Generation City
Amtsschimmel Paragrafen-Museum

Sonderausstellung · Stand 22.10.2026

Berater statt Beamte?

Ministerien beschäftigen Tausende Fachleute: Juristinnen, Ökonomen, Ingenieure, IT-Spezialisten. Trotzdem geben die Bundesministerien jedes Jahr Hunderte Millionen Euro für externe Beratung aus, oft an internationale Beratungs- und Prüfungskonzerne. Warum eigentlich?

Es gibt gute Gründe, sich gelegentlich Rat von außen zu holen: für eine Aufgabe, die nur einmal anfällt und für die sich keine Dauerstelle lohnt, für Spezialwissen, das in der Verwaltung fehlt, oder für einen unabhängigen Blick auf die eigene Organisation. Die Bundeshaushaltsordnung verlangt dafür eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die genau das belegen soll.

Problematisch wird es, wenn Berater dauerhaft Aufgaben übernehmen, die zum Kern eines Ministeriums gehören: Projekte steuern, Entscheidungen vorbereiten, Gesetze mitschreiben. Dann wandert Wissen aus dem Haus, die Verwaltung wird abhängig, und der Steuerzahler zahlt Tagessätze, die weit über den Kosten eigener Beschäftigter liegen. Der Bundesrechnungshof weist seit mehr als zehn Jahren auf genau dieses Risiko hin.

Die Sonderausstellung stellt zusammen, was öffentlich belegt ist: Zahlen, Begründungen der Ministerien, Befunde der Rechnungsprüfer und die Rechtslage. Jede Angabe hat eine Quelle. Wo Zahlen nur aus Medienberichten stammen, steht das dabei.

Was es kostet

Zahl 01

Rund 239 Millionen Euro im Jahr 2023

Bericht des BMF an den Haushaltsausschuss

Laut dem jährlichen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss gaben die Bundesministerien 2023 rund 239,4 Mio. € für externe Beratung aus, verteilt auf 816 Verträge. 2022 waren es rund 185,6 Mio. € bei 765 Verträgen. An der Spitze lagen 2023 das Innenministerium mit 59,7 Mio. € und das Finanzministerium mit 38,2 Mio. €. Der Bericht ist keine öffentliche Drucksache; bekannt wurde er über Presseberichte und über FragDenStaat, das die Berichte 2017 bis 2023 veröffentlicht hat.

Quelle: epd über den BMF-Bericht, 30.11.2024 · FragDenStaat: Beraterberichte

Zahl 02

2024: laut Medienberichten rund 182 Millionen Euro

Sekundärquelle, Bericht nicht öffentlich

Für 2024 nennen Medienberichte über den BMF-Bericht vom Dezember 2025 rund 182 Mio. €, Spitzenreiter sei das Verkehrsministerium mit gut 36 Mio. € gewesen. Der Bericht selbst ist nicht veröffentlicht, die Zahl ließ sich deshalb nicht an der Quelle prüfen. Eine Gesamtsumme für 2025 lag zum Stand dieser Seite noch nicht vor; die Bundesregierung verweist in Antworten auf Anfragen auf den kommenden Jahresbericht.

Quelle: Medienbericht vom 18.12.2025 · BT-Drs. 21/3992

Zahl 03

Was als Beratung zählt, ist Definitionssache

Vergleichbarkeit der Zahlen

Die Summen hängen stark davon ab, was mitgezählt wird. Für 2020 nennt der Beraterbericht 172 Mio. €, eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage dagegen 433,5 Mio. €; für „Beratungs-, Unterstützungs- und sonstige Leistungen Externer“ insgesamt nannte die Bundesregierung sogar 524 Mio. €. Der Bundesrechnungshof kritisierte 2021, dass das Finanzministerium den Begriff enger fassen wollte und etwa Rechtsberatung, Gutachten und IT-Dienstleistungen ausnehmen wollte.

