Generation City
Amtsschimmel Paragrafen-Museum

Sonderausstellung · Stand 26.10.2026

Die Abgeordneten-Pension

Vier Jahre im Bundestag bringen einen Anspruch auf rund 1.183 Euro Altersversorgung im Monat. Eigene Beiträge zahlen Abgeordnete dafür nicht. Ein Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst muss für dieselbe Rente fast 28 Jahre einzahlen.

Abgeordnete sollen unabhängig sein, auch von der Frage, wovon sie nach dem Mandat leben. Das Grundgesetz gibt ihnen deshalb in Art. 48 Abs. 3 einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Daraus leitet der Bundestag auch eine eigene Altersversorgung ab. Wie sie aussieht, beschließen die Abgeordneten selbst, im Abgeordnetengesetz.

Die Ausstellung stellt die Regeln und Zahlen zusammen und vergleicht sie mit der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung. Grundlage sind vor allem das Abgeordnetengesetz, die Angaben des Bundestages und ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Juni 2026. Wo wir selbst gerechnet haben, steht die Formel dabei.

Was ein Abgeordneter bekommt

Zahl 01

11.833,47 Euro im Monat

§ 11 AbgG, BT-Drs. 21/440

So hoch ist die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2025. Sie steigt jedes Jahr zum 1. Juli automatisch im Gleichschritt mit den Bruttolöhnen, gemessen am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht.

Quelle: Deutscher Bundestag: Entschädigung der Abgeordneten · BT-Drs. 21/440

Zahl 02

2026 einmal ausgesetzt

BT-Drs. 21/6330

Zum 1. Juli 2026 wären es 12.330,48 Euro geworden, ein Plus von 4,2 Prozent. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag einstimmig beschlossen, diese Erhöhung auszusetzen; begründet wurde das unter anderem mit der Wirtschafts- und Haushaltslage. Der Juli wurde noch mit dem höheren Betrag ausgezahlt und im August verrechnet. Seit September gelten wieder 11.833,47 Euro, die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen.

Quelle: BT-Drs. 21/6330 · Deutscher Bundestag, 10.07.2026

Zahl 03

5.467,27 Euro Kostenpauschale, steuerfrei

§ 12 Abs. 2 AbgG

Dazu kommt eine monatliche Pauschale für Wahlkreisbüro, Zweitwohnung in Berlin, Fahrten und Repräsentation. Belege muss niemand vorlegen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass Beträge, die nicht ausgegeben werden, faktisch zu steuerfreiem Einkommen werden, und fordert einen Einzelnachweis wie bei Arbeitnehmern.

Quelle: Deutscher Bundestag: Amtsausstattung · Bund der Steuerzahler

Zahl 04

Bis zu 27.396 Euro für Mitarbeiter

§ 12 Abs. 3 AbgG

Für Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreis stehen bis zu 27.396 Euro im Monat zur Verfügung. Das Geld geht nicht an die Abgeordneten, sondern direkt an die Beschäftigten. Verwandte und Ehepartner dürfen nicht auf Kosten des Bundes angestellt werden. Hinzu kommen ein Büro im Bundestag, eine Freifahrkarte der Bahn und die Erstattung von Inlandsflügen für das Mandat.

Quelle: Deutscher Bundestag: Mitarbeiter · Deutscher Bundestag: Amtsausstattung

Zahl 05

Bis zu 18 Monate Übergangsgeld

§ 18 AbgG

Wer ausscheidet, bekommt für jedes Jahr im Bundestag einen Monat lang die volle Entschädigung weiter, höchstens 18 Monate, also bis zu rund 213.000 Euro. Ab dem zweiten Monat werden andere Einkünfte angerechnet. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Begrenzung auf zwölf Monate.

Quelle: § 18 AbgG · Bund der Steuerzahler

Die Altersversorgung

Regel 01

2,5 Prozent für jedes Jahr

§§ 19, 20 AbgG

Für jedes Jahr im Bundestag gibt es eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Der Anspruch entsteht schon nach einem Jahr Mitgliedschaft. Höchstens sind es 65 Prozent, erreicht nach 26 Jahren. Gezahlt wird ab 67, auf Antrag ab 63 mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat.

Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, WD 6 - 3000 - 040/26 · Abgeordnetengesetz

Regel 02

Keine eigenen Beiträge

Finanzierung aus dem Bundeshaushalt

Abgeordnete zahlen für diese Versorgung nichts ein. Sie wird vollständig aus Steuergeld bezahlt, wenn der Anspruch fällig wird. Die Versorgung steigt mit jeder Erhöhung der Entschädigung mit.

