Abgeordnete sollen unabhängig sein, auch von der Frage, wovon sie nach dem Mandat leben. Das Grundgesetz gibt ihnen deshalb in Art. 48 Abs. 3 einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Daraus leitet der Bundestag auch eine eigene Altersversorgung ab. Wie sie aussieht, beschließen die Abgeordneten selbst, im Abgeordnetengesetz.
Die Ausstellung stellt die Regeln und Zahlen zusammen und vergleicht sie mit der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung. Grundlage sind vor allem das Abgeordnetengesetz, die Angaben des Bundestages und ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Juni 2026. Wo wir selbst gerechnet haben, steht die Formel dabei.
Was ein Abgeordneter bekommt
Zahl 01
11.833,47 Euro im Monat
§ 11 AbgG, BT-Drs. 21/440
So hoch ist die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2025. Sie steigt jedes Jahr zum 1. Juli automatisch im Gleichschritt mit den Bruttolöhnen, gemessen am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht.
Quelle: Deutscher Bundestag: Entschädigung der Abgeordneten · BT-Drs. 21/440
Zahl 02
2026 einmal ausgesetzt
BT-Drs. 21/6330
Zum 1. Juli 2026 wären es 12.330,48 Euro geworden, ein Plus von 4,2 Prozent. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag einstimmig beschlossen, diese Erhöhung auszusetzen; begründet wurde das unter anderem mit der Wirtschafts- und Haushaltslage. Der Juli wurde noch mit dem höheren Betrag ausgezahlt und im August verrechnet. Seit September gelten wieder 11.833,47 Euro, die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen.
Quelle: BT-Drs. 21/6330 · Deutscher Bundestag, 10.07.2026
Zahl 03
5.467,27 Euro Kostenpauschale, steuerfrei
§ 12 Abs. 2 AbgG
Dazu kommt eine monatliche Pauschale für Wahlkreisbüro, Zweitwohnung in Berlin, Fahrten und Repräsentation. Belege muss niemand vorlegen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass Beträge, die nicht ausgegeben werden, faktisch zu steuerfreiem Einkommen werden, und fordert einen Einzelnachweis wie bei Arbeitnehmern.
Quelle: Deutscher Bundestag: Amtsausstattung · Bund der Steuerzahler
Zahl 04
Bis zu 27.396 Euro für Mitarbeiter
§ 12 Abs. 3 AbgG
Für Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreis stehen bis zu 27.396 Euro im Monat zur Verfügung. Das Geld geht nicht an die Abgeordneten, sondern direkt an die Beschäftigten. Verwandte und Ehepartner dürfen nicht auf Kosten des Bundes angestellt werden. Hinzu kommen ein Büro im Bundestag, eine Freifahrkarte der Bahn und die Erstattung von Inlandsflügen für das Mandat.
Quelle: Deutscher Bundestag: Mitarbeiter · Deutscher Bundestag: Amtsausstattung
Zahl 05
Bis zu 18 Monate Übergangsgeld
§ 18 AbgG
Wer ausscheidet, bekommt für jedes Jahr im Bundestag einen Monat lang die volle Entschädigung weiter, höchstens 18 Monate, also bis zu rund 213.000 Euro. Ab dem zweiten Monat werden andere Einkünfte angerechnet. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Begrenzung auf zwölf Monate.
Quelle: § 18 AbgG · Bund der Steuerzahler
Die Altersversorgung
Regel 01
2,5 Prozent für jedes Jahr
§§ 19, 20 AbgG
Für jedes Jahr im Bundestag gibt es eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Der Anspruch entsteht schon nach einem Jahr Mitgliedschaft. Höchstens sind es 65 Prozent, erreicht nach 26 Jahren. Gezahlt wird ab 67, auf Antrag ab 63 mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat.
Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, WD 6 - 3000 - 040/26 · Abgeordnetengesetz
Regel 02
Keine eigenen Beiträge
Finanzierung aus dem Bundeshaushalt
Abgeordnete zahlen für diese Versorgung nichts ein. Sie wird vollständig aus Steuergeld bezahlt, wenn der Anspruch fällig wird. Die Versorgung steigt mit jeder Erhöhung der Entschädigung mit.
