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16.10.2026 · Anspruchsdenken

Steuererklärung 2022: nur noch bis Silvester

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung für 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeben. Danach ist das Geld verloren.

Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende und Studierende mit Nebenjob müssen oft keine Steuererklärung abgeben. Freiwillig dürfen sie es trotzdem, und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2022 endet diese Frist am 31. Dezember 2026; maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt.

Es lohnt sich häufig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten Steuerpflichtige mit Erstattung für 2022 im Durchschnitt 1.240 Euro zurück. Typische Gründe sind ein Jobwechsel oder eine Lücke im Jahr, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ergibt die Berechnung ausnahmsweise eine Nachzahlung, kann eine freiwillige Erklärung in der Regel per Einspruch innerhalb eines Monats nach dem Bescheid zurückgenommen werden. Das gilt nur, wenn tatsächlich keine Abgabepflicht bestand. Wer zur Abgabe verpflichtet war, für den gelten die regulären Fristen.

Die Abgabe über ELSTER ist kostenlos. Für 2023 läuft die Frist entsprechend bis Ende 2027.

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