Sport und Digitalisierung
Abteilung Verfassungsschutz
Büttnerstraße 28
30165 Hannover
Antrag auf Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten gemäß § 29 NVerfSchG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 29 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) die kostenfreie Erteilung einer Auskunft über sämtliche zu meiner Person bei der Abteilung Verfassungsschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung gespeicherten Daten, und zwar sowohl in Dateien als auch in Akten.
Vorab wird um Bestätigung darüber ersucht, ob zu meiner Person überhaupt Daten gespeichert sind. Für den Fall, dass dies zu bejahen ist, erstreckt sich das Ersuchen auf den vollständigen Inhalt der gespeicherten Daten, auf den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung, auf die vorgesehene Speicherdauer und die maßgeblichen Prüffristen sowie auf Erkenntnisse anderer Verfassungsschutzbehörden im gemeinsamen nachrichtendienstlichen Informationssystem, die für die Verfassungsschutzbehörde abrufbar sind; insoweit wird jedenfalls um einen Hinweis auf die speichernde Stelle ersucht.
Das Gesetz knüpft den Anspruch an den Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt und die Darlegung eines besonderen Interesses. Als konkreten Sachverhalt weise ich auf Folgendes hin: [Hier konkrete Tatsachen schildern, aus denen sich ergibt, dass eine Speicherung zu Ihrer Person in Betracht kommt, etwa die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, Kontakte zu beobachteten Organisationen oder ein konkreter Vorfall. Nur wahre Angaben machen.]
Mein besonderes Interesse folgt daraus, dass ich ohne diese Auskunft nicht beurteilen kann, ob unrichtige oder unzulässig gespeicherte Daten zu meiner Person geführt werden, und meine Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung nicht wirksam wahrnehmen kann. Die Auskunft ist damit Voraussetzung für den Schutz meines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Sollte die Verfassungsschutzbehörde das Interesse nicht als dargelegt ansehen, beantrage ich hilfsweise eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Auskunftserteilung.
Sollte die Auskunftserteilung ganz oder teilweise unterbleiben, wird um einen entsprechenden Bescheid unter Angabe der herangezogenen Rechtsgrundlage ersucht. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berichtigung und Löschung sowie die Anrufung der Landesdatenschutzaufsicht (Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zur Identifizierung meiner Person teile ich neben Namen und Anschrift mein Geburtsdatum, den [TT.MM.JJJJ], sowie meine frühere Anschrift [frühere Anschrift der letzten fünf Jahre, sonst streichen] mit. Anhand dieser Angaben ist meine Person eindeutig bestimmbar. Eine Ausweiskopie übersende ich nur, wenn mir begründete Zweifel an meiner Identität konkret dargelegt werden.
Ich bitte um Bearbeitung binnen eines Monats nach Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]