Es gibt gute Gründe, sich gelegentlich Rat von außen zu holen: für eine Aufgabe, die nur einmal anfällt und für die sich keine Dauerstelle lohnt, für Spezialwissen, das in der Verwaltung fehlt, oder für einen unabhängigen Blick auf die eigene Organisation. Die Bundeshaushaltsordnung verlangt dafür eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die genau das belegen soll.
Problematisch wird es, wenn Berater dauerhaft Aufgaben übernehmen, die zum Kern eines Ministeriums gehören: Projekte steuern, Entscheidungen vorbereiten, Gesetze mitschreiben. Dann wandert Wissen aus dem Haus, die Verwaltung wird abhängig, und der Steuerzahler zahlt Tagessätze, die weit über den Kosten eigener Beschäftigter liegen. Der Bundesrechnungshof weist seit mehr als zehn Jahren auf genau dieses Risiko hin.
Die Sonderausstellung stellt zusammen, was öffentlich belegt ist: Zahlen, Begründungen der Ministerien, Befunde der Rechnungsprüfer und die Rechtslage. Jede Angabe hat eine Quelle. Wo Zahlen nur aus Medienberichten stammen, steht das dabei.
Was es kostet
Zahl 01
Rund 239 Millionen Euro im Jahr 2023
Bericht des BMF an den Haushaltsausschuss
Laut dem jährlichen Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss gaben die Bundesministerien 2023 rund 239,4 Mio. € für externe Beratung aus, verteilt auf 816 Verträge. 2022 waren es rund 185,6 Mio. € bei 765 Verträgen. An der Spitze lagen 2023 das Innenministerium mit 59,7 Mio. € und das Finanzministerium mit 38,2 Mio. €. Der Bericht ist keine öffentliche Drucksache; bekannt wurde er über Presseberichte und über FragDenStaat, das die Berichte 2017 bis 2023 veröffentlicht hat.
Quelle: epd über den BMF-Bericht, 30.11.2024 · FragDenStaat: Beraterberichte
Zahl 02
2024: laut Medienberichten rund 182 Millionen Euro
Sekundärquelle, Bericht nicht öffentlich
Für 2024 nennen Medienberichte über den BMF-Bericht vom Dezember 2025 rund 182 Mio. €, Spitzenreiter sei das Verkehrsministerium mit gut 36 Mio. € gewesen. Der Bericht selbst ist nicht veröffentlicht, die Zahl ließ sich deshalb nicht an der Quelle prüfen. Eine Gesamtsumme für 2025 lag zum Stand dieser Seite noch nicht vor; die Bundesregierung verweist in Antworten auf Anfragen auf den kommenden Jahresbericht.
Quelle: Medienbericht vom 18.12.2025 · BT-Drs. 21/3992
Zahl 03
Was als Beratung zählt, ist Definitionssache
Vergleichbarkeit der Zahlen
Die Summen hängen stark davon ab, was mitgezählt wird. Für 2020 nennt der Beraterbericht 172 Mio. €, eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage dagegen 433,5 Mio. €; für „Beratungs-, Unterstützungs- und sonstige Leistungen Externer“ insgesamt nannte die Bundesregierung sogar 524 Mio. €. Der Bundesrechnungshof kritisierte 2021, dass das Finanzministerium den Begriff enger fassen wollte und etwa Rechtsberatung, Gutachten und IT-Dienstleistungen ausnehmen wollte.
Quelle: FragDenStaat, 17.06.2021, mit BRH-Bericht · FragDenStaat: Beraterberichte
Zahl 04
642.200 Beratungsstunden in einem Jahr
BT-Drs. 20/7556
Auf eine Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung 2023 mit, dass 2022 rund 642.200 Beratungsstunden angefallen sind, im Durchschnitt zu 156,93 € je Stunde; im Verteidigungsministerium lagen die Höchstsätze im mittleren dreistelligen Bereich. Die Ausgaben je Jahr und Ressort konnte sie nach eigenen Angaben „mangels gesicherter Datenbasis“ nicht beziffern.