Quelle: Bund der Steuerzahler · BT-Drs. 21/2708

Regel 03

Rund 51 Millionen Euro im Jahr

Kosten für den Bund

Für die Altersentschädigung ehemaliger Abgeordneter hat der Bund 2023 rund 51,4 Millionen Euro ausgegeben, 2022 waren es 47,8 Millionen. Die Zahlen stammen aus der Haushaltsrechnung, zitiert in einem Antrag der AfD-Fraktion; eine aktuellere Zahl und die Zahl der Empfänger haben wir nicht gefunden.

Quelle: BT-Drs. 21/958

Zeit im BundestagSatzPension im Monat
1 Jahr2,5 %295,84 €
4 Jahre, eine Wahlperiode10 %1.183,35 €
8 Jahre20 %2.366,69 €
26 Jahre, Höchstsatz65 %7.691,76 €

Eigene Rechnung: Jahre × 2,5 % × 11.833,47 €, Stand 01.09.2026, brutto.

Im Vergleich

Vergleich 01

Fast 28 Jahre arbeiten für eine Wahlperiode

WD 6 - 3000 - 040/26

Ein Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst bringt in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Juli 2026 eine Monatsrente von 42,52 Euro. Ein Jahr Bundestag bringt 295,84 Euro, also fast siebenmal so viel. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben ausgerechnet: Vier Jahre Mitgliedschaft entsprechen rund 27,8 Jahren Beitragszahlung eines Durchschnittsverdieners.

Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste

Vergleich 02

Die Standardrente nach sechseinhalb Jahren

Eigene Rechnung

Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst beträgt seit Juli 2026 1.913,40 Euro brutto (45 × 42,52 Euro). Ein Abgeordneter erreicht diesen Betrag nach rund sechseinhalb Jahren im Bundestag (1.913,40 ÷ 295,84). Ein Arbeitnehmer, der für die Rente aus einer Wahlperiode einzahlen müsste, käme mit Arbeitgeberanteil über die Jahre grob gerechnet auf rund 270.000 Euro Beiträge (heutige Werte, ohne Lohnentwicklung).

Quelle: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste

Vergleich 03

Beamte: 1,79375 Prozent pro Jahr

§ 14 BeamtVG

Ein Bundesbeamter erwirbt je Dienstjahr 1,79375 Prozent seiner letzten Bezüge, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Auch Beamte zahlen keine eigenen Beiträge; ihre Besoldung ist dafür nach herrschender Auffassung entsprechend niedriger bemessen. Der Abgeordnete erhält mit 2,5 Prozent pro Jahr deutlich mehr und erreicht seinen Höchstsatz nach 26 statt 40 Jahren.

Quelle: § 14 BeamtVG

Vergleich 04

Minister: nach vier Jahren 27,74 Prozent

§ 15 BMinG

Bundesminister haben nach mindestens vier Jahren im Amt Anspruch auf ein Ruhegehalt von 27,74 Prozent ihres Amtsgehalts, für jedes weitere Jahr kommen rund 2,4 Prozentpunkte hinzu, bis höchstens 71,75 Prozent. Dieser Anspruch kann neben eine Abgeordnetenversorgung treten; das Abgeordnetengesetz enthält dafür Anrechnungsregeln.

Quelle: Bundesministergesetz

Zur Einordnung

Zur Einordnung gehört auch: Die Versorgung ist brutto und voll steuerpflichtig, Kranken- und Pflegeversicherung kommen extra hinzu. Während des Mandats zahlen Abgeordnete in der Regel nicht in die Rentenversicherung ein, ihnen fehlen also diese Jahre in ihrer gesetzlichen Rente. Die gesetzliche Rente ist zudem als Teilsicherung gedacht, die viele Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente ergänzen. Und ein Mandat ist ein Amt auf Zeit mit ungewisser Wiederwahl.

Die Unionsfraktion verweist in der Debatte auf den verfassungsrechtlichen Status des Mandats: Die Entschädigung müsse die Unabhängigkeit auch für die Zeit danach sichern. Das erklärt, warum es eine eigene Versorgung gibt. Wie hoch sie sein muss, ergibt sich daraus nicht.

Reform? Bisher nicht

Stand 01

Zwei Anträge, keine Entscheidung

BT-Drs. 21/958 und 21/2708

In dieser Wahlperiode liegen zwei Anträge vor, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen: einer der AfD-Fraktion mit einem Bausteinmodell und einer der Linken, der den Wechsel ab 2029 vorsieht. Beide wurden im Herbst 2025 an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Eine Entscheidung haben wir nicht gefunden. Die SPD verweist auf eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, die Grünen auf eine breitere Einnahmebasis der Rentenkasse.

