich in Textform elektronisch übermittelt werden. Für Branchen nach § 2a SchwarzArbG (u. a. Bau, Gaststätten und Beherbergung, Gebäudereinigung) bleibt es bei Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Zudem kann jeder Arbeitnehmer die Papierfassung verlangen.
Warum es das gibt
In Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko soll ein unterschriebenes Papier bei Kontrollen des Zolls schnell zeigen, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht.
Was dagegen spricht
Gerade kleine Gastro- und Handwerksbetriebe müssen so zwei Verfahren parallel führen. Ob ein unterschriebenes Blatt Schwarzarbeit besser verhindert als ein elektronisch übermittelter, gespeicherter Nachweis mit Empfangsbestätigung, ist nicht belegt. Hinzu kommt der Bußgeldrahmen bei Formfehlern.
Wer es ändern kann
Bundestag (NachwG); EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 lässt elektronische Form zu.

Quelle: § 2 NachwG (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Prüfstand 07auf dem Prüfstand

Elterngeld: schriftlich, mit Unterschrift beider Eltern

§ 7 Abs. 1 und 3 BEEG
„Elterngeld ist schriftlich zu beantragen.“ (Abs. 1) – Der Antrag ist „zu unterschreiben von der Person, die ihn stellt, und zur Bestätigung der Kenntnisnahme auch von der anderen berechtigten Person.“ (Abs. 3)
Was gilt
Der Elterngeldantrag unterliegt der Schriftform und muss grundsätzlich von beiden Elternteilen unterschrieben werden – vom Antragsteller und vom anderen Elternteil zur Kenntnisnahme. Ausnahmen gelten etwa für Alleinsorgeberechtigte. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Länder, mit unterschiedlichen Online-Angeboten.
Warum es das gibt
Die Unterschrift beider Eltern soll sicherstellen, dass beide von der Aufteilung der Monatsbeträge wissen, weil sich der Anspruch des einen auf den des anderen auswirkt.
Was dagegen spricht
Junge Eltern füllen in den ersten Wochen nach der Geburt einen komplexen Antrag aus und brauchen zwei Unterschriften, obwohl Geburt, Identität und Einkommen den Behörden weitgehend digital vorliegen. Je nach Bundesland ist das Verfahren unterschiedlich weit digitalisiert. Ein vollständig digitaler, möglichst antragsloser Weg würde die Familien entlasten.
Wer es ändern kann
Bundestag (BEEG); Länder beim Vollzug und den Online-Angeboten.
Stand der Dinge
Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025): Prüfung einer Bündelung des Elterngeld-Vollzugs bei einem Land; laut Fortschrittsbericht (Juni 2026) „in Umsetzung“ (Unterarbeitsgruppe Elterngeld).

Quelle: § 7 BEEG (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025) · Fortschrittsbericht Modernisierung der Bundesregierung (Stand 25.06.2026)

Prüfstand 08auf dem Prüfstand

A1-Bescheinigung schon für den Tagestermin im EU-Ausland

§ 106 Abs. 1 SGB IV i. V. m. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004
„… so hat der Arbeitgeber einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften (A1-Bescheinigung) für diesen Beschäftigten an die zuständige Stelle durch Datenübertragung aus einem systemgeprüften Programm … zu übermitteln.“
Was gilt
Wer vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeitet, bleibt nach Art. 12 VO 883/2004 in der deutschen Sozialversicherung; als Nachweis dient die A1-Bescheinigung. Deutsche Arbeitgeber müssen sie elektronisch beantragen – nach geltendem Recht auch für kurze Dienstreisen wie einen Messe- oder Kundentermin. Einzelne EU-Staaten kontrollieren das und verhängen Bußgelder.
Warum es das gibt
Die Bescheinigung soll Sozialdumping und Briefkastenkonstruktionen verhindern und belegen, in welchem Staat Beiträge gezahlt werden.
Was dagegen spricht
Für eintägige Dienstreisen ohne jedes Risiko von Sozialdumping entsteht für jeden Einsatz ein Antragsverfahren. Gerade kleine Betriebe mit Kunden im grenznahen Ausland trifft das. Die EU selbst sieht das inzwischen so und hat eine Ausnahme beschlossen, die aber noch nicht anwendbar ist.
Wer es ändern kann
EU (Rat und Europäisches Parlament) für die Verordnung; Bundestag für das deutsche Antragsverfahren (§ 106 SGB IV).
Stand der Dinge
Revision der VO 883/2004: vorläufige Trilog-Einigung April 2026, Annahme durch das EU-Parlament am 07.07.2026 und laut Fachberichten durch den Rat am 28.09.2026. Danach sind Ausnahmen für Dienstreisen und für Einsätze von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 30 Tagen vorgesehen (nicht im Baugewerbe); maßgeblich ist der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text. Die wesentlichen Regeln gelten erst 24 Monate nach Inkrafttreten – also frühestens ab Ende 2028.

