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16.10.2026 · Anspruchsdenken

Wohngeld 2027: Bundesregierung plant Kürzungen

Ein Gesetzentwurf würde die für 2027 vorgesehene Erhöhung aussetzen und die Berechnung verschärfen. Beschlossen ist noch nichts. Wer Anspruch hat, sollte jetzt beantragen.

Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Danach soll die für Januar 2027 vorgesehene regelmäßige Anpassung des Wohngelds ausgesetzt und die Berechnung in mehreren Punkten verschärft werden. Der Bundesrat hat im September Stellung genommen; der Entwurf wird im Bundestag beraten.

Stand Oktober 2026 ist das Gesetz nicht verabschiedet. Was am Ende gilt, kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Nach dem Entwurf sollen laufende Bescheide bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten, in der Regel zwölf Monate. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, verliert also nichts, wenn er den Antrag jetzt stellt, und sichert sich voraussichtlich die geltenden Regeln für den gesamten Bewilligungszeitraum.

Wichtig bleibt: Wohngeld gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Ein formloser schriftlicher Antrag sichert den Monat; Formular und Nachweise lassen sich nachreichen.

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