Quelle: BT-Drs. 20/7556
Zahl 05
Die größten Einzelaufträge
Beraterbericht 2023, Vertragsvolumen
Zu den größten Posten im Bericht für 2023 gehörten die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur beim Verkehrsministerium (50,5 Mio. €), ein Auftrag des Gesundheitsministeriums an Deloitte zur Corona-Beschaffung (16,96 Mio. €), die IPv6-Umstellung im Verkehrsministerium (14,97 Mio. €, Auftragnehmer nicht genannt) und ein Auftrag des Wirtschaftsministeriums an PwC zu schwimmenden LNG-Terminals (10,5 Mio. €). Bei etwa einem Fünftel der Projekte fehlte 2023 der Name des Auftragnehmers.
Quelle: FragDenStaat: Datenbank Beraterberichte
Wie Ministerien es begründen
Begründung 01
„Hohe Auslastung“
BT-Drs. 21/3817, 21/6506
Interne Expertise stehe „aufgrund hoher Auslastung“ nicht zur Verfügung, heißt es etwa im Justizministerium zu einem Software-Projekt. Externe Berater würden einzelfallbezogen und bedarfsorientiert eingesetzt, vor allem für punktuelle Aufgaben, für die ein Stellenaufbau unwirtschaftlich wäre.
Quelle: BT-Drs. 21/3817 · BT-Drs. 21/6506
Begründung 02
Verlängerung, weil das Wissen noch nicht übergeben ist
BT-Drs. 21/3992
Vertragsverlängerungen begründet das Innenministerium unter anderem mit Verzögerungen, veränderten Anforderungen oder einer noch nicht abgeschlossenen Wissensübertragung an das eigene Personal. Messbare Kennzahlen für den Erfolg waren in vielen Fällen nicht festgelegt.
Quelle: BT-Drs. 21/3992
Begründung 03
Personalmangel
Bundesrechnungshof 2013
Schon 2013 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass fehlendes eigenes Personal ein wesentlicher Grund für den Einsatz Externer ist. Das ist nachvollziehbar, wirft aber eine Frage auf: Wäre es auf Dauer nicht günstiger, die Stellen selbst zu besetzen?
Quelle: BRH-Bericht 13.06.2013
Begründung 04
Abruf aus dem Rahmenvertrag
Vergabepraxis
Ein großer Teil der Aufträge wird nicht einzeln ausgeschrieben, sondern aus zentralen Rahmenverträgen abgerufen. Der Bundesrechnungshof fand 2016 Rahmenverträge mit vagen Leistungsbeschreibungen, ohne Mengenobergrenzen und mit Einzelabrufen über die Laufzeit hinaus.
Quelle: BRH-Bericht 26.10.2016
Was die Prüfer sagen
Befund 01
2016: Mindestens doppelt so viel wie gemeldet
Bundesrechnungshof, Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO
Die tatsächlichen Ausgaben 2013 lagen nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs mindestens doppelt so hoch wie die gemeldeten 32,9 Mio. €. Fast zwei Drittel gingen an sechs Firmen oder Konsortien, in 25 von 46 Fällen mit bekannten Vergabedaten wurde eng oder ohne Wettbewerb vergeben. Der Rechnungshof warnte, Berater könnten schleichend Steuerungsaufgaben übernehmen, und empfahl, Daueraufgaben mit eigenem Personal zu erledigen.
Quelle: BRH-Bericht 26.10.2016
Befund 02
2018: Wirtschaftlichkeit nicht belegt
BRH-Prüfung Bundeswehr
Bei der Prüfung externer Dritter in der Bundeswehr fehlten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder waren unzureichend. Das Verteidigungsministerium hielt die Feststellungen im Wesentlichen für zutreffend und zentralisierte daraufhin die Vergabe von Beratungsleistungen.