Quelle: § 106 SGB IV (dejure.org) · ZDH Europa aktuell: Trilogeinigung zur 883-Verordnung erzielt (23.04.2026) · Newland Chase: EU Social Security Coordination – major reform of A1 rules adopted

Prüfstand 09auf dem Prüfstand

Datenschutzbeauftragter schon ab 20 Beschäftigten

§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG
„Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 … der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter … einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.“
Was gilt
Über die DSGVO hinaus verlangt Deutschland einen Datenschutzbeauftragten, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind – praktisch also fast jeder Betrieb mit 20 Büroarbeitsplätzen. Die DSGVO selbst knüpft die Pflicht nicht an eine Mitarbeiterzahl, sondern an die Art der Verarbeitung.
Warum es das gibt
Deutschland hatte schon vor der DSGVO eine Tradition betrieblicher Datenschutzbeauftragter; sie sollen Datenschutz im Betrieb fachkundig begleiten und Aufsichtsbehörden entlasten.
Was dagegen spricht
Die Grundregel hängt nicht am Risiko, sondern an der Zahl der Beschäftigten; ein Handwerksbetrieb mit 20 Büroarbeitsplätzen und harmlosen Kundendaten muss dieselbe Funktion besetzen wie ein Datenhändler. Risikobezogene Pflichten, etwa bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, gelten ohnehin unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die DSGVO-Pflichten selbst bleiben ohnehin bestehen. Es handelt sich um eine rein nationale Zusatzpflicht.
Wer es ändern kann
Bundestag (BDSG).
Stand der Dinge
Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025): „Der Bund wird bis zum 31.12.2026 eine Aufhebung des § 38 Abs. 1 BDSG einbringen.“ Ein früherer Anlauf scheiterte im Bundesrat am 22.03.2024. Ein Gesetzentwurf lag Mitte Oktober 2026 nach eigener Recherche noch nicht vor.

Quelle: § 38 BDSG (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025)

Prüfstand 10auf dem Prüfstand

Bewirtungsbeleg: Anlass und Gäste schriftlich notieren

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG
„Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.“
Was gilt
Geschäftliche Bewirtungen sind nur zu 70 % abziehbar, und auch das nur, wenn Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe schriftlich festgehalten werden; bei Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zu Anlass und Teilnehmern, die Rechnung ist beizufügen. Fehlen Angaben, kann das Finanzamt den Abzug komplett streichen – unabhängig vom Betrag.
Warum es das gibt
Die Regel soll private Restaurantbesuche von betrieblichen trennen und Missbrauch beim Betriebsausgabenabzug verhindern.
Was dagegen spricht
Auch beim Kaffee mit einem Kunden für 12 Euro gelten dieselben Formvorgaben wie beim großen Geschäftsessen; es gibt keine Bagatellgrenze. Die Abzugsbegrenzung auf 70 % trägt dem privaten Anteil bereits Rechnung. Der Prüfaufwand für Betriebe und Finanzämter steht bei kleinen Beträgen in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag.
Wer es ändern kann
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (EStG); Detailanforderungen an Belege regelt die Finanzverwaltung (BMF).