Quelle: Deutscher Bundestag, 08.10.2025 · Deutscher Bundestag, 14.11.2025

Stand 02

Im Koalitionsvertrag: nichts

Koalitionsvertrag 2025

Nach einer Auswertung der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen enthält der Koalitionsvertrag von 2025 keine Aussage zur Reform der Abgeordnetenversorgung. 2013 hatte eine unabhängige Kommission des Bundestages Vorschläge gemacht; 2014 setzte der Bundestag einen Teil davon um und senkte etwa den Höchstsatz. Das von einer Minderheit der Kommission vorgeschlagene Modell mit eigenen Beiträgen und der gesetzlichen Rente als Baustein wurde nicht übernommen.

Quelle: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

Stand 03

Es geht auch anders: die Länder

NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein

Nordrhein-Westfalen hat 2005 für seine Landtagsabgeordneten ein eigenes Versorgungswerk eingeführt, in das Beiträge eingezahlt und angelegt werden; Brandenburg ist 2014 beigetreten. Die Abgeordneten erhalten dafür eine höhere, versteuerte Entschädigung und sorgen über das Versorgungswerk selbst vor. Schleswig-Holstein stellte 2007 auf Eigenvorsorge um. Ganz unumstritten ist das nicht: Dort hielt eine Kommission 2019 ein abgespecktes Pensionsmodell für besser.

Quelle: Landtag Brandenburg: Versorgungswerk · Landtag Schleswig-Holstein, Drs. 19/1571

Unsere Einschätzung

Die Fakten oben sind belegt. Was wir daraus schließen, steht hier, und es ist ausdrücklich unsere Meinung.

Vier Jahre Bundestag gleich 28 Jahre Arbeit. Gerecht

Meinung

Eine eigene Versorgung ja, aber nicht siebenmal so großzügig.

Dass Abgeordnete für die Zeit nach dem Mandat abgesichert sein sollen, ist richtig. Warum ein Jahr im Bundestag dafür fast siebenmal so viel bringen muss wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittslohn, erklärt das nicht.

Meinung

Wer die Regeln macht, sollte sie nicht für sich selbst machen.

Kaum ein Arbeitnehmer könnte sich seine Altersversorgung selbst genehmigen. Abgeordnete können es, und sie haben es so getan, dass eine Wahlperiode so viel bringt wie fast 28 Arbeitsjahre. Das ist rechtlich zulässig. Es ist aber genau die Art von Regel, die das Vertrauen in Politik beschädigt.

Meinung

Die Aussetzung 2026 war richtig, aber ein Signal ist keine Reform.

Auf eine Erhöhung einmal zu verzichten, kostet die Abgeordneten wenig und ändert am System nichts. Der Bundestag hat 2014 an einzelnen Stellschrauben gedreht, den Wechsel zu einer beitragsfinanzierten Versorgung aber nie gewagt. Einige Länder zeigen seit 20 Jahren, dass es auch anders geht.

Meinung

Wer über die Rente entscheidet, sollte sie selbst spüren.

Die Rentenpolitik der kommenden Jahre wird Einschnitte bringen. Abgeordnete, die selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, hätten ein eigenes Interesse daran, dass sie funktioniert.

Was sich ändern müsste

Vier Forderungen

  1. Abgeordnete zahlen künftig selbst in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk ein, mit entsprechend höherer, versteuerter Entschädigung; erworbene Ansprüche bleiben geschützt.
  2. Das Übergangsgeld wird auf zwölf Monate begrenzt.
  3. Die Kostenpauschale wird nur noch gegen Nachweis erstattet.
  4. Über Entschädigung und Versorgung entscheidet eine unabhängige Kommission, deren Vorschlag der Bundestag nur annehmen oder ablehnen kann.

Selbst nachfragen

Drei Fragen an Ihren Wahlkreisabgeordneten.

  • Warum soll ein Jahr im Bundestag siebenmal so viel Rente bringen wie ein Jahr Arbeit mit Durchschnittslohn?
  • Warum zahlen Bundestagsabgeordnete bis heute nicht selbst für ihre Altersversorgung ein, obwohl einzelne Länder seit 2005 beitragsfinanzierte Modelle haben?
  • Wie stehen Sie zu den Anträgen, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, und wie werden Sie abstimmen?

Wie Sie Ihren Abgeordneten wirksam anschreiben, erklärt Mitreden.

Stand 26.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise Beträge brutto. Eigene Rechnungen sind als solche gekennzeichnet. Wir bewerten Regeln, nicht einzelne Abgeordnete.