Generation City
Paragrafen-Judo Der mündige Bürger

§ 80 VwVfG, § 63 SGB X

Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch

Wer gewinnt, holt sich Porto, Kopien und unter Umständen die Anwaltskosten zurück.

Rechtsstand geprüft: 15. Oktober 2026 · Wie wir prüfen

Frist

Kostenentscheidung im Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid; Antrag auf Festsetzung danach stellen.

Worum es geht

Ist ein Widerspruch erfolgreich, muss die Behörde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen erstatten (§ 80 VwVfG, im Sozialrecht § 63 SGB X). Die Kosten eines Anwalts werden erstattet, wenn die Behörde dessen Hinzuziehung für notwendig erklärt. Achten Sie darauf, dass der Bescheid eine Kostenentscheidung enthält, und beantragen Sie sie sonst ausdrücklich.

Der Hebel

  • Auch ohne Anwalt sind Porto, Kopien und Fahrtkosten erstattungsfähig, wenn sie notwendig waren.
  • Die Erklärung, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war, ist eine eigene Entscheidung. Fehlt sie, beantragen Sie sie.

Wann es greift

  • Ihrem Widerspruch wurde ganz oder teilweise stattgegeben.
  • Der Widerspruch hatte nur deshalb keinen Erfolg, weil die Behörde eine fehlende Begründung oder Anhörung nachgeholt hat. Auch dann muss sie Ihnen die notwendigen Aufwendungen erstatten (§ 80 Abs. 1 Satz 2 VwVfG, § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB X).

Wann nicht

  • Im steuerlichen Einspruchsverfahren gibt es keine Kostenerstattung.

Typische Fehler

  • Die Kostenentscheidung im Bescheid übersehen. Fehlt sie, beantragen Sie sie umgehend. Ist sie für Sie ungünstig, müssen Sie sie fristgerecht angreifen, sonst wird sie bestandskräftig.

Das Musterschreiben

Als PDF zum Ausdrucken und als Textdatei zum Bearbeiten. Rot markierte Angaben in eckigen Klammern ersetzen, Unzutreffendes streichen.

Antrag auf Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Vollständigen Text anzeigen
[Name der Behörde]
[Abteilung / Sachgebiet]
[Straße Hausnummer oder Postfach]
[PLZ Ort]

Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch – [Aktenzeichen / Kassenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit [Abhilfebescheid / Widerspruchsbescheid] vom [TT.MM.JJJJ] wurde meinem Widerspruch vom [TT.MM.JJJJ] [vollständig / teilweise] stattgegeben.

[Falls die Kostenentscheidung fehlt:] Der Bescheid enthält keine Entscheidung über die Kosten. Ich beantrage, nach § 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [bei Sozialleistungen: § 63 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch] zu entscheiden, dass die Behörde die mir entstandenen notwendigen Aufwendungen trägt, [und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklären].

Ich beantrage, die zu erstattenden Aufwendungen wie folgt festzusetzen: [Aufstellung, z. B. Porto ... Euro, Kopien ... Euro, Fahrtkosten ... Euro, Rechtsanwaltsgebühren laut beigefügter Rechnung ... Euro]. Belege füge ich bei.

Den Betrag bitte ich auf mein Konto [IBAN] zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]