Quelle: § 4 EStG (gesetze-im-internet.de)

Prüfstand 11auf dem Prüfstand

GWG-Grenze 800 Euro – seit 2018 unverändert

§ 6 Abs. 2 und 2a EStG
Sofortabzug nur, wenn die Anschaffungskosten „für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen“; Sammelposten für Wirtschaftsgüter, deren Kosten „250 Euro, aber nicht 1 000 Euro übersteigen“.
Was gilt
Ein Laptop, ein Werkzeug oder ein Bürostuhl über 800 Euro netto muss, sofern nicht der Sammelposten gewählt wird, über die Nutzungsdauer abgeschrieben und im Anlageverzeichnis geführt werden. Daneben gibt es den Sammelposten für 250 bis 1.000 Euro, der über fünf Jahre aufgelöst wird. Die 800-Euro-Grenze gilt seit 2018.
Warum es das gibt
Abschreibungsregeln sollen den Aufwand über die Nutzungsdauer verteilen; die GWG-Grenze ist eine Vereinfachung für Kleinkram, damit nicht jedes Teil einzeln verwaltet werden muss.
Was dagegen spricht
Durch Preissteigerungen fallen heute viele alltägliche Arbeitsmittel aus der Vereinfachung heraus, sodass gerade Kleinbetriebe mehr Anlagen verwalten müssen. Zwei parallele Wahlsysteme (Sofortabzug und Sammelposten) mit unterschiedlichen Grenzen erhöhen die Komplexität. Der Bundesrat fordert eine Anhebung.
Wer es ändern kann
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (EStG).
Stand der Dinge
Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 (25.09.2026) eine Anhebung auf 1.200 Euro für Anschaffungen ab 2027 bei Wegfall des Sammelpostens vor; die Bundesregierung will dies prüfen (Gegenäußerung 30.09.2026). Ein ähnlicher Antrag Sachsens lag bereits im November 2025 vor.

Quelle: § 6 EStG (gesetze-im-internet.de) · Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung 06.11.2025: GWG-Grenze 1.200 Euro · Ebner Stolz: Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des JStG 2026 (05.10.2026)

Prüfstand 12auf dem Prüfstand

Jahresabschluss muss im Original aufbewahrt werden

§ 257 Abs. 3 und 4 HGB; § 147 Abs. 2 und 3 AO
§ 257 Abs. 3 HGB: „Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen … auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden …“
Was gilt
Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe sechs Jahre. Während fast alle Unterlagen digital archiviert werden dürfen, müssen Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse im Original aufbewahrt werden – in der Praxis also auf Papier mit Unterschrift.
Warum es das gibt
Der unterschriebene Jahresabschluss gilt als zentrales Dokument mit Beweisfunktion, etwa bei Haftungsfragen und Insolvenzen.
Was dagegen spricht
Jahresabschlüsse werden ohnehin elektronisch erstellt, an das Unternehmensregister übermittelt und als E-Bilanz an das Finanzamt geschickt. Trotzdem müssen Betriebe für zehn Jahre einen Papierordner führen. Das passt nicht zu digitaler Buchführung.
Wer es ändern kann
Bundestag (HGB; AO mit Zustimmung des Bundesrates).
Stand der Dinge
Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025): Die digitale Aufbewahrung von Jahresabschlüssen soll bis 30.06.2027 in AO und HGB ermöglicht werden.

Quelle: § 257 HGB (gesetze-im-internet.de) · § 147 AO (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025)

Prüfstand 13auf dem Prüfstand

Hotel-Meldeschein: Ausländer unterschreiben von Hand

§ 29 Abs. 2 BMG
„Beherbergte ausländische Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält.“
Was gilt
Seit 2025 müssen nur noch ausländische Gäste (auch EU-Bürger) im Hotel einen Meldeschein ausfüllen und grundsätzlich handschriftlich unterschreiben; der Betrieb muss die Angaben mit dem Ausweis abgleichen und die Scheine aufbewahren. Elektronische Alternativen sind nach § 29 Abs. 5 BMG nur in bestimmten, zugelassenen Verfahren möglich.
Warum es das gibt
Die Pflicht geht auf das Schengener Durchführungsübereinkommen zurück und soll Sicherheitsbehörden helfen, den Aufenthalt von Personen nachzuvollziehen, etwa bei Fahndungen.
Was dagegen spricht
Die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit führt zu zwei Abläufen an der Rezeption, auch für EU-Bürger, die ansonsten Inländern gleichgestellt sind. Die handschriftliche Unterschrift passt nicht zu Online-Check-in und Self-Service-Terminals. Wie oft die Meldescheine tatsächlich zur Gefahrenabwehr genutzt werden, ist öffentlich kaum belegt.
Wer es ändern kann
Für die Grundpflicht EU/Schengen-Staaten; für Form und Verfahren der Bundestag (BMG) und das BMI per Verordnung (Beherbergungsmeldedatenverordnung).