Quelle: Bund der Steuerzahler · BT-Drs. 21/2708
Regel 03
Rund 51 Millionen Euro im Jahr
Kosten für den Bund
Für die Altersentschädigung ehemaliger Abgeordneter hat der Bund 2023 rund 51,4 Millionen Euro ausgegeben, 2022 waren es 47,8 Millionen. Die Zahlen stammen aus der Haushaltsrechnung, zitiert in einem Antrag der AfD-Fraktion; eine aktuellere Zahl und die Zahl der Empfänger haben wir nicht gefunden.
Quelle: BT-Drs. 21/958
| Zeit im Bundestag | Satz | Pension im Monat |
|---|
| 1 Jahr | 2,5 % | 295,84 € |
| 4 Jahre, eine Wahlperiode | 10 % | 1.183,35 € |
| 8 Jahre | 20 % | 2.366,69 € |
| 26 Jahre, Höchstsatz | 65 % | 7.691,76 € |
Eigene Rechnung: Jahre × 2,5 % × 11.833,47 €, Stand 01.09.2026, brutto.
Im Vergleich
Vergleich 01
Fast 28 Jahre arbeiten für eine Wahlperiode
WD 6 - 3000 - 040/26
Ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst bringt in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Juli 2026 eine Monatsrente von 42,52 Euro. Ein Jahr Bundestag bringt 295,84 Euro, also fast siebenmal so viel. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben ausgerechnet: Vier Jahre Mitgliedschaft entsprechen rund 27,8 Jahren Beitragszahlung eines Durchschnittsverdieners.
Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
Vergleich 02
Die Standardrente nach sechseinhalb Jahren
Eigene Rechnung
Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst beträgt seit Juli 2026 1.913,40 Euro brutto (45 × 42,52 Euro). Ein Abgeordneter erreicht diesen Betrag nach rund sechseinhalb Jahren im Bundestag (1.913,40 ÷ 295,84). Ein Arbeitnehmer, der für die Rente aus einer Wahlperiode einzahlen müsste, käme mit Arbeitgeberanteil über die Jahre grob gerechnet auf rund 270.000 Euro Beiträge (heutige Werte, ohne Lohnentwicklung).
Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste
Vergleich 03
Beamte: 1,79375 Prozent pro Jahr
§ 14 BeamtVG
Ein Bundesbeamter erwirbt je Dienstjahr 1,79375 Prozent seiner letzten Bezüge, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Auch Beamte zahlen keine eigenen Beiträge; ihre Besoldung ist dafür nach herrschender Auffassung entsprechend niedriger bemessen. Der Abgeordnete erhält mit 2,5 Prozent pro Jahr deutlich mehr und erreicht seinen Höchstsatz nach 26 statt 40 Jahren.
Quelle: § 14 BeamtVG
Vergleich 04
Minister: nach vier Jahren 27,74 Prozent
§ 15 BMinG
Bundesminister haben nach mindestens vier Jahren im Amt Anspruch auf ein Ruhegehalt von 27,74 Prozent ihres Amtsgehalts, für jedes weitere Jahr kommen rund 2,4 Prozentpunkte hinzu, bis höchstens 71,75 Prozent. Dieser Anspruch kann neben eine Abgeordnetenversorgung treten; das Abgeordnetengesetz enthält dafür Anrechnungsregeln.
Quelle: Bundesministergesetz
Zur Einordnung
Zur Einordnung gehört auch: Die Versorgung ist brutto und voll steuerpflichtig, Kranken- und Pflegeversicherung kommen extra hinzu. Während des Mandats zahlen Abgeordnete in der Regel nicht in die Rentenversicherung ein, ihnen fehlen also diese Jahre in ihrer gesetzlichen Rente. Die gesetzliche Rente ist zudem als Teilsicherung gedacht, die viele Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente ergänzen. Und ein Mandat ist ein Amt auf Zeit mit ungewisser Wiederwahl.
Die Unionsfraktion verweist in der Debatte auf den verfassungsrechtlichen Status des Mandats: Die Entschädigung müsse die Unabhängigkeit auch für die Zeit danach sichern. Das erklärt, warum es eine eigene Versorgung gibt. Wie hoch sie sein muss, ergibt sich daraus nicht.
Reform? Bisher nicht
Stand 01
Zwei Anträge, keine Entscheidung
BT-Drs. 21/958 und 21/2708
In dieser Wahlperiode liegen zwei Anträge vor, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen: einer der AfD-Fraktion mit einem Bausteinmodell und einer der Linken, der den Wechsel ab 2029 vorsieht. Beide wurden im Herbst 2025 an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Eine Entscheidung haben wir nicht gefunden. Die SPD verweist auf eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, die Grünen auf eine breitere Einnahmebasis der Rentenkasse.