Quelle: BT-Drs. 19/5646
Befund 03
2019/2020: Untersuchungsausschuss zur Berater-Affäre
BT-Drs. 19/22400
Der Verteidigungsausschuss untersuchte als Untersuchungsausschuss den Umgang mit externer Beratung im Verteidigungsministerium: 17 Sitzungen, 41 Zeugen, 4.720 Aktenordner. Die Mehrheit stellte fest, dass leitende Soldaten und Beamte bei der Beauftragung gegen Regeln verstoßen hatten und ein Beratervertrag vergaberechtswidrig vergeben worden war. Der Ausschuss stieß außerdem auf persönliche Verbindungen zwischen Entscheidungsträgern im Ministerium und der Leitung eines Beratungsunternehmens. Der damaligen Ministerin macht der Bericht keine Vorwürfe. FDP, Linke und Grüne hielten in einem Sondervotum wesentliche Befunde für verharmlost.
Quelle: Bundestag, Textarchiv 2020
Befund 04
2018: Millionen am Vergaberecht vorbei abgerufen?
Vertraulicher BRH-Bericht, Presseberichte
Nach Presseberichten über einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofs vom August 2018 soll das Verteidigungsministerium Beraterleistungen von rund 8 Mio. € für ein IT-Projekt vergaberechtswidrig aus einer Rahmenvereinbarung abgerufen haben, die dafür nicht vorgesehen war. Kritisiert wurde auch, dass Berater teils namentlich angefordert wurden. Der Bericht selbst ist nicht öffentlich.
Quelle: Vergabeblog, 25.09.2018
Befund 05
Gesetze aus der Kanzlei
BT-Drs. 16/14133
Von 2000 bis 2009 haben Externe, etwa Anwaltskanzleien, nach Angaben der Bundesregierung an 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt, allein 2009 in 16 Fällen. Die Honorare des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums dafür wurden als vertraulich eingestuft. Für die Zeit von Ende 2017 bis zum Frühjahr 2020 gab die Bundesregierung an, dass keine Gesetzentwürfe von Kanzleien erstellt wurden; Gutachten werden weiter vergeben, Honorare und Namen bleiben teils als Verschlusssache unter Verschluss.
Quelle: BT-Drs. 16/14133 · BT-Drs. 19/18637
Befund 06
Berater im Lobbyregister
Lobbyregister des Deutschen Bundestages
Auch Gesellschaften großer Beratungsnetzwerke sind im Lobbyregister des Bundestages eingetragen, etwa die EY Consulting GmbH und die EY Strategy & Transactions GmbH. Nach eigenen Angaben sprechen sie gelegentlich mit Vertretern der Bundesregierung und mit Abgeordneten, um mögliche Änderungen bei Regelungsvorhaben zu erläutern; den Aufwand dafür beziffern sie mit null Euro. Dieselben Netzwerke prüfen Unternehmen, beraten Unternehmen und beraten Ministerien.
Quelle: Lobbyregister R007783 (EY Consulting GmbH) · Lobbyregister R007780 (EY Strategy & Transactions GmbH)
Befund 07
2023 und 2025: Strukturelle Defizite, keine Strategie
Bundesrechnungshof
2023 stellte der Bundesrechnungshof strukturelle Defizite bei Steuerung und Erfolgskontrolle fest, etwa fehlende Zielvorgaben und nicht nachvollziehbare Zielerreichung. Nach Berichten über seinen Bericht vom Juni 2025 fehlt weiterhin eine ressortübergreifende Strategie; die Ausgaben seien seit 2020 um 39 % gestiegen, und wesentliche externe IT-Leistungen tauchten in der Berichterstattung gar nicht auf.
Quelle: BT-Drs. 21/6181 · dts-Bericht, 18.06.2025
Wer berät
Viele der großen Auftragnehmer gehören zu internationalen Konzernen und Netzwerken. Die deutschen Gesellschaften sind rechtlich eigenständige GmbHs mit Beschäftigten in Deutschland. Die Dachgesellschaften sitzen aber im Ausland, und dort laufen Marke, Standards und ein Teil der Gewinne zusammen. Eine vollständige Rangliste der größten Auftragnehmer des Bundes veröffentlicht die Bundesregierung nicht.