Quelle: § 29 BMG (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Prüfstand 14auf dem Prüfstand

Rundfunkbeitrag: Abmelden trotz Meldedaten

§ 8 Abs. 2 und 5, § 7 Abs. 2 RBeitrStV
§ 7 Abs. 2: „Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung … endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.“
Was gilt
Wer eine Wohnung aufgibt, etwa beim Zusammenziehen, Umzug ins Ausland oder Umzug ins Pflegeheim, muss das „unverzüglich schriftlich“ anzeigen und dabei Enddatum, Grund und gegebenenfalls die Beitragsnummer des neuen Wohnungsinhabers angeben und auf Verlangen nachweisen. Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats der Anzeige – wer die Abmeldung vergisst, zahlt weiter, auch für eine Wohnung, die er gar nicht mehr hat.
Warum es das gibt
Der Beitrag knüpft an die Wohnung an; die Anzeige soll verhindern, dass sich Beitragszahler durch bloße Behauptung abmelden und Wohnungen unerfasst bleiben.
Was dagegen spricht
Ein- und Auszüge werden ohnehin der Meldebehörde gemeldet, trotzdem verlangt der Staatsvertrag eine eigene Abmeldung mit Nachweisen. Dass die Pflicht erst mit der Anzeige endet, belastet gerade Ältere, Angehörige nach Todesfällen und Menschen in Umbruchsituationen. Zwar übermitteln die Meldebehörden den Rundfunkanstalten bereits Meldedaten, eine Abmeldung ersetzt das aber nicht; ein vollständig automatischer Abgleich würde beiden Seiten Arbeit sparen.
Wer es ändern kann
Die 16 Länder durch Änderungsstaatsvertrag (Ministerpräsidenten, Zustimmung aller Landtage).

Quelle: § 8 RBeitrStV (gesetze-bayern.de) · § 7 RBeitrStV (gesetze-bayern.de)

Prüfstand 15auf dem Prüfstand

Personalausweis verlängern – auch mit 90 Jahren

§ 1 Abs. 1 und 3, § 6 PAuswG
§ 1 Abs. 1: Deutsche „sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind“ und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Was gilt
Ab 16 Jahren muss jeder Deutsche einen gültigen Ausweis besitzen, ein gültiger Reisepass genügt ebenfalls; der Personalausweis ist für Erwachsene ab 24 Jahren zehn Jahre gültig und muss danach persönlich neu beantragt werden – auch im hohen Alter. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag, etwa bei dauerhafter Unterbringung im Pflegeheim, Betreuung oder einer Behinderung, die ein eigenständiges Bewegen in der Öffentlichkeit verhindert.
Warum es das gibt
Der Ausweis soll die Identität sicher belegen; die Befristung sorgt dafür, dass Lichtbild und Sicherheitsmerkmale aktuell bleiben.
Was dagegen spricht
Für Hochbetagte bedeutet die Neuausstellung einen Behördengang mit biometrischem Foto und Gebühr, obwohl sich Identität und Daten nicht mehr ändern. Die Ausnahme ist an Pflegebedürftigkeit geknüpft, nicht an das Alter. Bund und Länder sehen selbst Änderungsbedarf.
Wer es ändern kann
Bundestag (PAuswG).
Stand der Dinge
Die Föderale Modernisierungsagenda (04.12.2025) sieht vor, dass Personalausweise, die ab dem 70. Lebensjahr beantragt werden, im Regelfall unbefristet gültig bleiben. Nach Medienberichten steckt die Regel im Digitale-Identitäten-Gesetz (BT-Drs. 21/7408), das der Bundestag am 15.10.2026 beschlossen hat; der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Online-Ausweisfunktion soll nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit nicht mehr nutzbar sein, für den Reisepass gilt die Regel nicht.

Quelle: § 1 PAuswG (gesetze-im-internet.de) · § 6 PAuswG (gesetze-im-internet.de) · Föderale Modernisierungsagenda (MPK-Beschluss 04.12.2025) · Deutscher Bundestag: Digitale-Identitäten-Gesetz (15.10.2026) · MS Aktuell: Neuer Personalausweis im Alter soll entfallen (04.09.2026)

Schon ausgemustert

Es geht auch anders: Diese Vorschriften wurden in den vergangenen Jahren abgeschafft oder deutlich vereinfacht.