Quelle: Deutscher Bundestag, 08.10.2025 · Deutscher Bundestag, 14.11.2025
Stand 02
Im Koalitionsvertrag: nichts
Koalitionsvertrag 2025
Nach einer Auswertung der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen enthält der Koalitionsvertrag von 2025 keine Aussage zur Reform der Abgeordnetenversorgung. 2013 hatte eine unabhängige Kommission des Bundestages Vorschläge gemacht; 2014 setzte der Bundestag einen Teil davon um und senkte etwa den Höchstsatz. Das von einer Minderheit der Kommission vorgeschlagene Modell mit eigenen Beiträgen und der gesetzlichen Rente als Baustein wurde nicht übernommen.
Quelle: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
Stand 03
Es geht auch anders: die Länder
NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen hat 2005 für seine Landtagsabgeordneten ein eigenes Versorgungswerk eingeführt, in das Beiträge eingezahlt und angelegt werden; Brandenburg ist 2014 beigetreten. Die Abgeordneten erhalten dafür eine höhere, versteuerte Entschädigung und sorgen über das Versorgungswerk selbst vor. Schleswig-Holstein stellte 2007 auf Eigenvorsorge um. Ganz unumstritten ist das nicht: Dort hielt eine Kommission 2019 ein abgespecktes Pensionsmodell für besser.
Quelle: Landtag Brandenburg: Versorgungswerk · Landtag Schleswig-Holstein, Drs. 19/1571
Unsere Einschätzung
Die Fakten oben sind belegt. Was wir daraus schließen, steht hier, und es ist ausdrücklich unsere Meinung.
Vier Jahre Bundestag gleich 28 Jahre Arbeit. Gerecht
?
Meinung
Eine eigene Versorgung ja, aber nicht siebenmal so großzügig.
Dass Abgeordnete für die Zeit nach dem Mandat abgesichert sein sollen, ist richtig. Warum ein Jahr im Bundestag dafür fast siebenmal so viel bringen muss wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittslohn, erklärt das nicht.
Meinung
Wer die Regeln macht, sollte sie nicht für sich selbst machen.
Kaum ein Arbeitnehmer könnte sich seine Altersversorgung selbst genehmigen. Abgeordnete können es, und sie haben es so getan, dass eine Wahlperiode so viel bringt wie fast 28 Arbeitsjahre. Das ist rechtlich zulässig. Es ist aber genau die Art von Regel, die das Vertrauen in Politik beschädigt.
Meinung
Die Aussetzung 2026 war richtig, aber ein Signal ist keine Reform.
Auf eine Erhöhung einmal zu verzichten, kostet die Abgeordneten wenig und ändert am System nichts. Der Bundestag hat 2014 an einzelnen Stellschrauben gedreht, den Wechsel zu einer beitragsfinanzierten Versorgung aber nie gewagt. Einige Länder zeigen seit 20 Jahren, dass es auch anders geht.
Meinung
Wer über die Rente entscheidet, sollte sie selbst spüren.
Die Rentenpolitik der kommenden Jahre wird Einschnitte bringen. Abgeordnete, die selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, hätten ein eigenes Interesse daran, dass sie funktioniert.
Was sich ändern müsste
Vier Forderungen
- Abgeordnete zahlen künftig selbst in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk ein, mit entsprechend höherer, versteuerter Entschädigung; erworbene Ansprüche bleiben geschützt.
- Das Übergangsgeld wird auf zwölf Monate begrenzt.
- Die Kostenpauschale wird nur noch gegen Nachweis erstattet.
- Über Entschädigung und Versorgung entscheidet eine unabhängige Kommission, deren Vorschlag der Bundestag nur annehmen oder ablehnen kann.
Selbst nachfragen
Drei Fragen an Ihren Wahlkreisabgeordneten.
- Warum soll ein Jahr im Bundestag siebenmal so viel Rente bringen wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittslohn?
- Warum zahlen Bundestagsabgeordnete bis heute nicht selbst für ihre Altersversorgung ein, obwohl einzelne Länder seit 2005 beitragsfinanzierte Modelle haben?
- Wie stehen Sie zu den Anträgen, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, und wie werden Sie abstimmen?
Wie Sie Ihren Abgeordneten wirksam anschreiben, erklärt Mitreden.
Stand 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise Beträge brutto. Eigene Rechnungen sind als solche gekennzeichnet. Wir bewerten Regeln, nicht einzelne Abgeordnete.