Quelle: FragDenStaat, 17.06.2021, mit BRH-Bericht · FragDenStaat: Beraterberichte

Zahl 04

642.200 Beratungsstunden in einem Jahr

BT-Drs. 20/7556

Auf eine Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung 2023 mit, dass 2022 rund 642.200 Beratungsstunden angefallen sind, im Durchschnitt zu 156,93 € je Stunde; im Verteidigungsministerium lagen die Höchstsätze im mittleren dreistelligen Bereich. Die Ausgaben je Jahr und Ressort konnte sie nach eigenen Angaben „mangels gesicherter Datenbasis“ nicht beziffern.

Quelle: BT-Drs. 20/7556

Zahl 05

Die größten Einzelaufträge

Beraterbericht 2023, Vertragsvolumen

Zu den größten Posten im Bericht für 2023 gehörten die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur beim Verkehrsministerium (50,5 Mio. €), ein Auftrag des Gesundheitsministeriums an Deloitte zur Corona-Beschaffung (16,96 Mio. €), die IPv6-Umstellung im Verkehrsministerium (14,97 Mio. €, Auftragnehmer nicht genannt) und ein Auftrag des Wirtschaftsministeriums an PwC zu schwimmenden LNG-Terminals (10,5 Mio. €). Bei etwa einem Fünftel der Projekte fehlte 2023 der Name des Auftragnehmers.

Quelle: FragDenStaat: Datenbank Beraterberichte

Wie Ministerien es begründen

Begründung 01

„Hohe Auslastung“

BT-Drs. 21/3817, 21/6506

Interne Expertise stehe „aufgrund hoher Auslastung“ nicht zur Verfügung, heißt es etwa im Justizministerium zu einem Software-Projekt. Externe Berater würden einzelfallbezogen und bedarfsorientiert eingesetzt, vor allem für punktuelle Aufgaben, für die ein Stellenaufbau unwirtschaftlich wäre.

Quelle: BT-Drs. 21/3817 · BT-Drs. 21/6506

Begründung 02

Verlängerung, weil das Wissen noch nicht übergeben ist

BT-Drs. 21/3992

Vertragsverlängerungen begründet das Innenministerium unter anderem mit Verzögerungen, veränderten Anforderungen oder einer noch nicht abgeschlossenen Wissensübertragung an das eigene Personal. Messbare Kennzahlen für den Erfolg waren in vielen Fällen nicht festgelegt.

Quelle: BT-Drs. 21/3992

Begründung 03

Personalmangel

Bundesrechnungshof 2013

Schon 2013 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass fehlendes eigenes Personal ein wesentlicher Grund für den Einsatz Externer ist. Das ist nachvollziehbar, wirft aber eine Frage auf: Wäre es auf Dauer nicht günstiger, die Stellen selbst zu besetzen?

Quelle: BRH-Bericht 13.06.2013

Begründung 04

Abruf aus dem Rahmenvertrag

Vergabepraxis

Ein großer Teil der Aufträge wird nicht einzeln ausgeschrieben, sondern aus zentralen Rahmenverträgen abgerufen. Der Bundesrechnungshof fand 2016 Rahmenverträge mit vagen Leistungsbeschreibungen, ohne Mengenobergrenzen und mit Einzelabrufen über die Laufzeit hinaus.

Quelle: BRH-Bericht 26.10.2016

Was die Prüfer sagen

Befund 01

2016: Mindestens doppelt so viel wie gemeldet

Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO

Die tatsächlichen Ausgaben 2013 lagen nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs mindestens doppelt so hoch wie die gemeldeten 32,9 Mio. €. Fast zwei Drittel gingen an sechs Firmen oder Konsortien, in 25 von 46 Fällen mit bekannten Vergabedaten wurde eng oder ohne Wettbewerb vergeben. Der Rechnungshof warnte, Berater könnten schleichend Steuerungsaufgaben übernehmen, und empfahl, Daueraufgaben mit eigenem Personal zu erledigen.

Quelle: BRH-Bericht 26.10.2016

Befund 02

2018: Wirtschaftlichkeit nicht belegt

BRH-Prüfung Bundeswehr

Bei der Prüfung externer Dritter in der Bundeswehr fehlten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder waren unzureichend. Das Verteidigungsministerium hielt die Feststellungen im Wesentlichen für zutreffend und zentralisierte daraufhin die Vergabe von Beratungsleistungen.

Quelle: BT-Drs. 19/5646

Befund 03

2019/2020: Untersuchungsausschuss zur Berater-Affäre

BT-Drs. 19/22400

Der Verteidigungsausschuss untersuchte als Untersuchungsausschuss den Umgang mit externer Beratung im Verteidigungsministerium: 17 Sitzungen, 41 Zeugen, 4.720 Aktenordner. Die Mehrheit stellte fest, dass leitende Soldaten und Beamte bei der Beauftragung gegen Regeln verstoßen hatten und ein Beratervertrag vergaberechtswidrig vergeben worden war. Der Ausschuss stieß außerdem auf persönliche Verbindungen zwischen Entscheidungsträgern im Ministerium und der Leitung eines Beratungsunternehmens. Der damaligen Ministerin macht der Bericht keine Vorwürfe. FDP, Linke und Grüne hielten in einem Sondervotum wesentliche Befunde für verharmlost.

Quelle: Bundestag, Textarchiv 2020

Befund 04

2018: Millionen am Vergaberecht vorbei abgerufen?

Vertraulicher BRH-Bericht, Presseberichte

Nach Presseberichten über einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofs vom August 2018 soll das Verteidigungsministerium Beraterleistungen von rund 8 Mio. € für ein IT-Projekt vergaberechtswidrig aus einer Rahmenvereinbarung abgerufen haben, die dafür nicht vorgesehen war. Kritisiert wurde auch, dass Berater teils namentlich angefordert wurden. Der Bericht selbst ist nicht öffentlich.

Quelle: Vergabeblog, 25.09.2018

Befund 05

Gesetze aus der Kanzlei

BT-Drs. 16/14133

Von 2000 bis 2009 haben Externe, etwa Anwaltskanzleien, nach Angaben der Bundesregierung an 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt, allein 2009 in 16 Fällen. Die Honorare des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums dafür wurden als vertraulich eingestuft. Für die Zeit von Ende 2017 bis zum Frühjahr 2020 gab die Bundesregierung an, dass keine Gesetzentwürfe von Kanzleien erstellt wurden; Gutachten werden weiter vergeben, Honorare und Namen bleiben teils als Verschlusssache unter Verschluss.

Quelle: BT-Drs. 16/14133 · BT-Drs. 19/18637

Befund 06

Berater im Lobbyregister

Lobbyregister des Deutschen Bundestages

Auch Gesellschaften großer Beratungsnetzwerke sind im Lobbyregister des Bundestages eingetragen, etwa die EY Consulting GmbH und die EY Strategy & Transactions GmbH. Nach eigenen Angaben sprechen sie gelegentlich mit Vertretern der Bundesregierung und mit Abgeordneten, um mögliche Änderungen bei Regelungsvorhaben zu erläutern; den Aufwand dafür beziffern sie mit null Euro. Dieselben Netzwerke prüfen Unternehmen, beraten Unternehmen und beraten Ministerien.

Quelle: Lobbyregister R007783 (EY Consulting GmbH) · Lobbyregister R007780 (EY Strategy & Transactions GmbH)

Befund 07

2023 und 2025: Strukturelle Defizite, keine Strategie

Bundesrechnungshof

2023 stellte der Bundesrechnungshof strukturelle Defizite bei Steuerung und Erfolgskontrolle fest, etwa fehlende Zielvorgaben und nicht nachvollziehbare Zielerreichung. Nach Berichten über seinen Bericht vom Juni 2025 fehlt weiterhin eine ressortübergreifende Strategie; die Ausgaben seien seit 2020 um 39 % gestiegen, und wesentliche externe IT-Leistungen tauchten in der Berichterstattung gar nicht auf.

Quelle: BT-Drs. 21/6181 · dts-Bericht, 18.06.2025

Wer berät

Viele der großen Auftragnehmer gehören zu internationalen Konzernen und Netzwerken. Die deutschen Gesellschaften sind rechtlich eigenständige GmbHs mit Beschäftigten in Deutschland. Die Dachgesellschaften sitzen aber im Ausland, und dort laufen Marke, Standards und ein Teil der Gewinne zusammen. Eine vollständige Rangliste der größten Auftragnehmer des Bundes veröffentlicht die Bundesregierung nicht.