Ausgemustert 01vereinfacht seit 01.01.2025

Hotel-Meldeschein für deutsche Gäste entfällt

§§ 29, 30 BMG
Alter Zustand: „Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben …“ – galt für alle Gäste, auch Deutsche.
Was jetzt gilt
Seit 01.01.2025 müssen nur noch ausländische Gäste einen Meldeschein unterschreiben; deutsche Staatsangehörige nicht mehr. Mitreisende ausländische Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder werden nur der Zahl nach angegeben.
Warum es die Regel gab
Die Meldepflicht sollte Sicherheitsbehörden Aufenthaltsdaten liefern; für Ausländer bleibt sie wegen Schengen-Recht bestehen.
Für und wider
Für Deutsche hatte der Meldeschein kaum Mehrwert, da Wohnsitz und Identität ohnehin im Melderegister stehen; Hotels und Gäste werden bei Millionen Übernachtungen entlastet.
Entlastung
BEG IV insgesamt: rund 944,4 Mio. € Entlastung pro Jahr für die Wirtschaft (BT-Drs. 20/11306); ein Einzelwert für diese Maßnahme ist nicht ausgewiesen.

Quelle: § 29 BMG – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz · BT-Drs. 20/11306 – Regierungsentwurf BEG IV · Haufe: BEG IV schafft Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Gäste ab

Ausgemustert 02vereinfacht seit 01.01.2025

Buchungsbelege: 8 statt 10 Jahre aufbewahren

§ 147 Abs. 3 AO; § 257 Abs. 4 HGB; § 14b UStG
„Alter Zustand (§ 147 Abs. 3 AO a. F.): Unterlagen nach Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a (darunter Buchungsbelege) waren zehn Jahre aufzubewahren, die sonstigen Unterlagen sechs Jahre.“
Was jetzt gilt
Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge müssen nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Die neue Frist gilt für alle Unterlagen, deren alte Frist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen war. Bücher und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren; für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gilt die Verkürzung nicht.
Warum es die Regel gab
Die Fristen sollen Betriebsprüfungen und Strafverfolgung ermöglichen; die Prüfungen liegen aber meist deutlich innerhalb von acht Jahren.
Für und wider
Kürzere Fristen sparen Archivkosten und Speicherplatz; Kritiker befürchteten weniger Möglichkeiten zur Aufdeckung von Steuer- und Wirtschaftskriminalität, weshalb Finanzinstitute ausgenommen wurden.
Entlastung
BEG IV insgesamt: rund 944,4 Mio. € Entlastung pro Jahr für die Wirtschaft (BT-Drs. 20/11306); ein Einzelwert für diese Maßnahme ist nicht ausgewiesen.
Stand der Dinge
Die Modernisierungsagenda (04.12.2025) kündigt weitere Reduzierung und Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten an.

Quelle: § 147 AO – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · § 257 HGB – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz · BT-Drs. 20/11306 – Regierungsentwurf BEG IV

Ausgemustert 03vereinfacht seit 01.01.2025

Gewerbemietvertrag: Textform statt Schriftform

§ 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB
Alter Zustand: § 578 Abs. 1 verwies uneingeschränkt auf § 550 BGB – ein Mietvertrag, der „für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen“ wird, gilt für unbestimmte Zeit.
Was jetzt gilt
Für Gewerberaum- und Grundstücksmietverträge über mehr als ein Jahr genügt jetzt die Textform (z. B. E-Mail, PDF ohne Unterschrift), damit die vereinbarte Laufzeit gilt. Für vor dem 01.01.2025 entstandene Mietverhältnisse galt das alte Recht noch bis 01.01.2026. Wohnraummietverträge bleiben bei der Schriftform.
Warum es die Regel gab
Die Form sollte vor allem Grundstückserwerber schützen, die in langfristige Mietverträge eintreten und deren Inhalt erkennen können müssen.
Für und wider
Die strenge Schriftform wurde in der Praxis häufig genutzt, um sich wegen Formfehlern in Nachträgen vorzeitig aus langfristigen Verträgen zu lösen; die Textform verringert diese Streitanfälligkeit.
Entlastung
BEG IV insgesamt: rund 944,4 Mio. € Entlastung pro Jahr für die Wirtschaft (BT-Drs. 20/11306); ein Einzelwert für diese Maßnahme ist nicht ausgewiesen.