PwC
DachgesellschaftNetzwerk unter der PricewaterhouseCoopers International Limited, London
Beispiel aus öffentlichen QuellenAufträge u. a. im Innenministerium (IPv6, 7,9 Mio. €) und im Wirtschaftsministerium (LNG-Terminals, 10,5 Mio. €)
Quelle: PwC: Netzwerkstruktur · BT-Drs. 21/3992
KPMG
DachgesellschaftNetzwerk unter der KPMG International Limited, London
Beispiel aus öffentlichen QuellenAufträge u. a. für die Aktendigitalisierung im BAMF (4,76 Mio. €)
Quelle: KPMG: Governance · BT-Drs. 21/3992
Deloitte
DachgesellschaftNetzwerk unter der Deloitte Touche Tohmatsu Limited, London
Beispiel aus öffentlichen QuellenAuftrag des Gesundheitsministeriums zur Corona-Beschaffung (16,96 Mio. €)
Quelle: UK Companies House 07271800 · FragDenStaat: Datenbank
EY
DachgesellschaftNetzwerk unter der Ernst & Young Global Limited, London
Beispiel aus öffentlichen QuellenIn den geprüften Bundesdrucksachen keine Beträge gefunden
Quelle: UK Companies House 04328808
Accenture
DachgesellschaftAccenture plc, irische Gesellschaft mit Hauptverwaltung in Dublin
Beispiel aus öffentlichen QuellenIn Bayern vier Aufträge der Staatsregierung 2020 bis 2024
Quelle: Accenture plc, Form 10-K
PD – Berater der öffentlichen Hand
DachgesellschaftGehört Bund, Ländern und Kommunen, der Bund hält knapp 80 %
Beispiel aus öffentlichen QuellenInhouse-Vergabe ohne Ausschreibung möglich; 2022 u. a. 73,6 Mio. € vom Innenministerium
Quelle: BT-Drs. 19/24824 · BT-Drs. 20/7556
Dass ein Konzern international aufgestellt ist, ist für sich kein Vorwurf. Die Frage ist eine andere: Wenn dieselben wenigen Netzwerke über Jahre die Strategie von Ministerien mitgestalten, Unternehmen prüfen und zugleich Regierungen beraten, entsteht eine Nähe, die man kennen sollte. Der Bundesrechnungshof spricht von Anbieterkonzentration und Abhängigkeit.
Und in Bayern?
Bayern 01
Rund 46 Millionen Euro in fünf Jahren
LT-Drs. 19/7380
Die Bayerische Staatsregierung vergab von 2020 bis 2024 laut Antwort auf eine Schriftliche Anfrage 157 Beratungsaufträge mit zusammen rund 46 Mio. € netto, 95 davon freihändig. Beträge je Auftragnehmer nannte sie nicht und berief sich auf Betriebsgeheimnisse und Datenschutz; zu Kostensteigerungen über 5 % gab es wegen „unverhältnismäßigen Aufwands“ keine Auskunft. Häufigste Auftragnehmer waren Kanzleien und IT-Firmen, darunter auch Accenture und Grant Thornton. Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz; Bürger können aber nach Art. 39 BayDSG Auskunft verlangen.
Quelle: Bayerischer Landtag, Drs. 19/7380 · Bayerischer Landtag, Drs. 18/17604
Was gilt
Regel 01
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist Pflicht
§ 7 Abs. 2 BHO
„Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.“ Bevor ein Ministerium Berater beauftragt, muss es also prüfen, ob die Leistung mit eigenem Personal günstiger oder ebenso gut zu erbringen wäre. Genau diese Unterlagen kann man anfordern.
Quelle: § 7 BHO
Regel 02
Jeder darf nachfragen
§ 1 IFG, Art. 39 BayDSG
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, ohne Begründung. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei, sonst sind höchstens 500 € fällig, auch bei vielen Einzelfragen zu einem Sachverhalt. Geschäftsgeheimnisse der Firmen, etwa Tagessätze, bleiben in der Regel geschwärzt. In Bayern gilt Art. 39 BayDSG; dort muss man ein berechtigtes Interesse darlegen.