PwC

Dachgesellschaft

Netzwerk unter der PricewaterhouseCoopers International Limited, London

Beispiel aus öffentlichen Quellen

Aufträge u. a. im Innenministerium (IPv6, 7,9 Mio. €) und im Wirtschaftsministerium (LNG-Terminals, 10,5 Mio. €)

Quelle: PwC: Netzwerkstruktur · BT-Drs. 21/3992

KPMG

Dachgesellschaft

Netzwerk unter der KPMG International Limited, London

Beispiel aus öffentlichen Quellen

Aufträge u. a. für die Aktendigitalisierung im BAMF (4,76 Mio. €)

Quelle: KPMG: Governance · BT-Drs. 21/3992

Deloitte

Dachgesellschaft

Netzwerk unter der Deloitte Touche Tohmatsu Limited, London

Beispiel aus öffentlichen Quellen

Auftrag des Gesundheitsministeriums zur Corona-Beschaffung (16,96 Mio. €)

Quelle: UK Companies House 07271800 · FragDenStaat: Datenbank

EY

Dachgesellschaft

Netzwerk unter der Ernst & Young Global Limited, London

Beispiel aus öffentlichen Quellen

In den geprüften Bundesdrucksachen keine Beträge gefunden

Quelle: UK Companies House 04328808

Accenture

Dachgesellschaft

Accenture plc, irische Gesellschaft mit Hauptverwaltung in Dublin

Beispiel aus öffentlichen Quellen

In Bayern vier Aufträge der Staatsregierung 2020 bis 2024

Quelle: Accenture plc, Form 10-K

PD – Berater der öffentlichen Hand

Dachgesellschaft

Gehört Bund, Ländern und Kommunen, der Bund hält knapp 80 %

Beispiel aus öffentlichen Quellen

Inhouse-Vergabe ohne Ausschreibung möglich; 2022 u. a. 73,6 Mio. € vom Innenministerium

Quelle: BT-Drs. 19/24824 · BT-Drs. 20/7556

Dass ein Konzern international aufgestellt ist, ist für sich kein Vorwurf. Die Frage ist eine andere: Wenn dieselben wenigen Netzwerke über Jahre die Strategie von Ministerien mitgestalten, Unternehmen prüfen und zugleich Regierungen beraten, entsteht eine Nähe, die man kennen sollte. Der Bundesrechnungshof spricht von Anbieterkonzentration und Abhängigkeit.

Und in Bayern?

Bayern 01

Rund 46 Millionen Euro in fünf Jahren

LT-Drs. 19/7380

Die Bayerische Staatsregierung vergab von 2020 bis 2024 laut Antwort auf eine Schriftliche Anfrage 157 Beratungsaufträge mit zusammen rund 46 Mio. € netto, 95 davon freihändig. Beträge je Auftragnehmer nannte sie nicht und berief sich auf Betriebsgeheimnisse und Datenschutz; zu Kostensteigerungen über 5 % gab es wegen „unverhältnismäßigen Aufwands“ keine Auskunft. Häufigste Auftragnehmer waren Kanzleien und IT-Firmen, darunter auch Accenture und Grant Thornton. Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz; Bürger können aber nach Art. 39 BayDSG Auskunft verlangen.

Quelle: Bayerischer Landtag, Drs. 19/7380 · Bayerischer Landtag, Drs. 18/17604

Was gilt

Regel 01

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist Pflicht

§ 7 Abs. 2 BHO

„Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.“ Bevor ein Ministerium Berater beauftragt, muss es also prüfen, ob die Leistung mit eigenem Personal günstiger oder ebenso gut zu erbringen wäre. Genau diese Unterlagen kann man anfordern.

Quelle: § 7 BHO

Regel 02

Jeder darf nachfragen

§ 1 IFG, Art. 39 BayDSG

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, ohne Begründung. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei, sonst sind höchstens 500 € fällig, auch bei vielen Einzelfragen zu einem Sachverhalt. Geschäftsgeheimnisse der Firmen, etwa Tagessätze, bleiben in der Regel geschwärzt. In Bayern gilt Art. 39 BayDSG; dort muss man ein berechtigtes Interesse darlegen.