Quelle: § 578 BGB – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz · BT-Drs. 20/11306 – Regierungsentwurf BEG IV

Ausgemustert 04vereinfacht seit 01.01.2025

Arbeitsvertrag-Nachweis darf per E-Mail kommen

§ 2 Abs. 1 NachwG
„Alter Zustand (Fassung ab 01.08.2022): Die wesentlichen Vertragsbedingungen waren schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen; der Nachweis in elektronischer Form war ausdrücklich ausgeschlossen.“
Was jetzt gilt
Seit 2025 kann der Nachweis in Textform (§ 126b BGB) elektronisch übermittelt werden, wenn das Dokument zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist und der Arbeitgeber zur Empfangsbestätigung auffordert. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber die Papierfassung nachreichen. Ausgenommen sind Branchen nach § 2a SchwarzArbG.
Warum es die Regel gab
Beschäftigte sollen ihre Arbeitsbedingungen dauerhaft und nachweisbar kennen (Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152).
Für und wider
Deutschland hatte 2022 strenger umgesetzt als die Richtlinie verlangte; die Rückkehr zur elektronischen Übermittlung beseitigt Papierpflicht ohne Schutzverlust.
Entlastung
BEG IV insgesamt: rund 944,4 Mio. € Entlastung pro Jahr für die Wirtschaft (BT-Drs. 20/11306); ein Einzelwert für diese Maßnahme ist nicht ausgewiesen.

Quelle: § 2 NachwG – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz · hib 304/2024: Regierungsentwurf BEG IV

Ausgemustert 05vereinfacht seit 01.01.2025

Arbeitszeugnis darf elektronisch erteilt werden

§ 109 Abs. 3 GewO
Alter Zustand: „Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“ – Neu: „Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.“
Was jetzt gilt
Mit Einwilligung des Arbeitnehmers darf das Arbeitszeugnis seit 2025 in elektronischer Form (qualifizierte elektronische Signatur, § 126a BGB) erteilt werden. Ohne Einwilligung bleibt es beim Papierzeugnis mit Unterschrift.
Warum es die Regel gab
Das Papierzeugnis sollte Echtheit und Beweiswert sichern, weil es für Bewerbungen zentral ist.
Für und wider
Bewerbungen laufen heute fast ausschließlich digital; ein elektronisch signiertes Zeugnis ist fälschungssicherer als ein eingescannter Ausdruck.
Entlastung
BEG IV insgesamt: rund 944,4 Mio. € Entlastung pro Jahr für die Wirtschaft (BT-Drs. 20/11306); ein Einzelwert für diese Maßnahme ist nicht ausgewiesen.

Quelle: § 109 GewO – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BGBl. 2024 I Nr. 323 – Viertes Bürokratieentlastungsgesetz · ADVANT Beiten: Arbeitsrechtliche Änderungen ab 1. Januar 2025 – BEG IV verkündet

Ausgemustert 06vereinfacht seit 29.05.2026

Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 statt 20 Beschäftigten

§ 22 Abs. 1 SGB VII
Alter Zustand: „In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte … zu bestellen.“
Was jetzt gilt
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt jetzt grundsätzlich erst ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten bleibt sie nur bestehen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt; in Betrieben unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter.
Warum es die Regel gab
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber ehrenamtlich beim Arbeitsschutz im Betrieb.
Für und wider
Gewerkschaften und BG Bau kritisierten eine Schwächung des Arbeitsschutzes; Arbeitgeber hielten die bisherige starre Zahl für reine Formalpflicht, weil die Verantwortung beim Unternehmer liegt.
Entlastung
Laut Bundesregierung entfallen rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte; Entlastung mindestens 135 Mio. Euro (BT-Drs. 21/7200, Maßnahme Nr. 14).

Quelle: § 22 SGB VII – geltende Fassung (gesetze-im-internet.de) · BT-Drs. 21/7200 – Zweiter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau (16.07.2026) · hib 148/2026: Anhörung zu Sicherheitsbeauftragten (BT-Drs. 21/3204) · Haufe Gesetzesradar: Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Stand 20.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise