Generation City
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§§ 72 ff. VwVfG, Fachplanungsgesetze, § 7 UmwRG

Einwendung im Planfeststellungsverfahren

Straßen, Bahnstrecken, Stromleitungen, Flughäfen: Wer betroffen ist, kann Einwendungen erheben. Wer die Frist verpasst, ist im Verfahren ausgeschlossen.

Rechtsstand geprüft: 26. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Seit dem 29.07.2026 können Einwendungen bis zu sechs Wochen ab Beginn der Auslegung erhoben werden, grundsätzlich elektronisch (§ 73 Abs. 2 VwVfG neu). Für ältere, nach Übergangsrecht weiterlaufende Verfahren gilt noch: bis zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegung. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Worum es geht

Große Infrastrukturvorhaben werden in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Der Plan wird einen Monat ausgelegt, in der Regel auch im Internet, und Betroffene können Einwendungen erheben. Durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde das Verfahren im Juli 2026 neu geregelt: Einwendungen sind grundsätzlich elektronisch zu erheben, und ein Erörterungstermin findet nur noch statt, wenn die Einwendungen Anlass dazu geben. Fachgesetze für Fernstraßen, Eisenbahnen oder Energieleitungen können Abweichungen enthalten.

So bringen Sie sich ein

  • Lesen Sie die Bekanntmachung genau: Wo liegen die Unterlagen aus, auf welchem Weg und bis wann sind Einwendungen zu erheben?
  • Beschreiben Sie Ihre Betroffenheit konkret: Grundstück, Lärm, Erschütterungen, Zufahrt, Wertverlust, Gesundheit, Natur. Allgemeine Ablehnung reicht nicht.
  • Ist die elektronische Form für Sie unzumutbar, verlangen Sie bei der Behörde so früh wie möglich, jedenfalls vor Fristablauf, einen anderen Weg; die Behörde bestimmt dann eine angemessene Frist. Ein einfacher Brief ohne diese Absprache kann unwirksam sein.
  • Beziehen Sie sich auf die konkreten Planunterlagen und Gutachten; Fehler in Annahmen sind der stärkste Hebel.

Was es bewirken kann

  • Die Behörde muss fristgerechte Einwendungen prüfen und im Planfeststellungsbeschluss darüber entscheiden.
  • Einwendungen können zu Schutzauflagen führen, etwa Lärmschutz, Entschädigung oder geänderter Trassenführung.

Was es nicht kann

  • Verspätete Einwendungen; sie sind im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.
  • Ein Vetorecht gegen das Vorhaben.

Typische Fehler

  • Die neue, kürzere Gesamtfrist mit der früheren Zweiwochenregel verwechseln.
  • Pauschale Ablehnung ohne Bezug auf eigene Betroffenheit.
  • Keine Kopie und keinen Eingangsnachweis behalten.

Hilfe und Unterstützung

Gegen einen Planfeststellungsbeschluss ist ohne Vorverfahren direkt Klage zu erheben, je nach Vorhaben beim Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht; vor Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang, und die Fristen sind kurz. Wer klagen will, sollte schon im Einwendungsverfahren anwaltlich beraten sein.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Einwendung im Planfeststellungsverfahren

Einwendungen sind seit dem 29.07.2026 grundsätzlich elektronisch auf dem in der Bekanntmachung genannten Weg zu erheben, etwa über ein Beteiligungsportal. Ein Brief per Post genügt nur, wenn die Behörde Ihnen auf Verlangen einen anderen Weg eröffnet hat. Bei Verfahren nach altem Recht gilt die Form laut Bekanntmachung. Eingang dokumentieren.

Text des Musterschreibens anzeigen
[Anhörungsbehörde laut Bekanntmachung]
[Elektronischer Einreichungsweg laut Bekanntmachung, z. B. Beteiligungsportal oder E-Mail-Adresse]

Einwendung gegen den Plan für [Vorhaben] – [Aktenzeichen laut Bekanntmachung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den ab dem [TT.MM.JJJJ] ausgelegten Plan für das Vorhaben [Bezeichnung] erhebe ich innerhalb der Einwendungsfrist folgende Einwendungen.

Ich bin [Eigentümer[in] / Mieter[in] / Pächter[in]] des Grundstücks [Adresse, Flurstück], das [Abstand in Metern] von der geplanten [Trasse / Anlage] entfernt liegt. Durch das Vorhaben werden meine Belange wie folgt berührt:

Erstens: [z. B. Lärm: Die schalltechnische Untersuchung (Unterlage Nr. …) legt für mein Grundstück … zugrunde. Tatsächlich …]. Zweitens: [z. B. Erschütterungen während der Bauzeit, Zufahrt, Entwässerung, Natur- und Artenschutz].

Ich beantrage, [konkrete Forderung, z. B. aktiven Lärmschutz an …, eine geänderte Trassenführung, eine Beweissicherung vor Baubeginn, eine angemessene Entschädigung], und bitte um Benachrichtigung über einen etwaigen Erörterungstermin und über die Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]