Quelle: IFG · BVerwG, Pressemitteilung 87/2016 (Gebühren) · Art. 39 BayDSG

Unsere Einschätzung

Die Fakten oben sind belegt. Was wir daraus schließen, steht hier, und es ist ausdrücklich unsere Meinung.

Wo hört Beratung auf, wo fängt Lobbyarbeit an

Meinung

Wir zahlen doppelt

Der Steuerzahler finanziert die Fachleute in den Ministerien. Und dann bezahlt er noch einmal Berater für Aufgaben, die zum Kern genau dieser Häuser gehören: Projekte steuern, Entscheidungen vorbereiten, Konzepte schreiben. Zusammen sind das Hunderte Millionen Euro im Jahr, für die niemand eine vollständige öffentliche Rechnung vorlegt.

Meinung

Falsch aufgestellt

Ein Ministerium, das seine Kernaufgaben auf Dauer nicht mit eigenem Personal erledigen kann, ist für diese Aufgaben personell falsch aufgestellt. Das ist keine Kritik an den einzelnen Beschäftigten, die oft unter hoher Last arbeiten, sondern an Personalplanung und Führung. Wer Jahr für Jahr dieselben Lücken mit Beratern stopft, statt sie mit eigenen Fachleuten zu schließen, verschiebt das Problem und zahlt dafür einen Aufschlag.

Meinung

Das Wissen geht mit dem Berater

Am Ende eines Auftrags verlässt das Know-how das Haus. Der Bundesrechnungshof warnt seit mehr als zehn Jahren vor schleichender Abhängigkeit, und die Ministerien selbst verlängern Verträge, weil die Wissensübergabe nicht abgeschlossen ist. Das ist kein Betriebsunfall mehr, das ist ein System.

Meinung

Beide Seiten des Tisches

Dieselben Netzwerke beraten Ministerien bei Vorhaben, prüfen und beraten zugleich die Unternehmen, die von diesen Vorhaben betroffen sind, und stehen mit eigenen Gesellschaften im Lobbyregister. Ob daraus im Einzelfall ein Interessenkonflikt entsteht, lässt sich von außen nicht prüfen, weil Verträge, Auftragnehmer und Begründungen nur lückenhaft veröffentlicht werden. Genau das ist das Problem.

Was sich ändern müsste

Vier Forderungen

  1. Den jährlichen Beraterbericht an den Haushaltsausschuss vollständig veröffentlichen, mit allen Auftragnehmern und Beträgen.
  2. Für jeden Auftrag über 100.000 € die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung öffentlich machen, einschließlich des Vergleichs mit eigenem Personal.
  3. Kernaufgaben wie Gesetzentwürfe, Projektsteuerung und Aufsicht nicht an Externe vergeben.
  4. Beratungsfirmen verpflichten, Mandate offenzulegen, die mit dem Gegenstand ihres Regierungsauftrags zusammenhängen.

Selbst nachfragen

Vier Fragen, die jeder Bürger stellen darf.

  • Warum braucht ein Ministerium mit eigener Fachabteilung für dieselbe Aufgabe externe Berater?
  • Liegt für jeden Auftrag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, und was steht darin zum Vergleich mit eigenem Personal?
  • Wie viele Aufträge laufen seit mehr als zwei Jahren, und wie viele wurden ohne Wettbewerb vergeben?
  • Warum wird der Beraterbericht an den Haushaltsausschuss nicht von sich aus veröffentlicht?

Wie Sie diese Fragen an ein Bundesministerium oder die Bayerische Staatsregierung richten, mit fertigem Antragstext, steht unter Mitmachen. Allgemeines zur Informationsfreiheit erklärt Paragrafen-Judo.

Stand 20.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise Zahlen ohne Primärquelle sind als Medienberichte gekennzeichnet. Wir bewerten Vorschriften und Verfahren, nicht die Arbeit einzelner Beschäftigter oder Unternehmen.