Quelle: IFG · BVerwG, Pressemitteilung 87/2016 (Gebühren) · Art. 39 BayDSG
Unsere Einschätzung
Die Fakten oben sind belegt. Was wir daraus schließen, steht hier, und es ist ausdrücklich unsere Meinung.
Wo hört Beratung auf, wo fängt Lobbyarbeit an
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Meinung
Wir zahlen doppelt
Der Steuerzahler finanziert die Fachleute in den Ministerien. Und dann bezahlt er noch einmal Berater für Aufgaben, die zum Kern genau dieser Häuser gehören: Projekte steuern, Entscheidungen vorbereiten, Konzepte schreiben. Zusammen sind das Hunderte Millionen Euro im Jahr, für die niemand eine vollständige öffentliche Rechnung vorlegt.
Meinung
Falsch aufgestellt
Ein Ministerium, das seine Kernaufgaben auf Dauer nicht mit eigenem Personal erledigen kann, ist für diese Aufgaben personell falsch aufgestellt. Das ist keine Kritik an den einzelnen Beschäftigten, die oft unter hoher Last arbeiten, sondern an Personalplanung und Führung. Wer Jahr für Jahr dieselben Lücken mit Beratern stopft, statt sie mit eigenen Fachleuten zu schließen, verschiebt das Problem und zahlt dafür einen Aufschlag.
Meinung
Das Wissen geht mit dem Berater
Am Ende eines Auftrags verlässt das Know-how das Haus. Der Bundesrechnungshof warnt seit mehr als zehn Jahren vor schleichender Abhängigkeit, und die Ministerien selbst verlängern Verträge, weil die Wissensübergabe nicht abgeschlossen ist. Das ist kein Betriebsunfall mehr, das ist ein System.
Meinung
Beide Seiten des Tisches
Dieselben Netzwerke beraten Ministerien bei Vorhaben, prüfen und beraten zugleich die Unternehmen, die von diesen Vorhaben betroffen sind, und stehen mit eigenen Gesellschaften im Lobbyregister. Ob daraus im Einzelfall ein Interessenkonflikt entsteht, lässt sich von außen nicht prüfen, weil Verträge, Auftragnehmer und Begründungen nur lückenhaft veröffentlicht werden. Genau das ist das Problem.
Was sich ändern müsste
Vier Forderungen
- Den jährlichen Beraterbericht an den Haushaltsausschuss vollständig veröffentlichen, mit allen Auftragnehmern und Beträgen.
- Für jeden Auftrag über 100.000 € die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung öffentlich machen, einschließlich des Vergleichs mit eigenem Personal.
- Kernaufgaben wie Gesetzentwürfe, Projektsteuerung und Aufsicht nicht an Externe vergeben.
- Beratungsfirmen verpflichten, Mandate offenzulegen, die mit dem Gegenstand ihres Regierungsauftrags zusammenhängen.
Selbst nachfragen
Vier Fragen, die jeder Bürger stellen darf.
- Warum braucht ein Ministerium mit eigener Fachabteilung für dieselbe Aufgabe externe Berater?
- Liegt für jeden Auftrag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, und was steht darin zum Vergleich mit eigenem Personal?
- Wie viele Aufträge laufen seit mehr als zwei Jahren, und wie viele wurden ohne Wettbewerb vergeben?
- Warum wird der Beraterbericht an den Haushaltsausschuss nicht von sich aus veröffentlicht?
Wie Sie diese Fragen an ein Bundesministerium oder die Bayerische Staatsregierung richten, mit fertigem Antragstext, steht unter Mitmachen. Allgemeines zur Informationsfreiheit erklärt Paragrafen-Judo.
Stand 20.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut. Rechtliche Hinweise Zahlen ohne Primärquelle sind als Medienberichte gekennzeichnet. Wir bewerten Vorschriften und Verfahren, nicht die Arbeit einzelner Beschäftigter oder Unternehmen.